Corporate Governance und Strategische Allianzen: Auszeichnung für Ökonom Edward Zajac

Prof. Edward Zajac von der Kellogg School of Management an der Northwestern University in Chicago (USA) wird am 5. Oktober 2012 Ehrendoktor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin. Der Wirtschaftswissenschaftler  wird für seine richtungsweisenden Arbeiten in den Bereichen Corporate Governance und Strategische Allianzen ausgezeichnet.

Edward Zajac gilt als weltweit führender Forscher im Bereich des Strategischen Managements, hier vor allem auf den Gebieten Corporate Governance und Strategische Allianzen. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin ehrt den US-Amerikaner mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde besonders für seine Arbeiten zum Symbolischen Management organisationalen Handelns. „Es gibt kaum jemanden, der würdiger wäre, den Ehrendoktortitel des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft zu erhalten als Edward Zajac“, sagt der Dekan, Prof. Dr. Ronnie Schöb. „Auf dem Gebiet der Managementforschung, die an der Freien Universität Berlin auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurückblickt, hat er herausragende akademische Leistungen erzielt. Seine Arbeiten greifen auf verschiedene wirtschaftswissenschaftliche Methoden zurück und passen damit sehr gut zum Leitbild einer kohärenten Wirtschaftswissenschaft, das wir an der Freien Universität pflegen.“

Zajac zeigt durch seine Forschung, dass Topmanager externe Ansprüche (etwa von Aktionären) befriedigen können, indem sie neue Corporate-Governance-Mechanismen ankündigen, ohne sie jemals umzusetzen. Beispielsweise konnte er empirisch nachweisen, dass bereits die angekündigte Einführung variabler Entlohnungssysteme für Vorstände den Aktienkurs steigen lässt, ohne dass diesen Worten tatsächlich Taten folgen müssen.

Edward Zajac ist seit 1993 James F. Beré Professor of Management & Organizations und Direktor des Center for Research on Strategic Alliances an der Kellogg School of Management der Northwestern University /USA). 1996 wurde er mit dem „Sidney J. Levy-Lehrpreis“ ausgezeichnet. Edward Zajac ist einer der drei Herausgeber des Strategic Management Journals, eine der führenden Managementzeitschriften weltweit.

Zeit und Ort

  • Freitag, 5. Oktober 2012, 11.00 Uhr
  • Freie Universität Berlin, Henry-Ford-Bau, Akademischer Senatssaal (1.Stock), Garystraße 35, 14195 Berlin (U-Bhf. Thielplatz, U 3)

Weitere Informationen

Prof. Dr. Thomas Mellewigt, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Telefon: 030 / 838-52845, E-Mail: ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de

Um Anmeldung wird gebeten unter der E-Mail-Adresse ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de

 

Machtkampf im Aufsichtsrat: Verdi-Chef Bsirske vergrault Deutsche-Bank-Aufseherin

 

Die stellvertretende Aufsichtsratschefin Karin Ruck stellt sich 2013 nicht mehr zur Wahl. Verdi-Chef Frank Bsirske hat ein Auge auf ihren Posten geworfen. Seine Gewerkschaft will ihren Einfluss auf die Bank ausbauen. von Jenny Genger (ftd)

Die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank, Karin Ruck, zieht sich im Machtkampf um ihren einflussreichen Posten zurück. Die 47-jährige Arbeitnehmervertreterin werde sich im kommenden Jahr aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl stellen, teilte die Gewerkschaft Deutscher Bankangestellten-Verband (DBV) am Dienstag mit. Ruck gehört der kleinen Organisation an, die beim größten deutschen Geldinstitut bislang eine starke Stellung hat.

Diese Position macht ihr aber nun die mächtige Arbeitnehmerorganisation Verdi streitig. Gewerkschaftsboss Frank Bsirske, 60, kandidiert bei der anstehenden Aufsichtsratswahl selbst für das Amt des Vizekontrolleurs an der Seite des neuen Aufsichtsratschefs Paul Achleitner – zu dem er ohnehin einen guten Draht haben soll. Bsirske sitzt bereits seit 2010 im Aufsichtsrat der Konzerntochter Postbank. Seit der vollständigen Übernahme gehören die 19.000 Mitarbeiter zur Deutschen Bank. Bei der Postbank ist Verdi traditionell stark vertreten; 70 Prozent der Mitarbeiter sind Verdi-Mitglieder – bei keinem anderen Kreditinstitut in Deutschland ist der Organisationsgrad höher. Bei der Deutschen Bank ist er bislang so gering, dass Verdi keine Zahlen nennt. [mehr…]

Quelle: http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:machtkampf-im-aufsichtsrat-verdi-chef-bsirske-vergrault-deutsche-bank-aufseherin/70095611.html

 

WOMEN-ON-BOARD-INDEX (Auszug aus einer FidAR PE)

WOMEN-ON-BOARD-INDEX: NUR 20 PROZENT DER NEUEN AUFSICHTSRÄTE SIND FRAUEN

» Nur 20,4 Prozent der 2012 neu gewählten Aufsichtsräte auf Anteilseignerseite sind Frauen

» Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen der 160 DAX-Unternehmen steigt auf 9,5 Prozent

» „47 der 160 DAX- Unternehmen begfinden sich noch in der frauenfreie Zone“

Berlin, 23.09.2012: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten wächst viel zu langsam. Im laufenden Jahr be-trug der Anteil der Frauen, die auf Anteilseignerseite neu in die Aufsichtsräte der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX notierten Unternehmen gewählt wurden, nur 20,4 Prozent. Dies ergibt der aktuelle Women-on-Board-Index der Initiative FidAR Frauen in die Aufsichtsräte. Insgesamt stieg der kumulierte Anteil von Frauen in Aufsichträten und Vorständen seit Januar 2011 um lediglich 3 Prozentpunkte auf 9,5 Prozent (6,5 Prozent 01/2011). In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 15 Prozent (10 Pro-zent 01/2011), in den Vorständen bei 4 Prozent (3 Prozent 01/2011).

Regierungskommission lehnt Frauenquote ab

 

Düsseldorf (ots) – Die Regierungskommission Corporate Governance Kodex lehnt die vom Bundesrat geforderte Frauenquote für Aufsichtsräte ab. Der Bundesrat wolle eine starre Quote, die auf Unterschiede zwischen den Branchen keine Rücksicht nehme, sagte Kommissionschef Klaus-Peter Müller der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Dabei hätten Bauunternehmen nun mal weniger weibliche Beschäftigte als eine Versicherung. „Starre gesetzliche Quoten lehnen wir ab.“

Müller, der auch Aufsichtsratschef der Commerzbank ist, betonte auch, dass die Selbstverpflichtung der Wirtschaft wirke. „In den letzten drei Jahren sind rund 25 Frauen in Dax30-Aufsichtsräte berufen worden. Alleine in diesem Jahr zogen mehr Frauen in Aufsichtsräte ein als die Jahrzehnte zuvor. Der Trend wird sich 2013 und 2014 fortsetzen.“

Zugleich forderte er Behörden und staatliche Unternehmen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. „Der Staat wird seinen eigenen Ansprüchen in keiner Weise gerecht. Die öffentliche Hand sollte zumindest nachziehen, bevor sie mit starren gesetzlichen Quoten die private Wirtschaft weiter reguliert.“

Quelle: Rheinische Post

 

Multiaufsichtsrat Wenning kritisiert deutsche Corporate Governance

 

Multiaufsichtsrat Werner Wenning hält die deutsche Unternehmenskontrolle für überreglementiert. Im Gespräch mit dem „Manager Magazin“ erklärte der 65-Jährige, er möchte bei seiner Aufsichtsratsarbeit „die größtmögliche Flexibilität“. „Ich laufe nicht mit dem Aktiengesetz oder Corporate-Governance-Kodex unter dem Arm herum“, so Wenning.

Der ehemalige Bayer-Chef sitzt ab Oktober an der Aufsichtsratsspitze des Chemie- und Pharmakonzerns. Zudem kontrolliert er die Dax-Unternehmen Eon, Deutsche Bank, Henkel sowie den Versicherer HDI/Talanx und die Freudenberg-Gruppe. Massiv kritisiert Wenning die sogenannte Cooling-off-Klausel. Danach müssen Ex-Vorstände zwei Jahre warten, bis sie in den Aufsichtsrat des Unternehmens rücken dürfen. Diese Regelung sei „ein klassischer Fall von Überregulierung“, so Wenning. Man solle „über eine Korrektur nachdenken“.

Auf die Frage, ob die deutsche Wirtschaft eine gesetzliche Frauenquote brauche, sagte Wenning: „Klare Antwort: Nein.“ Aus seiner Sicht liege es schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung im Eigeninteresse jedes Unternehmens, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. „Wir sind ja selbst daran interessiert, den Pool von Frauen weiter zu vergrößern“, so Wenning. Aber diese Breite an Kandidatinnen müsse sich in einem Unternehmen erst entwickeln, und das dauere seine Zeit. Bayer habe sich verpflichtet, bis 2015 den Frauenanteil in Führungspositionen „in Richtung 30 Prozent“ zu steigern: „Mehr“, so Wenning, „lässt sich intern gar nicht realisieren.“

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

Bundesrat will die gesetzliche Frauenquote

 

Der Bundesrat tritt für eine gesetzlich festgelegte feste Frauenquote für Spitzenjobs in großen Unternehmen ein. Zuvor hatte die Länderkammer das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Berlin. Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die Vorlage, die nun im Bundestag beraten werden soll, fand eine Mehrheit, weil auch die großen Koalitionen unter Führung der CDU im Saarland und Sachsen-Anhalt dafür votierten. [mehr …]

Quelle: Handelsblatt

 

Aufsichtsrat: Kleiner Fehler, große Wirkung

 

Die Qualifizierung der Aufsichtsräte ist fester Bestandteil des deutschen Corporate-Governance-Kodex. Ausnahmslos alle Unternehmen der DAX-Familie geben an, ihre Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Doch es gibt auch Handlungsbedarf. von Stefan Siepelt, Gastautor von Euro am Sonntag

Formal betrachtet ist es nur ein Unterpunkt im Ehrenkodex für gute Unternehmensführung, doch er entfaltet immer größere Wirkung: Nach Ziffer 5.4.5 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind die Mitglieder des Aufsichtsrats von Deutschlands großen Aktiengesellschaften (AG) verpflichtet, die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen und darauf zu ­achten, dass ihnen für die Mandatswahr­nehmung auch genügend Zeit zur Verfügung steht. Dabei sollen sie von der Aktiengesellschaft angemessen unterstützt werden.

Der Grundgedanke dahinter: Ein Aufsichtsrat ist nicht allein durch seine Berufung für die gesamte Amtszeit qualifiziert, sondern sollte sich über neue Entwicklungen, Pflichten und Möglichkeiten auf dem Laufenden halten, um seinen Kontrollpflichten bei den oft global tätigen Konzernen professionell und möglichst effizient nachzukommen.

Ob diese Pflicht erfüllt wird, ist in der „Entsprechenserklärung“ nachzulesen, die alle börsennotierten deutschen AGs einmal im Jahr abgeben müssen. Darin geben die Unternehmen öffentlich in Form des sogenannten „Comply or explain“ an, dass sie die Vorschriften und Empfehlungen des Kodex befolgen (comply) oder in welchen Punkten und warum (explain) sie abweichen. Beim Punkt „Qualifizierung des Aufsichtsrats“ war das Ergebnis nach unserer Analyse eindeutig: Kein einziges Unternehmen aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX erklärt eine Abweichung. Anders gesagt: Ausnahmslos alle Unternehmen bestätigen, dass sich ihre Aufsichtsräte regelmäßig weiterbilden und dabei von den Gesellschaften unterstützt werden — genau so, wie das im Kodex seit zwei Jahren gefordert wird.

Zugegeben: Es ist ein grundsätzlich sehr erfreuliches Ergebnis, dass die Kodex-Regeln von den Unternehmen und Kontrollgremien so schnell verinnerlicht wurden. Doch leider passen die Angaben nicht ganz zu den Beobachtungen unserer täglichen Praxis. Ein Blick in den Alltag deutscher Unternehmen und Aufsichtsräte zeigt, dass im Bereich der Qualifizierung insgesamt noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. So ergeben anonymisierte Umfragen unter den Aufsichtsräten abweichende, teilweise sogar widersprüchliche Ergebnisse, zum Beispiel zur Frage der Vorbereitung von Aufsichtsratswahlen und der Kandidatenauswahl, auch unter dem Gesichtspunkt der geforderten Qualifikation.

Beschlüsse von Vorstand oder
Aufsichtsrat werden angreifbar 

Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass der Kodex den Unternehmen bei Art und Umfang der Qualifizierungen noch relativ viel Freiraum lässt. In dem Regelwerk steht nur „dass“, aber nicht „wie, wo und wie häufig“ solche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen sollen. Dennoch: Auch wenn die Bestimmungen schwammig sind — die Folgen für Unternehmen und Aufsichtsräte, die bei der Aufsichtsratsqualifizierung trotz anderslautender Angaben noch nicht oder nicht ausreichend aktiv geworden sind, könnten sehr unangenehm sein.

Fehlerhafte Angaben führen häufig dazu, dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat anfechtbar und damit unwirksam ist. Darüber hinaus könnten Aktionäre die Anfechtung von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat in Angriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten falsch waren, er insbesondere entgegen seiner Aussage nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt und deshalb für eine Wiederwahl eigentlich nicht geeignet gewesen wäre. Und schließlich könnte es auch zu zivilrechtlicher Haftung führen, dies gilt insbesondere für den Bereich der Pflichtverletzungen. Hätte der Aufsichtsrat in gut ausgebildeter Form eine Fehlentwicklung erkennen können oder gar müssen, dann haftet er gegenüber dem Unternehmen.

Das klingt auf den ersten Blick zwar sehr theoretisch, hat aber durchaus eine hohe Praxisrelevanz: So hat der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung in Sachen Kirch/Deutsche Bank ausgesprochen, dass das Unterlassen einer Entsprechenserklärung oder ihre Unrichtigkeit in einem nicht unwesentlichen Punkt einen Gesetzesverstoß darstellt, der die Anfechtung der Entlastungsbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zur Folge hat. Deshalb sollte Aufsichtsräten wie den Unternehmen klar werden, dass man die Aus- und Fortbildung ernst nehmen muss. Mit einem einmaligen Seminarbesuch oder Vortrag zu Haftungsfragen und einer Managerversicherung ist es nicht mehr getan.

zur Person:

Stefan SiepeltGeschäftsführender Vorstand
des Arbeits­kreises deutscher Aufsichtsrat

Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) ist ein Kompetenznetzwerk für die ­Aufsichtsratsarbeit. Unter dem Dach von AdAR ­arbeiten Spezialisten aus Wissenschaft und Wirtschaft, von führenden Hochschulen, Verbänden und Verlagen gemeinsam an der Professionalisierung der Aufsichtsrats­arbeit. Hinter dem AdAR ­stehen unter anderem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapie­r­besitz, Professor Barbara Dauner-Lieb vom Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln, der Bundesanzeiger-Verlag und die Wirtschafts­kanzlei ­Legerlotz Laschet.

Der Artikel ist erschienen unter http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Corporate-Governance-Aufsichtsrat-Kleiner-Fehler-grosse-Wirkung-2049290

 

Governance-Defizite in öffentlichen Banken

Aktienrechtler Baums sieht Politik in der Pflicht

swa Frankfurt/M. – In der Aufarbeitung der Finanzkrise und der Corporate-Governance-Reformdebatte bemängelt der Frankfurter Aktienrechtler Theodor Baums Defizite in der Aufsicht öffentlicher Banken und Unternehmen. „Sehr kritisch sehe ich den Umgang der Politik mit dem Thema Verantwortlichkeit im öffentlichen Bankensektor, vor allem bei den Landesbanken, aber auch bei sonstigen öffentlichen Unternehmen“, sagte der Jurist im Interview der Börsen-Zeitung.

Der Vorschlag der Bundesjustizministerin, eine unabhängige Kommission eine Bankenquete durchführen zu lassen, dadurch Corporate-Governance-Probleme in diesem Bereich ans Licht zu bringen und Lösungsvorschläge zu machen, sei leider dem Vernehmen nach von der Spitze des Finanzministeriums abgelehnt worden, kritisierte Baums: „Da Mitglieder der Exekutive in den Gremien der öffentlichen Banken saßen und sitzen, hätte das Parlament eine solche Enquete durchsetzen müssen.“

Mit Blick auf die Reformdiskussion zur Corporate Governance hierzulande, die einen Schwerpunkt des bevorstehenden Deutschen Juristentags bilden wird, sagte Baums, historisch gesehen sei die Aktiengesellschaft als typische Rechtsform des Großunternehmens zu allen Zeiten für gesellschaftspolitische und allgemeinpolitische Anliegen in Anspruch genommen worden.

Interview Seite 11, Börsen-Zeitung, Autor swa Frankfurt, Nummer 175, Seite 1

Deutsche Börse-Aktie: Aufsichtsrat des Konzerns beschließt Personalien

 

Frankfurt – Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat in seiner heutigen Sitzung umfangreiche Personalien beschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Reto Francioni (57) wurde für eine weitere Amtszeit bis zum 31. Oktober 2016 bestellt. Francioni ist seit 2005 Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG.

Gleichzeitig berief das Kontrollgremium Frau Hauke Stars (45) zum Mitglied des Vorstandes. Die Informatik-Ingenieurin übernimmt mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 die Verantwortung für die Bereiche Informations-Technologie, Market Data & Analytics sowie ausgewählte externe IT-Dienstleistungen, die in einem neu strukturierten Vorstandsbereich zusammengeführt werden. Stars tritt die Nachfolge von Dr.-Ing. Michael Kuhn (58) an, dessen Vertrag zum Jahresende ausläuft und der im guten Einvernehmen aus dem Unternehmen ausscheidet.

Der Vertrag von Kassamarktvorstand Frank Gerstenschläger (52) wird auf dessen Wunsch und in freundschaftlichem Einvernehmen mit dem Unternehmen zum 31. März 2013 auslaufen. Mit dem Ausscheiden Gerstenschlägers plant die Deutsche Börse AG, das Kassamarkt- und Derivategeschäft, das die Segmente Xetra und Eurex umfasst, unter die Leitung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Preuss (56) zu stellen und das Vorstandsgremium damit von sechs auf fünf Mitglieder zu straffen. Preuss verantwortet bereits seit 2006 das gesamte Derivategeschäft der Gruppe Deutsche Börse.

Dr. Frank Herkenhoff – aktiencheck

Unverändert bleibt der Geschäftsbereich Settlement und Custody der Gruppe Deutsche Börse, den Jeffrey Tessler als Vorsitzender der Tochtergesellschaft Clearstream verantwortet, sowie der Finanzbereich unter der Leitung von CFO Gregor Pottmeyer.

 

Corporate Governance „Vorstandsgehälter bergen Sprengstoff“

Frankfurt/M. – Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex gibt seit zehn Jahren den Rahmen für verantwortungsvolle Unternehmensführung vor. Der geistige Vater der Regeln, der Frankfurter Wirtschaftsrechtler Theodor Baums, will die Transparenzvorschriften erweitern.

In einem ausführlichen Interview diskutiert Baums über gute Unternehmensführung und die Notwendigkeit Gehälter und Pensionsansprüche von Vorständen und Aufsichtsräten zu veröffentlichen.

Das Interview ist abrufbar unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corporate-governance-vorstandsgehaelter-bergen-sprengstoff-page1.48dcd7b9-6a46-4d00-8719-29a13ae029ca.html

Zur Person

Theodor Baums, 65, hat eine Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht in Frankfurt. Neben Jura hat er katholische Theologie studiert. Er ist Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance, des Bafin-Fachbeirats und des Beirates der EU-Kommission für Corporate Governance.

Seit 2002 gibt es den Deutschen Corporate-Governance-Kodex, ein Regelwerk für gute Unternehmensführung. Jede börsennotierte AG muss angeben, ob sie sich daran hält.