Universität Hamburg: Discussionpaper zur gesetzlichen Frauenquote

Im Rahmen des Seminars „Ausgewählte aktuelle Fragen aus
Unternehmenssteuerung und Unternehmensüberwachung“ entstand an der WiSo-Fakultät der Universität Hamburg eine differenzierte und lesenswerte Auseinandersetzung zur gesetzlichen Frauenquote ..

Die Frage, ob Frauen gleichberechtigt am Wirtschafts- und Berufsleben teilnehmen sollten gehört heute eher in die Geschichtsbücher und erscheint aus der „gegenwärtigen Perspektive als eher kurios“. Im überwiegenden Teil der Wirtschaftsbranchen liegt der Anteil der Frauen an den Beschäftigten auch nicht mehr allzu weit vom Bevölkerungsdurchschnitt entfernt. Gleichwohl gibt es selbst gegenwärtig noch das beobachtbare Phänomen, das der Anteil der Frauen an den Beschäftigten mit zunehmender Höhe der Hierarchiestufe in den Unternehmen immer weiter abnimmt. Besonders signifikant ist die Männerdominanz in den Vorständen und Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften. Daher verwundert es auch nicht sonderlich, dass gegenwärtig die Rufe aus Politik und Wirtschaft nach einer Quotierung des Frauenanteils von Aufsichtsräten bei deutschen, börsennotierten Unternehmen immer lauter werden.

Weiterführende Links:

 

 

Viviane Reding: Die Quote der Vernunft

Mit einer flexiblen Verfahrensquote will die EU-Kommission den Frauenanteil in den Unternehmensspitzen signifikant steigern. Die weiblichen Talente sind da – sie müssen nur gefördert werden. In der „Welt“ stellt Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Ihren Standpunkt zur aktuellen Debatte zur Frauenquote vor. 

Das Thema mobilisiert. Und es polarisiert. Dabei sind sich fast alle Befürworter und Gegner in einem entscheidenden Punkt längst einig: Wir brauchen mehr Frauen in den Spitzenpositionen der Wirtschaft. Reding warnt vor Quotenfrauen, die nur aufgrund ihres Geschlechtes, aber nicht wegen ihres Könnens an die Spitze gerufen werden. Der Prozess bedarf keiner aggressiven Regulierung , sondern vernünftige Resultate.

Der Vorschlag der EU-Kommission ebne einen Weg für eine deutliche Stärkung des Frauenanteils in den Führungspositionen der Wirtschaft, der zugleich der nationalen Politik in den Mitgliedsstaaten wie den betroffenen Unternehmen erhebliche Spielräume bei der Umsetzung lässt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter http://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article111869812/Die-Quote-der-Vernunft.html

 

ThyssenKrupp: Aufsichtsrat unterstützt Vorstand bei neuer Führungskultur

Auf der heutigen Bilanzpressekonferenz stellte TK-Vorstandsvorsitzender Heinrich Hiesinger den Neuanfang bei ThyssenKrupp nach hohen Verlusten vor und warb um neue Unternehmens- und Führungskultur.

Aufsichtsratssitzung ThyssenKrupp

Nach der Entlassung dreier Vorstände entbrennt im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp eine Debatte um die Zukunft des Vorsitzenden Gerhard Cromme.

In der heutigen Sitzung wird Cromme mit Fragen zu seiner Mitverantwortung für die enormen Fehlinvestitionen im Konzern, Kartellabsprachen, Korruption, Bestechung und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit angeblichen Luxusreisen eines Vorstands konfrontiert. „Es muss eine neue Unternehmenskultur geben“ lautet der Tenor aus Aktionärskreisen.

In Arbeitnehmerkreisen wird Aufsichtsratschef Cromme hingegen verteidigt. Dieser habe mit dem Entschluss vom Mittwoch das Heft des Handelns in die Hand genommen, und somit seine Position gestärkt, hatte Konzernbetriebsratschef Wilhelm Segerath kommentiert.

Erfahren Sie mehr unter

http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE8B604S20121207

http://investigativ.welt.de/2012/12/09/gerhard-cromme-und-das-spiel-mit-dem-aufsichtsrat/

http://www.derwesten.de/wirtschaft/weiter-unruhe-und-wilde-geruechte-bei-thyssen-krupp-id7372052.html

 

Frauen in Aufsichtsräten und Führungspositionen der Wirtschaft

Es gibt unterschiedliche Modelle um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Wirtschaft zu gewährleisten, wie die Beispiele des Bundes und der Europäischen Kommission zeigen:

Das Bundesfamilienministerium möchte mit der sog. Flexi-Quote den Frauenanteil in Führungspositionen erhöhen, deren Höhe jedoch die Unternehmen selbst festlegen und die sie öffentlich machen zusammen mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die angestrebte Quote erreicht werden soll.

Die Europäische Union verfolgt ein anderes Modell: Danach soll die Frauenquote für leitende Stellungen in börsennotierten Unternehmen bis 2015 30 % und bis 2020 40 % betragen. Anfang letzen Jahres forderte EU-Kommissarin Reding börsennotierte Unternehmen auf, das Dokument Women on the Board Pledge for Europe zu unterzeichnen und sich freiwillig zu verpflichten, mehr Frauen in die Führungsetagen zu bringen. Aktuell wirbt die Europäische Union aktiv für dieses Anliegen.

ThyssenKrupp: Drei Vorstandsmitglieder müssen Posten räumen

Der Vorstandsvorsitzende Heinrich Hiesinger zieht personelle Konsequenzen aus den aktuellen Korruptions- und Kartellrechtsvorwürfen gegen ThyssenKrupp sowie Milliardenverlusten in Amerika: Der Personalausschuss des Aufsichtsrats empfahl dem Kontrollgremium am Mittwoch, die Verträge von Olaf Berlien, Edwin Eichler und Jürgen Claassen zum 31. Dezember aufzuheben, teilte der Stahlkonzern mit.

„Mit dieser Empfehlung an den Aufsichtsrat trägt der Personalausschuss der Gesamtverantwortung des Vorstands für die Führung der Geschäfte und die Führungskultur des Unternehmens Rechnung“, hieß es aus Konzernkreisen.

Weitere Informationen unter http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:konzernumbau-thyssen-krupp-entlaesst-drei-vorstaende/70125734.html

DIN-Praxisleitfaden soll Aufsichtsräten Orientierung geben

DIN-Praxisleitfaden soll Aufsichtsräten Orientierung geben
– Erster Deutscher Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien
– Mehr Freiraum für inhaltliche Arbeit
– Vorstandsvergütung nachhaltig ausgestalten
– EU-Entwurf zur Frauenquote erfordert transparente Besetzungsprozesse

Hamburg, 15. November 2012. Der erste Deutsche Berufsstandard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien soll transparente und nachvollziehbare Besetzungsprozesse für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern enthalten. Das ist ein Zwischenergebnis der zahlreichen Workshops, in denen das Deutsche Institut für Normung (DIN) derzeit zusammen mit dem Financial Experts Association e.V. (FEA) diesen Praxisleitfaden für Aufsichtsräte und –gremien entwickelt. Der Standard wird im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestellt werden. Ziel ist es, Aufsichtsräten und –gremien durch die Beschreibung praxiserprobter Vorgehensweisen des Aufsichtsrats Orientierung und klare Richtmarken zu geben, um so Freiraum für die inhaltliche Arbeit zu schaffen. Zielgruppen des Standards sind Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften, insbesondere auch mittelständischer und öffentlicher Unternehmen sowie Familienunternehmen und Stiftungen. Fachlich begleitet wird der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u.a. von Ernst & Young, KPMG, BDO und Towers Watson.
Mitgliederbefragung: 75 Prozent für standardisierten Besetzungsprozess
„Der Praxisleitfaden, den wir derzeit für die Aufsichtsratsarbeit entwickeln, soll auch dazu beitragen, die Nominierungs- und Besetzungsprozesse von Aufsichtsratsmitgliedern zu professionalisieren“, so FEA-Vorstand Prof. Dr. Nick Gehrke, der das Projekt leitet. In einer aktuellen Mitgliederbefragung hatten sich 75 Prozent der Teilnehmer dafür ausgesprochen, den Besetzungsprozess für Aufsichtsräte zu standardisieren und zu professionalisieren. Transparente, an inhaltlichen Kriterien ausgerichtete Besetzungsprozesse und klare Anforderungsprofile sind nach Überzeugung der FEA ein zentraler Hebel für die Qualität von Aufsichtsräten. Umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten und eine Begründung für den Wahlvorschlag sollten durch die Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung bereitgestellt werden, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies wird insbesondere dann wichtig werden, wenn sich der aktuelle Vorschlag von EU-Kommissarin Redding durchsetzen sollte, die für den Fall der Wahl eines männlichen Aufsichtsratsmitglieds anstelle einer Frau eine Begründung fordert.
Grundsätze für zentrale Themen des Aufsichtsrats

Neben dem Besetzungsprozess werden für weitere zentrale Aufgaben des Aufsichtsrats Grundsätze formuliert. Dies umfasst neben der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung, die auf die nachhaltigen Interessen der Eigentümer auszurichten ist, etwa die Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme oder Vorschläge für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision. Ebenso wird der Leitfaden die Prüfung der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses sowie der Planungen und Berichte des Vorstands durch den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss spezifizieren. Nicht zuletzt wird der DIN-Praxisleitfaden Hinweise geben zur Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat und welchen Anforderungen der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung genügen sollte.

Informationen FEA – Financial Experts Association e.V.
Der 2008 gegründete Berufsverband „FEA – Financial Experts Association e.V.“ ist der erste deutsche Berufsverband für Mitglieder in Aufsichtsgremien. FEA unterstützt insbesondere unabhängige Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit in den Bereichen Finance, Corporate Governance, Risikomanagement, Rechnungslegung, interne Kontrolle, Compliance und Prüfung. Als bundesweit organisierte Interessenvertretung für Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte ist FEA Gründungsmitglied von INAR/EU, dem Dachverband für Aufsichtsräte in Europa.
Weitere Information unter http://www.financialexperts.eu

Themenwoche: Herausforderungen für Aufsichtsräte im Europäischen Kontext

Ein Themenschwerpunkt auf dem 1. Deutschen Aufsichtsratstag war die Qualifikation von Aufsichtsräten. Dr. Viktoria Kickinger beleuchtet in ihrer nachfolgenden Keynote die aktuellen Entwicklungen.

Teil 3 – Qualifikation von Aufsichtsräten