Simon Sinek: How great leaders inspire action

Simon Sinek stellt ein einfaches, aber leistungsfähiges Modell für Unternehemr und Führungskräfte vor, wie diese Maßnahmen anstoßen, in dem sie sich mit der scheinbar einfachen Frage „Warum?“ auseinandersetzen. Seine Beispiele sind Apple, Martin Luther King und die Gebrüder Wright.

Governance-Kodex in der Reformdebatte

 

Antrieb zu weiterer Professionalisierung oder maßlose Überregulierung? Fragen zu international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) stehen ungebrochen im Fokus der rechtspolitischen Diskussion. Auf dem Prüfstand steht insbesondere der von der Regierungskommission vor zehn Jahren erstmals vorgelegte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Kodex hat sich als Maßstab für die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen unbestreitbar etabliert und erheblich zur Standardisierung und Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsräte beigetragen. Das zeigen schon die beeindruckend hohen Befolgungsquoten der im DCGK ausgesprochenen Empfehlungen im Kreis der Dax-Unternehmen. Zunehmend heftigere Kritik wird jedoch in Bezug auf eine mit dem DCGK verbundene Überregulierung geäußert.

Der diesjährige Deutsche Juristentag (DJT) nimmt den zehnten Jahrestag des DCGK zum Anlass, um über …
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Rechtliche Folgen für Kontrolleure: Alarmstufe Gelb für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen als Beirat oder Aufsichtsrat berät und kontrolliert, muss immer öfter für Fehler der Geschäftsleitung einstehen. Es drohen juristische Konsequenzen. von Thomas Münster (FTD)

Der Kampf zwischen den Mobilfunkern Mannesmann und Vodafone hat sich als Mutter aller Übernahmeschlachten eingebrannt ins kollektive Gedächtnis. Hängen geblieben ist auch der anschließende Prozess gegen den Aufsichtsrat. Der hatte Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, als alles vorbei war, zu einer 30-Mio.­Euro-Prämie verholfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Aufsichtsrat habe damit das ihm “anvertraute Gesellschaftsvermögen” verschwendet. Die sechs angeklagten Aufsichtsräte mussten 5,8 Mio. Euro zahlen.

Dieser Prozess hat die Umgangskultur verändert: War ein Aufsichtsratssitz früher eher eine Art Ruhe­posten für Freunde und verdiente Führungskräfte des Hauses, achten Gerichte seither genauer auf die Einhaltung der Regeln. Wo ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist – also für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern -, gilt das ohnehin, doch auch auf freiwillige Gremien wie Beiräte strahlt der Trend ab. Die Anforderungen an Räte in kleineren Firmen sind kaum geringer, die Risiken manchmal sogar noch größer.

Im Unternehmensinteresse handeln

Früher ging es gemütlicher zu, erinnert sich Hasso Kaempfe, Kontrolleur von Familienunternehmen wie der Pharmafirma Grünenthal oder dem Strumpfhersteller Falke. Drohte sich eine Sitzung in die Länge zu ziehen, klatschte der Aufsichtsratsvorsitzende schon mal in die Hände: “Aber meine Herren” – Damen gab es praktisch nicht -, “wenn wir das noch diskutieren, bringen wir den Koch in Schwierigkeiten.”

Den Anfang vom Ende der Gemütlichkeit brachte das “Arag-Garmenbeck-Urteil” des BGH (Az.: II ZR 175/95). 1997 wollten mehrere Aufsichtsmitglieder den Vorstand wegen eines 80-Mio.-DM-Schadens durch ungenügend abgesicherte Kreditgeschäfte verklagen. Die übrigen Auf­seher lehnten ab. Der BGH befand, dass das keine Frage des Ermessens sei. Räte müssten die Vermögensinteressen des Unternehmens wahren. Wenn es eine Chance auf Schadensersatz gebe, müssten sie auch versuchen, ihn durchzusetzen. Es sei denn, “dadurch entstünde noch größerer Schaden”, sagt Christian Pelz von der Kanzlei Noerr, “aber dafür genügt der Hinweis auf Negativ-PR meist nicht mehr”. Halten sich Aufsichtsräte nicht an diese Pflicht, haften sie selbst.

Wer zögert, macht sich möglicherweise der Beihilfe schuldig

Das ist unangenehme Kunde, besonders für Politiker, die Kontrollmandate oft als Beigabe zum Hauptjob erhalten. Auch sie werden zur Verantwortung gezogen, wenn etwas schiefläuft. Das spürt gerade Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Er muss sich fragen lassen, ob er als Aufsichtsratschef die milliardenteure Terminverschiebung beim Berliner Großflughafen nicht hätte verhindern können. Schnell kommen politische Gegner auf die Idee, dem Kontrolleur strafbare Handlungen nachzutragen.

Ein Reflex, den es auch bei Familienunternehmen gibt. “Da kommen leichter persönliche Rivalitäten und Gefühle ins Spiel”, sagt Norbert Kopp, der für einen Private-Equity-Fonds in den Kontrollgremien von Mittelständlern sitzt. Es werde schneller prozessiert.

Oder aber die Rechtslage verdrängt, um die Firma zu retten. Anwalt Pelz kennt einen Fall, bei dem ein Aufsichtsrat den Vorstand einer Familiengesellschaft nicht zum Insolvenzantrag gedrängt habe, “er unterstützte die Sanierungsbemühungen, es gab Aussicht auf einen Geldgeber”. Ein Fehler, denn die Firma war so überschuldet, dass es die gesetzliche Pflicht der Kontrolleure gewesen wäre, auf eine offizielle Erklärung der Pleite zu pochen. Das Unternehmen gibt es zwar noch, aber gegen den Aufsichtsrat laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Aktiv werden, um nicht belangt zu werden

Es kann noch schlimmer kommen: Der BGH hat 2009 entschieden, dass der Aufsichtsrat sogar Zahlungen stoppen muss, die der Vorstand trotz Insolvenzreife leistet (Az.: II ZR 280/07). Sonst holt sich der Insolvenzverwalter das Geld bei den Kontrolleuren zurück – vor Gericht.

Richter mögen oft nichts davon hören, der Aufsichts- oder Beirat habe die Geschäfte des Vorstands nicht überblickt. Nichts sehen, nichts verstehen ist keine angemessene Jobauffassung, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Februar entschieden. Porsche-Aufsichtsrat Ferdinand Piëch hatte sinngemäß gesagt, er könne die Risiken der Milliardengeschäfte mit Derivaten des Porsche-Vorstands nicht einschätzen. Das OLG sah darin das Geständnis einer schweren Pflichtverletzung (Az.: 20 U 3/11). Die Sache liegt jetzt beim BGH.

Externer Rat wird wichtiger

Auch die Kontrolle von Mittelständlern setzt Kenntnisse voraus. Informationen gebe es allerdings oft spät oder gar als Tischvorlage, alles immer “sehr eilig”, erzählt Mehrfachkontrolleur Kaempfe. “Eigentlich müssten wir dann Vertagung verlangen. Kaempfe hat sich einen eigenen Maßstab gesetzt, um den Job gut zu machen: “Ich muss das Gefühl haben, beim Ausfall des Vorstandschefs übernehmen zu können.” Wenn er als Beiratsvorsitzender bei Grünenthal das Pharmageschäft verstehen muss, fühlt er sich allerdings manchmal bis an seine Grenzen gefordert.

Umso wichtiger wird externer Rat. “Wenn wir eine aktienrechtliche Frage selbst nicht eindeutig beurteilen können, holen wir erst die Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei ein”, sagt Norbert Kopp. Auch der Stuttgarter Anwalt Gerhard Wirth von Gleiss Lutz registriert “viel mehr Anfragen durch Aufsichtsräte. Früher hätten die nie einen eigenen Anwalt genommen.”

Was die Haftung ausschließt

Der Rat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern hat zwei Vorteile: Ist der Rat falsch, zahlt die Pflicht­versicherung des Beraters. Außerdem handelt der Manager in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, was eine persönliche Haftung und Strafbarkeit ausschließt.
Schlittert eine Firma in die Pleite, “gibt es immer Ermittlungen”, sagt Wirtschaftsstrafverteidiger Ingo Minoggio, “und in jeder zweiten Insolvenz Schadensersatzforderungen”. Die richteten sich zunächst gegen die Geschäftsleitung. “Aber heute wird fast routinemäßig geprüft, ob der Aufsichtsrat auch involviert ist.”

Haftungsfrage verlangsamt Entscheidungen

Das hinterlässt seine Spuren. “Das Thema Haftung ist immer präsent”, sagt Multi-Aufsichtsrat Kopp. “Das verlangsamt Entscheidungen und verhindert sie manchmal, weil keiner das Risiko übernehmen will.” Auch Hewlett Packards früherer Deutschland-Chef Klaus-Dieter Laidig sagt als Mitglied in diversen Aufsichtsräten: “Es ist alles sehr viel formalistischer geworden.” Und teurer, denn er hat jetzt eine D&O-Versicherung – eine Berufshaftpflicht für Manager, die inzwischen auch Kontrolleure häufig abschließen. Diese Ausgabe, sagt Laidig, könne er “jedem nur empfehlen”.
Der Artikel ist abrufbar unter http://www.ftd.de/karriere/management/:rechtliche-folgen-fuer-kontrolleure-alarmstufe-gelb-fuer-aufsichtsraete/70089701.html

BER: Aufsichtsrat vor heißer Sitzung

 

Wann der neue Hauptstadtflughafen BER eröffnet wird, steht weiter in den Sternen. Klar ist aber, dass schon jetzt milliardenschwere Mehrkosten anfallen, und auch die Fluggesellschaften sitzen den Betreibern mit möglichen Regressforderungen im Nacken. Der Aufsichtsrat des Flughafenprojekts muss deshalb heute Antworten finden, wo das Geld herkommen soll – und das ist nur eine von vielen Baustellen.

Auf dem weiterhin unvollendeten Hauptstadtflughafen im Süden von Berlin sucht der Aufsichtsrat heute Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen bei dem Projekt. Im Mittelpunkt dürfte stehen, wie die Mehrkosten von bis zu 1,17 Mrd. Euro aufgebracht werden sollen. Eine weitere staatliche Finanzspritze deutet sich an, damit der Betreibergesellschaft am Jahresende nicht das Geld ausgeht. In der schwarz-gelben Regierungskoalition im Bund gibt es dagegen jedoch Widerstand. [mehr …]

 

BER: Druck auf Aufsichtsrat des Flughafens wächst

 

Klage des BER-Betreibers gegen die gekündigten Planer offenbart Brisantes Seit 2009 waren Probleme auf der Baustelle bekannt.

Berlin / Schönefeld – Die Kritik am Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft (FBB) wegen des Debakels um die verschobene Eröffnung des Hauptstadtflughafens BER in Schönefeld und wegen der Probleme mit dem Brandschutz wächst. Anlass ist die Zivilklage der FBB, die vom Landgericht Potsdam feststellen lassen will, dass die Planungsgemeinschaft – die Büros Gerkan, Marg und Partner (gmp) und J.S.K. International – für das Fiasko verantwortlich ist. Die Planer waren Ende Mai gekündigt worden – wegen der „mangelhaften Koordinierung der Bauüberwachungsleistungen“. Das soll das Gericht bestätigen. [mehr..]

 

Experten-Webinare im Kontext Governance, Risk-Management und Compliance

Wien/Brannenburg – Frank Romeike, Geschäftsführer und Eigentümer der RiskNET GmbH und Samuel Brandstätter, Gründer und CEO der avedos business solutions gmbh, referieren an drei aufeinanderfolgenden Wochen im Juli über ganzheitliche Governance, Riskmanagement und Compliance (GRC) Lösungen sowie über Enterprise Risk-Management (ERM) und Information Security Management (ISMS):

  • Das erste Webinar Governance, Risk-Management & Compliance ohne Insellösungen am 12. Juli beschäftigt sich mit dem Stellenwert integrativer GRC-Lösungen und deren Auswirkungen auf die Entscheidungsunterstützung in der modernen Unternehmensführung.
  • Das zweite Webinar Enterprise Risk-Management: Risiken optimieren, Chancen nutzen am 19. Juli zeigt, wie unternehmensweite Risikomanagement Systeme den gesamten Risikomanagement- und IKS-Prozess adressieren.
  • Das dritte Webinar Unternehmensweite Steuerung der Informationssicherheit am 26. Juli steht ganz im Zeichen der komplexen Wirkungsbeziehungen zwischen Informationen, IT-Systemen, IT-Services und Prozessen sowie der damit verbundenen Risiken und Schutzmaßnahmen.

Die Webinare starten jeweils um 9.15 Uhr und sind für 30 Minuten angesetzt. Teilnehmer haben jederzeit die Möglichkeit, individuelle Fragen an die vortragenden Experten zu stellen.

Interessenten finden weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung unter: http://www.avedos.com/de/news+und+events/webinare/webinare.html

Die Teilnahme ist für angemeldete Personen kostenfrei.

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