US-Studie: Why women make better directors

Frauen erzielen in den Vorständen aufgrund fairer Entscheidungen und Kooperationen bessere Ergebnisse, so die Ergebnisse einer aktuellen Studie im International Journal of Business Governance and Ethics (IJBGE).

Die Wissenschaftler haben für ihre Studie insgesamt 624 Vorstandsmitglieder von Unternehmen befragt. Ausgangspunkt waren Untersuchungen, die zeigten, dass Unternehmen, in deren Vorständen viele Frauen sind, häufig bessere Ergebnisse vorweisen können: deutlich höhere Umsätze, weniger Pleiten und bessere organisatorische Leitung. Nur eine Frau im Vorstand soll das Insolvenzrisiko um 20 Prozent senken. Frauen stellen trotz dieser Erfolge und trotz der Forderungen nach Gleichstellung und Quoten weltweit nur 9 Prozent der Vorstandsmitglieder in Unternehmen.

75 Prozent der Befragten waren Männer, die sich bei Entscheidungen an Regeln, Regulierungen und traditionellen Geschäfts- oder Handlungspraktiken halten. Frauen in der Unternehmensspitze sind nach den Wissenschaftlern weniger an diesen Parametern orientiert und sorgen schon mal für Unruhe. Gleichzeitig beachten sie deutlich stärker die Interessen anderer, um zu einer fairen Entscheidung zu gelangen. Überdies sind sie stärker an Kooperation und Konsensbildung interessiert, sie würden auch mehr hinterfragen und eher alternative Lösungen sehen. All das würde zu einem erfolgreicheren Handeln zum Vorteil der Unternehmen führen, die heutzutage mit „vielschichtigen sozialen Prozessen und Problemen“ konfrontiert sind.

Chris Bart, Professor für strategisches Management an der McMaster University und Mitautor, zieht den Schluss: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass es nicht nur mehr richtig ist, mehr Frauen in den Vorständen zu haben, sondern dass es auch klug ist. Unternehmen mit wenigen Direktorinnen schaden ihren Investoren.“

Zur Studie „Why women make better directorsvon Chris Bart; Gregory McQueen, erschienen im International Journal of Business Governance and Ethics (IJBGE), Vol. 8, No. 1, 2013

Studie: Das Unternehmen als Opfer von Wirtschaftskriminalität

Zahlreiche Unternehmen werden jedes Jahr Opfer von Wirtschaftskriminalität. Nach den Ergebnissen der aktuellen Studie von RölfsPartner in Kooperation mit der Universität Leipzig überrascht dieses Ergebnis nicht: Mit einer schlechten oder gar nicht erst vorhandenen Compliance-Struktur machen sich Firmen zu leichten Opfern für Betrug, Korruption und andere Delikte. 

Für die Studie „Das Unternehmen als Opfer von Wirtschaftskriminalität“ wurde die Compliancearbeit von 338 Unternehmen aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor untersucht. Die Autoren kategorisierten die analysierten Unternehmen von „Stufe 1 – unprotected“ bis „Stufe 4 – professionally protected“. Das Ergebnis war: Jedes sechste Unternehmen aus der Privatwirtschaft verfügt über keinerlei ComplianceInstrumente wie interne Richtlinien, Schulungen oder Anlaufstellen für Whistleblower.

Dies hat zur Folge, dass Straftaten – wenn überhaupt – nur zufällig aufgedeckt werden. Aber auch bei der Mehrheit, die in der Untersuchung der 2. Stufe „semi-protected“ zugeordnet sind, sieht es ähnlich aus. Zwar werden einzelne Compliance-Instrumente genutzt, von einem systematischen Compliance Management System (CMS) kann jedoch keine Rede sein. Häufig herrscht die Vorstellung, dass ein verbreiteter Einsatz von Hinweisgebersystemen, im eigenen Haus eine Kultur des Denunziantentums zu etablieren würde.

Die vollständige Studie finden Sie unter http://www.roelfspartner.de/PortalData/1/Resources/pdf/studien/RP_StudieWikri_130215-ansicht-gesichert.pdf

Neue Aufsichtsrats-Studie von Odgers Berndtson

Das Personalberatungsunternehmen Odgers Berndtson hat vor kurzem seine dritte jährliche Befragung von Aufsichtsratsvorsitzenden deutscher börsennotierter Unternehmen vorgestellt. 

Vor dem Hintergrund bestehender Gesetze, das VorstAG sowie der Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) erhöhen sich die Anforderungen an die Unternehmen, der Qualifikationen sowie der persönlichen Haftungsrisiken der Aufsichtsräte. 

Ziel der Befragung, die in 2012 durchgeführt wurde, war es, zu ermitteln, wie Aufsichtsratsvorsitzende Unabhängigkeit definieren, welchen Stellenwert sie dem Kriterium Unabhängigkeit für die Zusammensetzung ihres Gremiums beimessen und wie die Chefkontrolleure Schadenersatzrisiken, die sich für sie aus ihrer Aufsichtstätigkeit ergeben, minimieren. Außerdem wurde untersucht, welche Maßnahmen das Board zur Professionalisierung der Aufsicht eingeleitet hat.

Die Studienergebnisse finden Sie unter http://www.odgersberndtson.de/fileadmin/uploads/germany/Documents/Studien/AR-Studie_2012.pdf

Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) nimmt operative Tätigkeit auf

2012 gründete sich der aus dem Frankfurter Compliance-Kreises mit über 60 namhaften Compliance Officer und anderen bekannten Fachleuten der bundesweiten Verbands zur Vertretung von Compliance-Verantwortlichen. Aus diesem Frankfurter Expertengremium ging der Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hervor.

Für 2013 sind Ende Mai und Mitte September bereits zwei große Roundtables in Frankfurt/M. zu Fragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung des Compliance Officers geplant. 

Die ersten Arbeitsgruppen sind eingerichtet und nehmen ihre Tätigkeit zeitnah auf.  Derzeit vorgesehen sind folgende Arbeitsgruppen:

  • Compliance Prozesse 
  • Berufsbild eines Compliance Officer
  • Risiko-/Gefährdungsanalysen
  • Datenschutz
  • Interne Ermittlungen im Unternehmen
  • MiFID Review
  • Geldwäscheprävention (für Banken)
  • Geldwäscheprävention (für Nicht-Banken)
  • Betrugsbekämpfung

Die Tätigkeit des BDCO soll sich nicht auf einzelne Branchen beschränken. Dies entspricht der stetig zunehmenden Bedeutung des Sicherstellens regelkonformen Verhaltens durch Unternehmen. Der BDCO soll vielmehr einen umfassenden und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen Industrie- und Dienstleistungszweigen zu ermöglichen. Dieser Ansatz soll es erleichtern, gemeinsame Lösungsansätze und entsprechende Compliance-Standards zu entwickeln. Neben mit Compliance-Themen beruflich befassten Personen können auch solche Unternehmen dem BDCO beitreten, die Compliance fördern oder sich über dieses Thema umfassend und zeitnah informieren wollen.

Der BDCO dient als Plattform für Ihren Informationsaustausch über Compliance-Themen zwischen Unternehmen, Mitgliedern, relevanten Behörden, Politik und anderen Verbänden. Zu diesem Zweck wird der BDCO gemeinsame Compliance-Standards erarbeiten und abstimmen. Er fördert die Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Schaffung wirksamer Compliance-Strukturen.

Führungskräftebefragung der Wertekommission

„Belastbare und glaubwürdige Wertesysteme leisten nach Einschätzung von Führungskräften in Deutschland einen bedeutenden Beitrag zum dauerhaften Unternehmenserfolg und verbessern die Voraussetzungen von Unternehmen, mit makroökonomischen Verwerfungen und Unsicherheiten umzugehen.“, zu diesem Ergebnis kommt die „Wertekommission – Initiative Werte Bewusste Führung e.V.“ in Zusammenarbeit mit der Universität Duisburg-Essen und dem Steinbeis Transferzentrum ISL in ihrer gemeinsamen Studie.

Die vollständige Studie ist abrufbar im folgenden Link: 

Download: » Studie Führungskräftebefragung 2012 (.pdf)

Führungskräfte-Studie: Verantwortungsvoll führen. Von Vorbildern, Leitlinien und guten Taten

Die Akademie der Führungskräfte hat in ihrer aktuellen Studie 443 Manager zu den Führungsqualitäten in ihren Unternehmen befragt.

Das Ergebnis zeigt, dass 94,8 Prozent der befragten Führungskräfte im Berufsleben gerne Verantwortung tragen und sogar noch mehr (98,9 Prozent) von ihnen überzeugt sind, dass Vorgesetzte ihren Mitarbeitern ein Vorbild sein sollten.

Mehr als 50 Prozent glauben, diesen Anspruch selbst zu erfüllen, jedoch gibt jeder vierte zu, zuweilen mit dem eigenen Verhalten im Berufsleben zu hadern und manchmal entgegen der persönlichen Überzeugung handeln zu müssen. Im Hinblick auf ihren eigenen Vorgesetzten gibt fast jede dritte Führungskraft an, dessen Verhalten sei in ihren Augen zumindest „ab und zu“ moralisch fragwürdig.

Die vollständige Studie ist abrufbar unter http://www.die-akademie.de/servlet/servlet.FileDownload?file=015200000012k7T

Deloitte-Studie: Pre-Employment-Checks noch wenig verbreitet

Laut einer neuen Studie zur Risikominimierung bei der Personalauswahl sind so genannte Pre-Employment-Checks in Deutschland noch immer kein Thema. Dabei befragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte DAX- und MDAX-Unternehmen zu ihren Recruitingpraktiken.

Trotz nachweislich hoher Raten von Wirtschaftskriminalität bei Mitarbeitern hält eine deutliche Mehrheit (80 Prozent) der Personalverantwortlichen in Deutschland eine generelle Überprüfung von Bewerbern für nicht erforderlich – nur 15 Prozent halten sie für notwendig.

Auch die Vorlage von Originaldokumenten ist nur für 28 Prozent obligatorisch. Frühere Arbeitgeber werden ebenfalls nur von 28 Prozent von den HR-Verantwortlichen kontaktiert. 44 Prozent erkundigen sich nach einem polizeilichen Führungszeugnis, wenn bestimmte Bereiche im Unternehmen betroffen sind. Nur fünf Prozent kontrollieren routinemäßig die Referenzen der Bewerber.

Dabei können neben Zeugnissen, Zertifikaten, Referenzen und amtlichen Informationsquellen auch Presseveröffentlichungen und das Internet Hinweise zur Integrität von Bewerbern geben. In vielen Unternehmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch Recherchen über Bewerber und Pre-Employment Screenings umstritten. Dies zeigt sich auch an dem noch immer als unzureichend kritisierten rechtlichen Rahmenbedingungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Im Gegensatz zu den USA und Großbritannien dürfen nur Informationen verwendet werden, die über allgemein zugängliche Suchmaschinen und Datenbanken gefunden werden.

Weiterführende Informationen:

Deloitte (2012): Risikominimierung bei der Personalauswahl: Momentaufnahme zur Lage von Unternehmen in Deutschland.

Vorschläge für Kodexänderungen 2013 veröffentlicht

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat Formulierungsvorschläge für Änderungen am Kodex für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften veröffentlicht.

Enthalten sind unter anderem Vorschläge zur Verschlankung und besseren Lesbarkeit des Kodexes, Empfehlungen zur Vorstandsvergütung für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit sowie Regelungen zu unternehmensspezifischer Deckelung der Gesamtbezüge.

Die interessierte Öffentlichkeit kann die vorgeschlagenen Anpassungen bis zum 15. März 2013 schriftlich kommentieren. Pressemitteilung, Änderungsvorschläge sowie Aufruf zur Kommentierung stehen auf der Homepage der Regierungskommission zur Verfügung. Weiterführende Informationen unter www.corporate-governance-code.de/ger/news/

 

Simon Sinek: How great leaders inspire action

Simon Sinek stellt ein einfaches, aber leistungsfähiges Modell für Unternehemr und Führungskräfte vor, wie diese Maßnahmen anstoßen, in dem sie sich mit der scheinbar einfachen Frage „Warum?“ auseinandersetzen. Seine Beispiele sind Apple, Martin Luther King und die Gebrüder Wright.

Ethische Standards in der Wirtschaft

Viele große deutsche Unternehmen sind in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt; was auf eine Verschlechterung der ethischen Standards in der Unternehmenskommunikation in Deutschland vermuten lässt. Wie steht es um die Ethik in deutschen Unternehmen?

Die Deutsche Welle hat sich zu Fragen der Corporate Governance in deutschen Unternehmen in folgendem Artikel gewidmet:

 

http://www.dw.de/image-problems-mount-in-corporate-germany/a-16460233