ThyssenKrupp: Drei Vorstandsmitglieder müssen Posten räumen

Der Vorstandsvorsitzende Heinrich Hiesinger zieht personelle Konsequenzen aus den aktuellen Korruptions- und Kartellrechtsvorwürfen gegen ThyssenKrupp sowie Milliardenverlusten in Amerika: Der Personalausschuss des Aufsichtsrats empfahl dem Kontrollgremium am Mittwoch, die Verträge von Olaf Berlien, Edwin Eichler und Jürgen Claassen zum 31. Dezember aufzuheben, teilte der Stahlkonzern mit.

„Mit dieser Empfehlung an den Aufsichtsrat trägt der Personalausschuss der Gesamtverantwortung des Vorstands für die Führung der Geschäfte und die Führungskultur des Unternehmens Rechnung“, hieß es aus Konzernkreisen.

Weitere Informationen unter http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:konzernumbau-thyssen-krupp-entlaesst-drei-vorstaende/70125734.html

Themenwoche: Herausforderungen für Aufsichtsräte im Europäischen Kontext

In dieser Woche präsentieren wir Ihnen die Keynote „Herausforderungen für Aufsichtsräte im Europäischen Kontext“ von Dr. Viktoria Kickinger, die sie auf dem 1. Deutschen Aufsichtsratstag gehalten hat. Kickinger ist Gründerin & Präsidentin der Initiative Aufsichtsräte Austria (INAR/A).

Teil 1 – Einleitung & Inhalt

Teil 2 – Gesetzgebungsprozesse in der Europäischen Union

Bundesrat will die gesetzliche Frauenquote

 

Der Bundesrat tritt für eine gesetzlich festgelegte feste Frauenquote für Spitzenjobs in großen Unternehmen ein. Zuvor hatte die Länderkammer das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Berlin. Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die Vorlage, die nun im Bundestag beraten werden soll, fand eine Mehrheit, weil auch die großen Koalitionen unter Führung der CDU im Saarland und Sachsen-Anhalt dafür votierten. [mehr …]

Quelle: Handelsblatt

 

Rechtliche Folgen für Kontrolleure: Alarmstufe Gelb für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen als Beirat oder Aufsichtsrat berät und kontrolliert, muss immer öfter für Fehler der Geschäftsleitung einstehen. Es drohen juristische Konsequenzen. von Thomas Münster (FTD)

Der Kampf zwischen den Mobilfunkern Mannesmann und Vodafone hat sich als Mutter aller Übernahmeschlachten eingebrannt ins kollektive Gedächtnis. Hängen geblieben ist auch der anschließende Prozess gegen den Aufsichtsrat. Der hatte Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, als alles vorbei war, zu einer 30-Mio.­Euro-Prämie verholfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Aufsichtsrat habe damit das ihm “anvertraute Gesellschaftsvermögen” verschwendet. Die sechs angeklagten Aufsichtsräte mussten 5,8 Mio. Euro zahlen.

Dieser Prozess hat die Umgangskultur verändert: War ein Aufsichtsratssitz früher eher eine Art Ruhe­posten für Freunde und verdiente Führungskräfte des Hauses, achten Gerichte seither genauer auf die Einhaltung der Regeln. Wo ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist – also für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern -, gilt das ohnehin, doch auch auf freiwillige Gremien wie Beiräte strahlt der Trend ab. Die Anforderungen an Räte in kleineren Firmen sind kaum geringer, die Risiken manchmal sogar noch größer.

Im Unternehmensinteresse handeln

Früher ging es gemütlicher zu, erinnert sich Hasso Kaempfe, Kontrolleur von Familienunternehmen wie der Pharmafirma Grünenthal oder dem Strumpfhersteller Falke. Drohte sich eine Sitzung in die Länge zu ziehen, klatschte der Aufsichtsratsvorsitzende schon mal in die Hände: “Aber meine Herren” – Damen gab es praktisch nicht -, “wenn wir das noch diskutieren, bringen wir den Koch in Schwierigkeiten.”

Den Anfang vom Ende der Gemütlichkeit brachte das “Arag-Garmenbeck-Urteil” des BGH (Az.: II ZR 175/95). 1997 wollten mehrere Aufsichtsmitglieder den Vorstand wegen eines 80-Mio.-DM-Schadens durch ungenügend abgesicherte Kreditgeschäfte verklagen. Die übrigen Auf­seher lehnten ab. Der BGH befand, dass das keine Frage des Ermessens sei. Räte müssten die Vermögensinteressen des Unternehmens wahren. Wenn es eine Chance auf Schadensersatz gebe, müssten sie auch versuchen, ihn durchzusetzen. Es sei denn, “dadurch entstünde noch größerer Schaden”, sagt Christian Pelz von der Kanzlei Noerr, “aber dafür genügt der Hinweis auf Negativ-PR meist nicht mehr”. Halten sich Aufsichtsräte nicht an diese Pflicht, haften sie selbst.

Wer zögert, macht sich möglicherweise der Beihilfe schuldig

Das ist unangenehme Kunde, besonders für Politiker, die Kontrollmandate oft als Beigabe zum Hauptjob erhalten. Auch sie werden zur Verantwortung gezogen, wenn etwas schiefläuft. Das spürt gerade Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Er muss sich fragen lassen, ob er als Aufsichtsratschef die milliardenteure Terminverschiebung beim Berliner Großflughafen nicht hätte verhindern können. Schnell kommen politische Gegner auf die Idee, dem Kontrolleur strafbare Handlungen nachzutragen.

Ein Reflex, den es auch bei Familienunternehmen gibt. “Da kommen leichter persönliche Rivalitäten und Gefühle ins Spiel”, sagt Norbert Kopp, der für einen Private-Equity-Fonds in den Kontrollgremien von Mittelständlern sitzt. Es werde schneller prozessiert.

Oder aber die Rechtslage verdrängt, um die Firma zu retten. Anwalt Pelz kennt einen Fall, bei dem ein Aufsichtsrat den Vorstand einer Familiengesellschaft nicht zum Insolvenzantrag gedrängt habe, “er unterstützte die Sanierungsbemühungen, es gab Aussicht auf einen Geldgeber”. Ein Fehler, denn die Firma war so überschuldet, dass es die gesetzliche Pflicht der Kontrolleure gewesen wäre, auf eine offizielle Erklärung der Pleite zu pochen. Das Unternehmen gibt es zwar noch, aber gegen den Aufsichtsrat laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Aktiv werden, um nicht belangt zu werden

Es kann noch schlimmer kommen: Der BGH hat 2009 entschieden, dass der Aufsichtsrat sogar Zahlungen stoppen muss, die der Vorstand trotz Insolvenzreife leistet (Az.: II ZR 280/07). Sonst holt sich der Insolvenzverwalter das Geld bei den Kontrolleuren zurück – vor Gericht.

Richter mögen oft nichts davon hören, der Aufsichts- oder Beirat habe die Geschäfte des Vorstands nicht überblickt. Nichts sehen, nichts verstehen ist keine angemessene Jobauffassung, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Februar entschieden. Porsche-Aufsichtsrat Ferdinand Piëch hatte sinngemäß gesagt, er könne die Risiken der Milliardengeschäfte mit Derivaten des Porsche-Vorstands nicht einschätzen. Das OLG sah darin das Geständnis einer schweren Pflichtverletzung (Az.: 20 U 3/11). Die Sache liegt jetzt beim BGH.

Externer Rat wird wichtiger

Auch die Kontrolle von Mittelständlern setzt Kenntnisse voraus. Informationen gebe es allerdings oft spät oder gar als Tischvorlage, alles immer “sehr eilig”, erzählt Mehrfachkontrolleur Kaempfe. “Eigentlich müssten wir dann Vertagung verlangen. Kaempfe hat sich einen eigenen Maßstab gesetzt, um den Job gut zu machen: “Ich muss das Gefühl haben, beim Ausfall des Vorstandschefs übernehmen zu können.” Wenn er als Beiratsvorsitzender bei Grünenthal das Pharmageschäft verstehen muss, fühlt er sich allerdings manchmal bis an seine Grenzen gefordert.

Umso wichtiger wird externer Rat. “Wenn wir eine aktienrechtliche Frage selbst nicht eindeutig beurteilen können, holen wir erst die Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei ein”, sagt Norbert Kopp. Auch der Stuttgarter Anwalt Gerhard Wirth von Gleiss Lutz registriert “viel mehr Anfragen durch Aufsichtsräte. Früher hätten die nie einen eigenen Anwalt genommen.”

Was die Haftung ausschließt

Der Rat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern hat zwei Vorteile: Ist der Rat falsch, zahlt die Pflicht­versicherung des Beraters. Außerdem handelt der Manager in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, was eine persönliche Haftung und Strafbarkeit ausschließt.
Schlittert eine Firma in die Pleite, “gibt es immer Ermittlungen”, sagt Wirtschaftsstrafverteidiger Ingo Minoggio, “und in jeder zweiten Insolvenz Schadensersatzforderungen”. Die richteten sich zunächst gegen die Geschäftsleitung. “Aber heute wird fast routinemäßig geprüft, ob der Aufsichtsrat auch involviert ist.”

Haftungsfrage verlangsamt Entscheidungen

Das hinterlässt seine Spuren. “Das Thema Haftung ist immer präsent”, sagt Multi-Aufsichtsrat Kopp. “Das verlangsamt Entscheidungen und verhindert sie manchmal, weil keiner das Risiko übernehmen will.” Auch Hewlett Packards früherer Deutschland-Chef Klaus-Dieter Laidig sagt als Mitglied in diversen Aufsichtsräten: “Es ist alles sehr viel formalistischer geworden.” Und teurer, denn er hat jetzt eine D&O-Versicherung – eine Berufshaftpflicht für Manager, die inzwischen auch Kontrolleure häufig abschließen. Diese Ausgabe, sagt Laidig, könne er “jedem nur empfehlen”.
Der Artikel ist abrufbar unter http://www.ftd.de/karriere/management/:rechtliche-folgen-fuer-kontrolleure-alarmstufe-gelb-fuer-aufsichtsraete/70089701.html

Vergütung deutscher Vorstandsorgane – Komplexität und Intransparenz nehmen zu

Aktuelle Studie: Veränderungen von Vergütungssystemen nicht immer zielführend

Die Vorstandsvergütungssysteme unterliegen einem umfassenden Transformationsprozess, der durch regulative Anpassungen und die regelmäßig entstehenden öffentlichen Diskussionen ausgelöst wurde. Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen bereits Anpassungen vorgenommen haben, stehen weiterhin die variablen Vergütungselemente im Fokus der Diskussionen von Aufsichtsräten: So passten im Jahr 2011 fast ein Viertel der Unternehmen ihre variable Barvergütung (22,1 Prozent) bzw. ihre aktienkursorientierte Vergütung (24,1 Prozent) an. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wurde.

Die aktuellen Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklung der Unternehmensgewinne der beiden letzten Jahre wider: Im Jahr 2011 stieg die durchschnittliche Pro-Kopf-Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 108.000 Tsd. Euro. Damit fällt der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (knapp 25 Prozent) allerdings deutlich niedriger aus. Die Steigerung der Gesamtvergütung wurde vor allem durch die variable Barvergütung getrieben, die durchschnittlich 469.000 Euro betrug und im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent stieg. Trotz der hohen Bedeutung dieses Vergütungsbestandteils offenbaren die Vergütungssysteme zahlreicher Unternehmen weiterhin Probleme bezüglich der Nachhaltigkeit und Wertorientierung, so die Autoren der Studie, Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität Marburg und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen.

Nachhaltigkeit und Wertorientierung noch nicht flächendeckend verwirklicht

In praktisch allen Unternehmenskategorien wurden im Bewertungszeitraum Veränderungen an der variablen Barvergütung vorgenommen, die mit einem Anteil von 36 Prozent an den Gesamtzahlungen das wesentliche variable Element im Jahr 2011 darstellt. Diese Veränderungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die variable Barvergütung auf Basis mehrerer Erfolgskriterien berechnen. Beispielsweise nutzen 72 Prozent der Unternehmen des DAX und MDAX mittlerweile mindestens drei Erfolgskriterien als Bemessungsgrundlage. Allerdings führt dieser Trend nicht immer zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Wertorientierung der Systeme: Nur 27 Prozent der Unternehmen haben ihre variable Barvergütung auf eine rein mehrjährige und damit nachhaltigere Bemessungsgrundlage umgestellt. Zudem sind nur bei 6 Prozent der untersuchten Unternehmen Übergewinngrößen als für die Wertorientierung wesentliche Erfolgskriterien implementiert.

Kommunikation muss verbessert werden

Die Veränderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität und stärkeren Heterogenität der Vergütungssysteme. Als Beispiele für die zunehmende Komplexität verweisen Rapp und Wolff auf die Mischung von ein- und mehrjährigen Bemessungsgrundlagen oder die Nutzung bzw. Verknüpfung mehrerer Erfolgskriterien zur Ableitung der variablen Vergütung. Gepaart mit einer weit verbreiteten Intransparenz der Berichterstattung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vergütungselemente wird die zunehmende Komplexität zusätzliche Kritik an den Vergütungssystemen hervorrufen, da eine objektive Bewertung der Vergütungssysteme häufig nicht möglich ist und Fehlinterpretationen der vorhandenen Informationen wahrscheinlicher werden. Deshalb sollten die Aufsichtsräte vermehrt auch auf das Thema „Transparenz der Kommunikation“ im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen achten, um mögliche unbegründete Kritik ex ante zu verhindern.

Über die Studie
Die fünfte Untersuchung zur Vergütung von Vorstandsorganen für die Jahre 2005 bis 2011 ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten von Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Universität Marburg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff (Universität Göttingen) zum Themenkomplex Corporate Governance. Die beiden Autoren beschäftigen sich dabei seit Jahren intensiv mit dem Thema Vorstandsvergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit

Mit durchschnittlich knapp 320 untersuchten Unternehmen ist diese Studie eine der umfangreichsten und detailliertesten ihrer Art. Sie umfasst die größten börsennotierten Unternehmen, die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelistet sind. Mit den vier wichtigsten Börsenindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX deckt sie alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Die Autoren haben ihr Augenmerk speziell auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile gelegt. Darüber hinaus bietet die Studie eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Tendenzen bei der Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur. Dadurch ergibt sich ein vollständiges Bild des Status quo der Vorstandsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Die Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“ kann zum Preis von 375,00 Euro plus Versandkosten online unter www.aufsichtsrat.de/studien bestellt werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

DAX-Konzerne: Aufsichtsrat gesucht!

 

Bei den größten deutschen Konzernen werden im kommenden Jahr über 70 Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt. Wer die besten Chancen auf eine weitere Amtszeit in den Dax-Unternehmen hat – und wer wohl bald gehen muss erfahren Sie auf den Seiten des Handelsblatt unter http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/dax-konzerne-aufsichtsrat-gesucht/7078902.html

 

Credit Suisse Studie: Trägt Gender Diversity zum Unternehmenserfolg bei?

 

Starke Frauen – starke Unternehmen?

In den vergangenen sechs Jahren entwickelte sich der Aktienkurs von Unternehmen mit mindestens einer Frau in der Geschäftsleitung besser als von anderen Firmen. Zu diesem Schluss kommt die aktuelle Studie „Gender Diversity and the Impact on Corporate Performance“ des Credit Suisse Research Institutes. Die Studie untersuchte fast 2400 Unternehmen, die seit 2005 Frauen in der Geschäftleitung bzw. eine rein männliche Führung haben.

Die Studie ergab, dass Firmen mit mindestens einer Frau im Vorstand oder Aufsichtsrat eine höhere durchschnittliche Eigenkapitalrendite, weniger Verschuldung, ein besseres durchschnittliches Wachstum und höhere Preis-/Buchwerte liefern würden. Vermutet wird als Ursache, dass eine ausgewogenere Geschäftsleitung für etwas weniger Volatilität und etwas mehr Ausgeglichenheit über einen Wirtschaftszyklus sorgt.

Erfahren Sie mehr auf den Seiten der CREDIT SUISSE oder lesen Sie die vollständige Studie unter https://infocus.credit-suisse.com/data/_product_documents/_articles/360157/cs_women_in_leading_positions_FINAL.PDF

 

BER: Flughafenchef hat Vertrauen der Wirtschaft verspielt

 

IHK fordert verlässlichen Eröffnungstermin für Airport in Schönefeld

Berlin/Schönefeld (dapd-bln). Der nächste Termin zur Eröffnung des Hauptstadtflughafens in Schönfeld muss aus Sicht der Wirtschaft verlässlich sein. Es dürfe jetzt kein neuer Termin aus der Hüfte geschossen werden, der nicht zu halten sei, sagte der Präsident der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), Eric Schweitzer, der Nachrichtenagentur dapd. Das Datum, das der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH auf seiner nächsten Sitzung am 14. September festlegen werde, müsse auch wirklich gehalten werden. Der Termin dürfe nach der bereits zweimaligen Verschiebung nicht noch einmal platzen. [mehr…]

 

BER: Dombrowski fordert Rücktritt des Flughafen-Aufsichtsrates

 

Potsdam – Brandenburgs CDU-Generalsekretär Dieter Dombrowski hat angesichts des Gerangels um die Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg personelle Konsequenzen im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft gefordert. Der Aufsichtsrat habe die Probleme gekannt und bewusst verschwiegen, sagte Dombrowski am Mittwoch im Inforadio des RBB. Trotzdem habe er sehr nachlässig kontrolliert: «Wenn man sieht, dass allein der Aufsichtsrat in 2011 nur die Mindestzahl der vorgeschriebenen Termine wahrgenommen hat – in der heißen Phase – dann zeigt das auch die Interesselosigkeit an diesem Flughafen.» Von daher wäre es gut, Platz zu machen für Leute mit Entscheidungsfähigkeit und Sachverstand.

Dombrowski bezweifelte zudem die Wirtschaftlichkeit des neuen Airports: «Der Flughafen wird keine Chance haben, wirtschaftlich zu arbeiten, und von daher wird er eine Dauersubventions-Angelegenheit werden. Das wissen auch alle Beteiligten, und es wäre gut, wenn sie ihr Wissen preisgeben würden, um dann realistische Planungen aufzulegen.»

dpa-info.com GmbH

 

BER: Finanzlage für Flughafen angespannt – Aufsichtsrat tagt

 

BERLIN/POTSDAM (dpa-AFX) – Ausufernde Kosten, unsicherer Eröffnungstermin: Die Zweifel am Milliardenprojekt Hauptstadtflughafen werden immer lauter. Mit Spannung wird die nächste Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats an diesem Donnerstag (16.8.) erwartet, auf der die Mitglieder die Finanzierung der Mehrkosten von bis zu 1,17 Milliarden Euro beschließen wollen. Ein anderer Knackpunkt ist der Eröffnungstermin, der zuletzt auf den 17. März 2013 verschoben wurde. Aus Gesellschafterkreisen hieß es jedoch, dass es auf der Sitzung noch keine Aussage darüber geben wird, ob dieses Datum tatsächlich zu halten ist. [mehr …]