Machtkampf beim BdV: Beriebsrat zeigt Aufsichtsrat wegen Untreueverdacht an

Beim Bund der Versicherten (BdV), mit 52.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung Deutschlands für Versicherte, hat der Betriebsrat Strafanzeige gegen den kompletten Aufsichtsrat und gegen Ex-Vorstand Thorsten Rudnik sowie dessen Lebensgefährtin erstattet. Die Arbeitnehmervertreter werfen den Betroffenen Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen vor.

Die Strafanzeige, über die manager magazin online exklusiv berichtet, wirft ein neues Licht auf die plötzliche Abberufung von BdV-Vorstandschef Axel Kleinlein und Rudnik am vergangenen Freitag. Dem Betriebsrat zufolge habe die Lebensgefährtin Rudniks gegen geltendes Satzungsrecht rund zwei Jahre lang ein Vorstandsgehalt bezogen, obwohl sie nach Ausscheiden aus dem Amt den Job einer Abteilungsleiterin bekleidete und keine Gegenleistung für die höhere Bezahlung erbrachte.

Weitere Informationen unter http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,890734,00.html

 

Aufsichtsratssitzung ThyssenKrupp

Nach der Entlassung dreier Vorstände entbrennt im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp eine Debatte um die Zukunft des Vorsitzenden Gerhard Cromme.

In der heutigen Sitzung wird Cromme mit Fragen zu seiner Mitverantwortung für die enormen Fehlinvestitionen im Konzern, Kartellabsprachen, Korruption, Bestechung und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit angeblichen Luxusreisen eines Vorstands konfrontiert. „Es muss eine neue Unternehmenskultur geben“ lautet der Tenor aus Aktionärskreisen.

In Arbeitnehmerkreisen wird Aufsichtsratschef Cromme hingegen verteidigt. Dieser habe mit dem Entschluss vom Mittwoch das Heft des Handelns in die Hand genommen, und somit seine Position gestärkt, hatte Konzernbetriebsratschef Wilhelm Segerath kommentiert.

Erfahren Sie mehr unter

http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE8B604S20121207

http://investigativ.welt.de/2012/12/09/gerhard-cromme-und-das-spiel-mit-dem-aufsichtsrat/

http://www.derwesten.de/wirtschaft/weiter-unruhe-und-wilde-geruechte-bei-thyssen-krupp-id7372052.html

 

Studie: Starke Defizite in der Unternehmensführung der DAX-Konzerne

Eine aktuelle Studie des deutschen Fondsverbands BVI bemängelt die Qualität der Unternehmensführung deutscher DAX-Konzerne. Demnach zeigt die Untersuchung, dass die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) im Vergleich zum Vorjahr schlechter erfüllt werden und es jede Menge Verbesserungspotenzial in den Unternehmen gäbe.

Entscheidende Kernaussagen aus der Untersuchung lauten:

  1. Oftmals liegt kein Qualifikationsnachweis der Aufsichtsratskandidaten vor.
  2. Die Entlastung des Aufsichtsrates ist häufig nicht gerechtfertigt.
  3. Es gibt weniger Verstöße bei der Entlastung des Vorstandes.
  4. Die Kapitalerhöhungen der Unternehmen stehen weniger in der Kritik.

Zahl der Verstöße gegen Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen

Tagesordnungspunkte 2012 2010
Entlastung des Vorstandes 5 39
Entlastung des Aufsichtsrates 56 35
Wahlen zum Aufsichtsrat 37 13
Genehmigung von Kapitalerhöhungen 15 19

 

Aufsichtsrat: Kleiner Fehler, große Wirkung

 

Die Qualifizierung der Aufsichtsräte ist fester Bestandteil des deutschen Corporate-Governance-Kodex. Ausnahmslos alle Unternehmen der DAX-Familie geben an, ihre Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Doch es gibt auch Handlungsbedarf. von Stefan Siepelt, Gastautor von Euro am Sonntag

Formal betrachtet ist es nur ein Unterpunkt im Ehrenkodex für gute Unternehmensführung, doch er entfaltet immer größere Wirkung: Nach Ziffer 5.4.5 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind die Mitglieder des Aufsichtsrats von Deutschlands großen Aktiengesellschaften (AG) verpflichtet, die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen und darauf zu ­achten, dass ihnen für die Mandatswahr­nehmung auch genügend Zeit zur Verfügung steht. Dabei sollen sie von der Aktiengesellschaft angemessen unterstützt werden.

Der Grundgedanke dahinter: Ein Aufsichtsrat ist nicht allein durch seine Berufung für die gesamte Amtszeit qualifiziert, sondern sollte sich über neue Entwicklungen, Pflichten und Möglichkeiten auf dem Laufenden halten, um seinen Kontrollpflichten bei den oft global tätigen Konzernen professionell und möglichst effizient nachzukommen.

Ob diese Pflicht erfüllt wird, ist in der „Entsprechenserklärung“ nachzulesen, die alle börsennotierten deutschen AGs einmal im Jahr abgeben müssen. Darin geben die Unternehmen öffentlich in Form des sogenannten „Comply or explain“ an, dass sie die Vorschriften und Empfehlungen des Kodex befolgen (comply) oder in welchen Punkten und warum (explain) sie abweichen. Beim Punkt „Qualifizierung des Aufsichtsrats“ war das Ergebnis nach unserer Analyse eindeutig: Kein einziges Unternehmen aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX erklärt eine Abweichung. Anders gesagt: Ausnahmslos alle Unternehmen bestätigen, dass sich ihre Aufsichtsräte regelmäßig weiterbilden und dabei von den Gesellschaften unterstützt werden — genau so, wie das im Kodex seit zwei Jahren gefordert wird.

Zugegeben: Es ist ein grundsätzlich sehr erfreuliches Ergebnis, dass die Kodex-Regeln von den Unternehmen und Kontrollgremien so schnell verinnerlicht wurden. Doch leider passen die Angaben nicht ganz zu den Beobachtungen unserer täglichen Praxis. Ein Blick in den Alltag deutscher Unternehmen und Aufsichtsräte zeigt, dass im Bereich der Qualifizierung insgesamt noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. So ergeben anonymisierte Umfragen unter den Aufsichtsräten abweichende, teilweise sogar widersprüchliche Ergebnisse, zum Beispiel zur Frage der Vorbereitung von Aufsichtsratswahlen und der Kandidatenauswahl, auch unter dem Gesichtspunkt der geforderten Qualifikation.

Beschlüsse von Vorstand oder
Aufsichtsrat werden angreifbar 

Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass der Kodex den Unternehmen bei Art und Umfang der Qualifizierungen noch relativ viel Freiraum lässt. In dem Regelwerk steht nur „dass“, aber nicht „wie, wo und wie häufig“ solche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen sollen. Dennoch: Auch wenn die Bestimmungen schwammig sind — die Folgen für Unternehmen und Aufsichtsräte, die bei der Aufsichtsratsqualifizierung trotz anderslautender Angaben noch nicht oder nicht ausreichend aktiv geworden sind, könnten sehr unangenehm sein.

Fehlerhafte Angaben führen häufig dazu, dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat anfechtbar und damit unwirksam ist. Darüber hinaus könnten Aktionäre die Anfechtung von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat in Angriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten falsch waren, er insbesondere entgegen seiner Aussage nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt und deshalb für eine Wiederwahl eigentlich nicht geeignet gewesen wäre. Und schließlich könnte es auch zu zivilrechtlicher Haftung führen, dies gilt insbesondere für den Bereich der Pflichtverletzungen. Hätte der Aufsichtsrat in gut ausgebildeter Form eine Fehlentwicklung erkennen können oder gar müssen, dann haftet er gegenüber dem Unternehmen.

Das klingt auf den ersten Blick zwar sehr theoretisch, hat aber durchaus eine hohe Praxisrelevanz: So hat der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung in Sachen Kirch/Deutsche Bank ausgesprochen, dass das Unterlassen einer Entsprechenserklärung oder ihre Unrichtigkeit in einem nicht unwesentlichen Punkt einen Gesetzesverstoß darstellt, der die Anfechtung der Entlastungsbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zur Folge hat. Deshalb sollte Aufsichtsräten wie den Unternehmen klar werden, dass man die Aus- und Fortbildung ernst nehmen muss. Mit einem einmaligen Seminarbesuch oder Vortrag zu Haftungsfragen und einer Managerversicherung ist es nicht mehr getan.

zur Person:

Stefan SiepeltGeschäftsführender Vorstand
des Arbeits­kreises deutscher Aufsichtsrat

Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) ist ein Kompetenznetzwerk für die ­Aufsichtsratsarbeit. Unter dem Dach von AdAR ­arbeiten Spezialisten aus Wissenschaft und Wirtschaft, von führenden Hochschulen, Verbänden und Verlagen gemeinsam an der Professionalisierung der Aufsichtsrats­arbeit. Hinter dem AdAR ­stehen unter anderem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapie­r­besitz, Professor Barbara Dauner-Lieb vom Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln, der Bundesanzeiger-Verlag und die Wirtschafts­kanzlei ­Legerlotz Laschet.

Der Artikel ist erschienen unter http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Corporate-Governance-Aufsichtsrat-Kleiner-Fehler-grosse-Wirkung-2049290

 

Rechtliche Folgen für Kontrolleure: Alarmstufe Gelb für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen als Beirat oder Aufsichtsrat berät und kontrolliert, muss immer öfter für Fehler der Geschäftsleitung einstehen. Es drohen juristische Konsequenzen. von Thomas Münster (FTD)

Der Kampf zwischen den Mobilfunkern Mannesmann und Vodafone hat sich als Mutter aller Übernahmeschlachten eingebrannt ins kollektive Gedächtnis. Hängen geblieben ist auch der anschließende Prozess gegen den Aufsichtsrat. Der hatte Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, als alles vorbei war, zu einer 30-Mio.­Euro-Prämie verholfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Aufsichtsrat habe damit das ihm “anvertraute Gesellschaftsvermögen” verschwendet. Die sechs angeklagten Aufsichtsräte mussten 5,8 Mio. Euro zahlen.

Dieser Prozess hat die Umgangskultur verändert: War ein Aufsichtsratssitz früher eher eine Art Ruhe­posten für Freunde und verdiente Führungskräfte des Hauses, achten Gerichte seither genauer auf die Einhaltung der Regeln. Wo ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist – also für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern -, gilt das ohnehin, doch auch auf freiwillige Gremien wie Beiräte strahlt der Trend ab. Die Anforderungen an Räte in kleineren Firmen sind kaum geringer, die Risiken manchmal sogar noch größer.

Im Unternehmensinteresse handeln

Früher ging es gemütlicher zu, erinnert sich Hasso Kaempfe, Kontrolleur von Familienunternehmen wie der Pharmafirma Grünenthal oder dem Strumpfhersteller Falke. Drohte sich eine Sitzung in die Länge zu ziehen, klatschte der Aufsichtsratsvorsitzende schon mal in die Hände: “Aber meine Herren” – Damen gab es praktisch nicht -, “wenn wir das noch diskutieren, bringen wir den Koch in Schwierigkeiten.”

Den Anfang vom Ende der Gemütlichkeit brachte das “Arag-Garmenbeck-Urteil” des BGH (Az.: II ZR 175/95). 1997 wollten mehrere Aufsichtsmitglieder den Vorstand wegen eines 80-Mio.-DM-Schadens durch ungenügend abgesicherte Kreditgeschäfte verklagen. Die übrigen Auf­seher lehnten ab. Der BGH befand, dass das keine Frage des Ermessens sei. Räte müssten die Vermögensinteressen des Unternehmens wahren. Wenn es eine Chance auf Schadensersatz gebe, müssten sie auch versuchen, ihn durchzusetzen. Es sei denn, “dadurch entstünde noch größerer Schaden”, sagt Christian Pelz von der Kanzlei Noerr, “aber dafür genügt der Hinweis auf Negativ-PR meist nicht mehr”. Halten sich Aufsichtsräte nicht an diese Pflicht, haften sie selbst.

Wer zögert, macht sich möglicherweise der Beihilfe schuldig

Das ist unangenehme Kunde, besonders für Politiker, die Kontrollmandate oft als Beigabe zum Hauptjob erhalten. Auch sie werden zur Verantwortung gezogen, wenn etwas schiefläuft. Das spürt gerade Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Er muss sich fragen lassen, ob er als Aufsichtsratschef die milliardenteure Terminverschiebung beim Berliner Großflughafen nicht hätte verhindern können. Schnell kommen politische Gegner auf die Idee, dem Kontrolleur strafbare Handlungen nachzutragen.

Ein Reflex, den es auch bei Familienunternehmen gibt. “Da kommen leichter persönliche Rivalitäten und Gefühle ins Spiel”, sagt Norbert Kopp, der für einen Private-Equity-Fonds in den Kontrollgremien von Mittelständlern sitzt. Es werde schneller prozessiert.

Oder aber die Rechtslage verdrängt, um die Firma zu retten. Anwalt Pelz kennt einen Fall, bei dem ein Aufsichtsrat den Vorstand einer Familiengesellschaft nicht zum Insolvenzantrag gedrängt habe, “er unterstützte die Sanierungsbemühungen, es gab Aussicht auf einen Geldgeber”. Ein Fehler, denn die Firma war so überschuldet, dass es die gesetzliche Pflicht der Kontrolleure gewesen wäre, auf eine offizielle Erklärung der Pleite zu pochen. Das Unternehmen gibt es zwar noch, aber gegen den Aufsichtsrat laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Aktiv werden, um nicht belangt zu werden

Es kann noch schlimmer kommen: Der BGH hat 2009 entschieden, dass der Aufsichtsrat sogar Zahlungen stoppen muss, die der Vorstand trotz Insolvenzreife leistet (Az.: II ZR 280/07). Sonst holt sich der Insolvenzverwalter das Geld bei den Kontrolleuren zurück – vor Gericht.

Richter mögen oft nichts davon hören, der Aufsichts- oder Beirat habe die Geschäfte des Vorstands nicht überblickt. Nichts sehen, nichts verstehen ist keine angemessene Jobauffassung, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Februar entschieden. Porsche-Aufsichtsrat Ferdinand Piëch hatte sinngemäß gesagt, er könne die Risiken der Milliardengeschäfte mit Derivaten des Porsche-Vorstands nicht einschätzen. Das OLG sah darin das Geständnis einer schweren Pflichtverletzung (Az.: 20 U 3/11). Die Sache liegt jetzt beim BGH.

Externer Rat wird wichtiger

Auch die Kontrolle von Mittelständlern setzt Kenntnisse voraus. Informationen gebe es allerdings oft spät oder gar als Tischvorlage, alles immer “sehr eilig”, erzählt Mehrfachkontrolleur Kaempfe. “Eigentlich müssten wir dann Vertagung verlangen. Kaempfe hat sich einen eigenen Maßstab gesetzt, um den Job gut zu machen: “Ich muss das Gefühl haben, beim Ausfall des Vorstandschefs übernehmen zu können.” Wenn er als Beiratsvorsitzender bei Grünenthal das Pharmageschäft verstehen muss, fühlt er sich allerdings manchmal bis an seine Grenzen gefordert.

Umso wichtiger wird externer Rat. “Wenn wir eine aktienrechtliche Frage selbst nicht eindeutig beurteilen können, holen wir erst die Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei ein”, sagt Norbert Kopp. Auch der Stuttgarter Anwalt Gerhard Wirth von Gleiss Lutz registriert “viel mehr Anfragen durch Aufsichtsräte. Früher hätten die nie einen eigenen Anwalt genommen.”

Was die Haftung ausschließt

Der Rat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern hat zwei Vorteile: Ist der Rat falsch, zahlt die Pflicht­versicherung des Beraters. Außerdem handelt der Manager in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, was eine persönliche Haftung und Strafbarkeit ausschließt.
Schlittert eine Firma in die Pleite, “gibt es immer Ermittlungen”, sagt Wirtschaftsstrafverteidiger Ingo Minoggio, “und in jeder zweiten Insolvenz Schadensersatzforderungen”. Die richteten sich zunächst gegen die Geschäftsleitung. “Aber heute wird fast routinemäßig geprüft, ob der Aufsichtsrat auch involviert ist.”

Haftungsfrage verlangsamt Entscheidungen

Das hinterlässt seine Spuren. “Das Thema Haftung ist immer präsent”, sagt Multi-Aufsichtsrat Kopp. “Das verlangsamt Entscheidungen und verhindert sie manchmal, weil keiner das Risiko übernehmen will.” Auch Hewlett Packards früherer Deutschland-Chef Klaus-Dieter Laidig sagt als Mitglied in diversen Aufsichtsräten: “Es ist alles sehr viel formalistischer geworden.” Und teurer, denn er hat jetzt eine D&O-Versicherung – eine Berufshaftpflicht für Manager, die inzwischen auch Kontrolleure häufig abschließen. Diese Ausgabe, sagt Laidig, könne er “jedem nur empfehlen”.
Der Artikel ist abrufbar unter http://www.ftd.de/karriere/management/:rechtliche-folgen-fuer-kontrolleure-alarmstufe-gelb-fuer-aufsichtsraete/70089701.html

BER: Aufsichtsrat entscheidet am Freitag über neuen Termin

 

Flughafen in Schönefeld soll erst im Herbst 2013 fertig sein

Berlin. Die Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens verschiebt sich erneut. Der neue Technikchef Horst Amann wird am Freitag auf einer vorgezogenen Aufsichtsratssitzung eine Eröffnung erst im Herbst 2013 vorschlagen. Wie die Nachrichtenagentur dapd heute aus zuverlässiger Quelle erfuhr, soll der neue Termin mit dem Winterflugplan 2013 abgestimmt werden. Der Winterflugplan tritt zum 1. November 2013 in Kraft. [mehr…]

 

IG Metaller konkurrieren um Posten im Siemens-Aufsichtsrat

 

Gewerkschaftsmitglieder treten auf verschiedenen Listen an

München (dapd). Die Industriegewerkschaft Metall hat sich nicht auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Neuwahl zum Siemens-Aufsichtsrat einigen können. So treten einige Mitglieder der Gewerkschaft auf einer eigenen Liste an, wie ein IG-Metall-Vertreter am Montag in München auf dapd-Anfrage sagte. Auf dem offiziellen Wahlvorschlag der IG Metall stehen neben dem Vorsitzenden Berthold Huber auch die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Sibylle Wankel und Jürgen Kerner. [mehr…]

 

DSW-Aufsichtsratsstudie: Dax-Aufseher kassieren 70 Millionen Euro

 

Nach Angaben der Anlegerschützer vom DSW sind die Aufsichtsräte der 30 DAX-Unternehmen 2011 besser vergütet worden als im Jahr zuvor. An der Spitze der Gehaltsliste findet sich ein alter Bekannter.

In den deutschen Medien wurde noch im Frühjahr wochenlang heftig darüber gestritten, ob Volkswagen-Vorstandschef Martin Winterkorn sein Jahresgehalt für 2011, insgesamt über 17 Millionen Euro, verdient habe oder ob eine solche Summe angesichts krasser sozialer Unterschiede in Deutschland nicht unangebracht sei. Nun gibt es Stoff für eine neue Diskussion über die Gehälter von Top-Managern: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat am Mittwoch ihre Aufsichtsratsstudie 2012 vorgelegt. [mehr…]

 

Personalberatungsstudie: Volkswagen hat den schlechtesten Aufsichtsrat

Die Personalberatung Heidrick & Struggles hat für die „Welt am Sonntag“ die Aufsichtsräte der 30 größten börsennotierten Konzerne Deutschlands durchleuchtet – und anhand der online verfügbaren biografischen Daten der Kontrolleure untersucht, inwiefern die Gremien Kriterien wie Erfahrungsbreite, Unabhängigkeit und Vielfalt erfüllen.

Wie so viele Unternehmen schmückte sich auch der VW-Konzern jüngst mit der Berufung eines weiblichen Aufsichtsrats – die Personalie der Wolfsburger sorgte dennoch für besondere Aufmerksamkeit: Ausgerechnet Ursula Piëch, die Frau des Konzernpatriarchen, werde fortan im Zentrum der Macht Strippen ziehen, ließ der Autoriese mitteilen.

Aufsehen erregt dabei jedoch nicht in erster Linie der Vormarsch der Frauen in den Zirkeln, die lange Zeit Männern vorbehalten waren, sondern die zunehmende Ballung der Macht in den Händen der Eignerfamilien: Mit der Wahl von Ursula Piëch stellen die Piëchs und Porsches inzwischen fünf von zehn Aufsichtsräten der Kapitalseite bei Volkswagen – was nach Ansicht von Kritikern der erwünschten Unabhängigkeit der Aufseher klar zuwiderläuft. [mehr…]

Verdi: Karstadt-Aufsichtsrat berät über Personalabbau

Berlin / Essen (dpa-AFX) – Wenige Tage vor dem Auslaufen des Sanierungstarifvertrags bei Karstadt hat der Aufsichtsrat der Warenhauskette nach Angaben der Gewerkschaft Verdi über den anstehenden Personalabbau beraten. Die Gespräche sollen in etwa sechs Wochen fortgesetzt werden, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft am Mittwoch in Berlin. Ein Karstadt-Sprecher lehnte einen Kommentar ab.

Die Sitzung war nach Verdi-Darstellung auf Drängen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zustande gekommen. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch) sollte es um die Frage gehen, ob möglicherweise noch mehr Jobs gestrichen werden sollen. Karstadt hatte Mitte Juli den Abbau von 2000 der insgesamt rund 25 000 Arbeitsplätze angekündigt. [mehr…]