Studie zur Kodexakzeptanz 2013: Dax-Konzerne befolgen Regelwerk für gute Unternehmensführung

Die Studie „Kodexakzeptanz 2013: Analyse der Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex“ des Centers for Corporate Governance (CCG) der HHL Leipzig Graduate School of Management untersucht das Compliance-Verhalten deutscher Aktiengesellschaften in Bezug auf den Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die wesentlichen Ergebnisse beinhalten u.a.:

  • Grundsätzlich akzeptieren die Unternehmen weite Teile des DCGK, was sich in einem hohen Niveau der Entsprechensquoten niederschlägt. Nur eine Minderheit der untersuchten Unternehmen lehnt mehr als 10 Prozent der Kodexempfehlungen ab.
  • Auf Ebene der einzelnen Kodexkapitel zeigen sich Abweichungen insbesondere in Kapitel 3 (Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat), Kapitel 4 (Vorstand) und Kapitel 5 (Aufsichtsrat). Ablehnung erfahren im Besonderen Empfehlungen zum Abfindungs-Cap in Vorstands-verträgen, zu den Aufgaben des Aufsichtsrats, der Aufsichtsratszusammensetzung sowie der Aufsichtsratsvergütung.
  • Gesellschaften in Streubesitz weisen höhere Entsprechensgrade auf – ein aus ökonomischer Sicht wünschenswerter „Substitutionseffekt“ zwischen DCGK und externer Governance-Struktur der Unternehmen. 
  • Gegenüber der Vorjahresuntersuchung zeigt sich eine deutliche Verbesserung in den Teilbereichen Transparenz und Anreizsysteme. Der Teilbereich Vielfalt innerhalb der Unternehmensorgane weist jedoch weiterhin die höchste Heterogenität auf: Während im Durchschnitt 89 Prozent der Indexbestandteile durch die untersuchten Unternehmen erfüllt werden, zeigen sich jedoch auch mehrmalige Minimalwerte von 33 Prozent.

Die vollständige Studie ist abrufbar unter http://www.hhl.de/faculty-research/centers/center-for-corporate-governance-ccg/kodexakzeptanz-2013

 

Amnestie für korrupte Mitarbeiter von ThyssenKrupp

Mitarbeiter von ThyssenKrupp brauchen keine Konsequenzen zu befürchten, wenn sie innerhalb der nächsten zwei Monate Kartell- oder Korruptionsfälle freiwillig, wahrheitsgemäß und umfassend offenbaren. Das berichtet das Handelsblatt.

weiterlesen auf

Thomson Reuters Studie: Chancen-/Risiko-Radar 2013

Der Aufbau eines Risiko Management Systems (RMS) bzw. Compliance Management Systems (CMS) ist in den meisten Unternehmen in den meisten Fällen noch immer durch negative Vorfälle in der Vergangenheit oder äußeren Druck getrieben. Zu dem Ergebnis
kommt der „Chancen-/Risiko-Radar 2013“ von Thomson Reuters und RiskNet. Für die
Studie wurden 586 Risikomanagement-Experten aus deutschsprachigen Unternehmen
aller Branchen befragt.

Demnach gaben fast 3/4 aller Teilnehmer an, dass der Hauptmotivator in ihrem Unternehmen für die Einrichtung eines RMS bzw. CMS historische Erfahrungen seien, gefolgt von regulatorischen Veränderungen, die rund die Hälfte als wesentlichen Treiber für die Einrichtung entsprechender Systeme sieht. Aber auch an anderen Stellen zeigt die Untersuchung, dass die Befragten sich dem Thema eher mit einer negativen Grundhaltung nähern: So beschreiben 59 Prozent der Befragten den Nutzen ihres RMS allein durch die Vermeidung von Risiken. Diese Einstellung überrascht wenig – zeigt die Studie doch zudem, dass lediglich 27 Prozent jemals den betriebswirtschaftlichen Mehrwert, den ihr RMS/CMS dem Unternehmen liefert, gemessen haben.

Die Studie ist abrufbar unter http://images.info.accelus.thomsonreuters.biz/Web/ThomsonReutersGRC/%7B90efa079-bfa4-4f30-9828-b355fc842c44%7D_Chancen-Risiko-Radar_final-survey.pdf

Quelle: finance magazin

 

Machtkampf beim BdV: Beriebsrat zeigt Aufsichtsrat wegen Untreueverdacht an

Beim Bund der Versicherten (BdV), mit 52.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung Deutschlands für Versicherte, hat der Betriebsrat Strafanzeige gegen den kompletten Aufsichtsrat und gegen Ex-Vorstand Thorsten Rudnik sowie dessen Lebensgefährtin erstattet. Die Arbeitnehmervertreter werfen den Betroffenen Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen vor.

Die Strafanzeige, über die manager magazin online exklusiv berichtet, wirft ein neues Licht auf die plötzliche Abberufung von BdV-Vorstandschef Axel Kleinlein und Rudnik am vergangenen Freitag. Dem Betriebsrat zufolge habe die Lebensgefährtin Rudniks gegen geltendes Satzungsrecht rund zwei Jahre lang ein Vorstandsgehalt bezogen, obwohl sie nach Ausscheiden aus dem Amt den Job einer Abteilungsleiterin bekleidete und keine Gegenleistung für die höhere Bezahlung erbrachte.

Weitere Informationen unter http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,890734,00.html

 

Studie: Das Unternehmen als Opfer von Wirtschaftskriminalität

Zahlreiche Unternehmen werden jedes Jahr Opfer von Wirtschaftskriminalität. Nach den Ergebnissen der aktuellen Studie von RölfsPartner in Kooperation mit der Universität Leipzig überrascht dieses Ergebnis nicht: Mit einer schlechten oder gar nicht erst vorhandenen Compliance-Struktur machen sich Firmen zu leichten Opfern für Betrug, Korruption und andere Delikte. 

Für die Studie „Das Unternehmen als Opfer von Wirtschaftskriminalität“ wurde die Compliancearbeit von 338 Unternehmen aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor untersucht. Die Autoren kategorisierten die analysierten Unternehmen von „Stufe 1 – unprotected“ bis „Stufe 4 – professionally protected“. Das Ergebnis war: Jedes sechste Unternehmen aus der Privatwirtschaft verfügt über keinerlei ComplianceInstrumente wie interne Richtlinien, Schulungen oder Anlaufstellen für Whistleblower.

Dies hat zur Folge, dass Straftaten – wenn überhaupt – nur zufällig aufgedeckt werden. Aber auch bei der Mehrheit, die in der Untersuchung der 2. Stufe „semi-protected“ zugeordnet sind, sieht es ähnlich aus. Zwar werden einzelne Compliance-Instrumente genutzt, von einem systematischen Compliance Management System (CMS) kann jedoch keine Rede sein. Häufig herrscht die Vorstellung, dass ein verbreiteter Einsatz von Hinweisgebersystemen, im eigenen Haus eine Kultur des Denunziantentums zu etablieren würde.

Die vollständige Studie finden Sie unter http://www.roelfspartner.de/PortalData/1/Resources/pdf/studien/RP_StudieWikri_130215-ansicht-gesichert.pdf

Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) nimmt operative Tätigkeit auf

2012 gründete sich der aus dem Frankfurter Compliance-Kreises mit über 60 namhaften Compliance Officer und anderen bekannten Fachleuten der bundesweiten Verbands zur Vertretung von Compliance-Verantwortlichen. Aus diesem Frankfurter Expertengremium ging der Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) hervor.

Für 2013 sind Ende Mai und Mitte September bereits zwei große Roundtables in Frankfurt/M. zu Fragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung des Compliance Officers geplant. 

Die ersten Arbeitsgruppen sind eingerichtet und nehmen ihre Tätigkeit zeitnah auf.  Derzeit vorgesehen sind folgende Arbeitsgruppen:

  • Compliance Prozesse 
  • Berufsbild eines Compliance Officer
  • Risiko-/Gefährdungsanalysen
  • Datenschutz
  • Interne Ermittlungen im Unternehmen
  • MiFID Review
  • Geldwäscheprävention (für Banken)
  • Geldwäscheprävention (für Nicht-Banken)
  • Betrugsbekämpfung

Die Tätigkeit des BDCO soll sich nicht auf einzelne Branchen beschränken. Dies entspricht der stetig zunehmenden Bedeutung des Sicherstellens regelkonformen Verhaltens durch Unternehmen. Der BDCO soll vielmehr einen umfassenden und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen Industrie- und Dienstleistungszweigen zu ermöglichen. Dieser Ansatz soll es erleichtern, gemeinsame Lösungsansätze und entsprechende Compliance-Standards zu entwickeln. Neben mit Compliance-Themen beruflich befassten Personen können auch solche Unternehmen dem BDCO beitreten, die Compliance fördern oder sich über dieses Thema umfassend und zeitnah informieren wollen.

Der BDCO dient als Plattform für Ihren Informationsaustausch über Compliance-Themen zwischen Unternehmen, Mitgliedern, relevanten Behörden, Politik und anderen Verbänden. Zu diesem Zweck wird der BDCO gemeinsame Compliance-Standards erarbeiten und abstimmen. Er fördert die Prävention von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Schaffung wirksamer Compliance-Strukturen.

Studie Bearing Point: Agenda 2015 – Compliance Management bei Versicherungen

Das gesetzliche und regulatorische Umfeld der deutschen Versicherungswirtschaft wird seit Jahren stetig komplexer. Gleichzeitig zeichnet sich das Marktumfeld von einer hohen Medien- und Kundensensibilität bei tatsächlichen oder auch nur vermuteten Regelverstößen aus. Die öffentliche Reputation eines Versicherers hat direkten Einfluss auf dessen Geschäftsentwicklung. Daher setzen viele Versicherer auf ein systematisches Compliance Management, dessen Aufgabe u. a. der Reputationsschutz ist.

Das Beratungsunternehmen BearingPoint hat daher den Status Quo im Umgang mit Compliance bei Versicherern untersucht sowie zeigt Trends und Herausforderungen zu möglichen künftigen Aufgabenstellungen auf, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Solvency II-Umsetzungen.

Die vorliegende Studie untersucht den Status Quo und bestehende Herausforderungen zum Thema Compliance bei deutschen Erst- und Rückversicherern aus der Fach- und Systemsicht und ist abrufbar unter http://www.bearingpoint.com/de-de/download/0721_WP_DE_ComplianceVersicherung_final_web.pdf 

 

Deloitte-Studie: Pre-Employment-Checks noch wenig verbreitet

Laut einer neuen Studie zur Risikominimierung bei der Personalauswahl sind so genannte Pre-Employment-Checks in Deutschland noch immer kein Thema. Dabei befragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte DAX- und MDAX-Unternehmen zu ihren Recruitingpraktiken.

Trotz nachweislich hoher Raten von Wirtschaftskriminalität bei Mitarbeitern hält eine deutliche Mehrheit (80 Prozent) der Personalverantwortlichen in Deutschland eine generelle Überprüfung von Bewerbern für nicht erforderlich – nur 15 Prozent halten sie für notwendig.

Auch die Vorlage von Originaldokumenten ist nur für 28 Prozent obligatorisch. Frühere Arbeitgeber werden ebenfalls nur von 28 Prozent von den HR-Verantwortlichen kontaktiert. 44 Prozent erkundigen sich nach einem polizeilichen Führungszeugnis, wenn bestimmte Bereiche im Unternehmen betroffen sind. Nur fünf Prozent kontrollieren routinemäßig die Referenzen der Bewerber.

Dabei können neben Zeugnissen, Zertifikaten, Referenzen und amtlichen Informationsquellen auch Presseveröffentlichungen und das Internet Hinweise zur Integrität von Bewerbern geben. In vielen Unternehmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch Recherchen über Bewerber und Pre-Employment Screenings umstritten. Dies zeigt sich auch an dem noch immer als unzureichend kritisierten rechtlichen Rahmenbedingungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Im Gegensatz zu den USA und Großbritannien dürfen nur Informationen verwendet werden, die über allgemein zugängliche Suchmaschinen und Datenbanken gefunden werden.

Weiterführende Informationen:

Deloitte (2012): Risikominimierung bei der Personalauswahl: Momentaufnahme zur Lage von Unternehmen in Deutschland.

Theo Waigel: Werteorientierung von Compliance Systemen

Berlin/München. Der ehemalige deutsche Finanzminister Dr. Theo Waigel hat in den letzten vier Jahren im Auftrag der US-Börsenaufsicht Siemens in Compliance-Angelegenheiten auf die Finger gesehen. Waigel hat nun seinen letzten Bericht vorgelegt und bescheinigt, dass Siemens seine Empfehlungen vollständig umgesetzt habe.

Waigel galt als führender Anti-Korruptions-Aufseher und zog eine durchweg positive Schlussbilanz. Siemens sei heute „ein Vorbild für die Verhinderung von Korruption in Unternehmen“, erklärte er. Sah sich der ehemalige CSU-Spitzenpolitiker zu Beginn seiner Tätigkeiten selbst noch „als eine Art Bewährungshelfer für Siemens“ sei es nach seiner Einschätzung nach rundum gelungen die Compliance-Regeln bei Siemens heute zu verwurzeln und im Alltag zu leben. Siemens ist zudem Gründungsmitglied des „Deutschen Instituts für Compliance“.

Sehen Sie ergänzend die Kernbotschaften zur Werteorientierung von Compliance Systemen, die Waigel bei der Jahrestagung des Deutschen Netzwerkes Wirtschaftsethik an der GGS in seinem Eröffnungsvortrag formulierte

„Deutsches Institut für Compliance“ in Berlin gegründet

Berlin. Heute hat sich in einer konstituierenden Sitzung das „Deutsche Institut für Compliance“ in Berlin gegründet. Aufgrund gehäufter Skandale in deutschen Unternehmen haben einige der betroffenen Firmen, aber auch weitere Unternehmen, das Institut ins Leben gerufen, wie die „Rheinische Post“ berichtet.

Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. die Deutsche Telekom, Siemens, Ferrostaal, MAN, Metro, Deutsche Post, Talanx, Henkel, Infineon, Merck, RWE, Sanofi, SAP, ENBW sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Das Institut hat zum Ziel, den Unternehmen beim Wissensaustausch zu unterstützen und neue Skandale zu verhindern.

Weitere Informationen zum Deutschen Institut für Compliance unter http://www.dico-ev.de