Leaders Parliament: Manager für Begrenzung von Spitzengehältern

In der aktuellen Debatte um Spitzengehälter in der deutschen Wirtschaft fordert auch eine Mehrheit der Führungskräfte eine Obergrenzen. In der Leaders Parliament-Umfrage, die von der „Welt am Sonntag“ und der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants durchgeführt wurde, sprachen sich 24,3 Prozent der Befragten für strengere Regeln der Managergehälter aus, weil Gehaltsexzesse nicht länger vermittelbar seien.

Weitere 52,7 Prozent sind ebenfalls für eine Begrenzung, jedoch sollen Aufsichtsräte und Vorstände hierbei eigenverantwortlich handeln. Lediglich 22,5 Prozent der Befragten lehnen jedwede Eingriffe ab.

Klaus-Peter Müller, der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, befürworten, wenn die Hauptversammlung der Aktionäre künftig über die Verdienste der Wirtschaftselite in börsennotierten Aktiengesellschaften abstimmen lassen würde. Schon heute stellen 30 Unternehmen im DAX ihre Vergütungssysteme der Hauptversammlung zur Abstimmung – jedoch ist dieses Votum bislang nicht bindend. „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Aufsichtsrat das Risiko auf sich nimmt und ein Votum der Eigentümerversammlung einfach übergeht.“, so Müller.

Joachim Schwalbach, Management-Professor der Berliner Humboldt-Universität, verdeutlicht nochmals die Entwicklung der Gehälter der DAX-Spitzenkräfte: In den vergangenen 25 Jahren gab es einen Anstieg um 713 Prozent. 1997 habe ein Vorstandsmitglied im Schnitt das 19fache seiner Beschäftigten verdient, 2011 sei es bereits das 54fache gewesen.

Quelle: dapd

Grundlagen der Führung

Bild

20121029-085457.jpg

Königin, Kanzlerin, Außenministerin

Bild

20121028-162809.jpg

Wir haben zum Glück schon Königinnen, weibliche Staatsoberhäupter, Regierungschefinnen. Und wir brauchen jetzt deutlich mehr weibliche Aufsichtsräte, Vorstände und Führungskräfte.

Aufsichtsratsexperte Morten Huse erhält Lehrstuhl

Der Norweger besetzt ab sofort den Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhl für Unternehmensführung, Wirtschaftsethik und gesellschaftlichen Wandel an der Universität Witten/Herdecke.

Prof. Morten Huse (58) ist neuer Inhaber des Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhls für Unternehmensführung, Wirtschaftsethik und gesellschaftlichen Wandel an der Universität Witten/Herdecke (UW/H). Zuvor war er an der BI Norwegian Business School tätig und gilt als international renommierter Experte für Management- und Aufsichtsratsfragen. Bis Juni 2012 fungierte Prof. Huse als Präsident der European Academy of Management.

Seine Forschungsschwerpunkte sind die Themen Verhalten in Aufsichtsräten, Frauen in Aufsichtsräten sowie Hochschulpolitik und die Entwicklung von wissenschaftlichen Standards.

„Mich interessiert vor allem die menschliche Seite der Corporate Governance“, erläutert Prof. Huse. Seine Publikation „Board, Governance and Value Creation“ gilt als international anerkanntes Lehrbuch. Auch beim Thema Frauen in Aufsichtsräten und dazugehörigen gesetzlichen Regelungen gilt der Norweger als internationaler Fachmann. „Hier arbeite ich zusammen mit Aktivisten, Parlamenten und Unternehmen aus der ganzen Welt.“ Zum Thema Hochschulpolitik sagt er: „Mich interessiert einfach, wie die Zukunft der akademischen Lehre und Forschung aussehen wird. Aus diesem Grund habe ich mich auch in der European Academy of Management engagiert.“

Neben der Lehre wird sein Hauptaugenmerk auch in Witten der Forschung gelten. „Das ist mir sehr wichtig“, so Prof. Huse. „Ich möchte damit den Kollegen, der Wirtschaft und der Gesellschaft etwas zurückgeben, und zwar auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.“

Quelle: idw

 

Governance-Kodex in der Reformdebatte

 

Antrieb zu weiterer Professionalisierung oder maßlose Überregulierung? Fragen zu international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) stehen ungebrochen im Fokus der rechtspolitischen Diskussion. Auf dem Prüfstand steht insbesondere der von der Regierungskommission vor zehn Jahren erstmals vorgelegte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Kodex hat sich als Maßstab für die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen unbestreitbar etabliert und erheblich zur Standardisierung und Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsräte beigetragen. Das zeigen schon die beeindruckend hohen Befolgungsquoten der im DCGK ausgesprochenen Empfehlungen im Kreis der Dax-Unternehmen. Zunehmend heftigere Kritik wird jedoch in Bezug auf eine mit dem DCGK verbundene Überregulierung geäußert.

Der diesjährige Deutsche Juristentag (DJT) nimmt den zehnten Jahrestag des DCGK zum Anlass, um über …
Um den vollständigen Text zu lesen, klicken Sie hier…

 

Unternehmensverfassung: Managern fehlt es an Einsicht

Der Unternehmenskodex soll erneut erneuert werden. Doch es fehlt nicht an neuen Regeln, Gesetzen oder Verordnungen, sondern an der Einsicht des deutschen Top-Managements.

Berlin / Frankfurt/M. Kann man im Alter von zehn Jahren schon so gesetzt sein, dass der Ruf nach Deregulierung so dringlich wird? Man kann! Jedenfalls geht es dem deutschen Corporate Governance Kodex an den Kragen. Zehn Jahre nach der – für Deutschland revolutionären – Reform der Unternehmensverfassung soll wieder reformiert werden.

Weniger ist mehr, lautet die Parole. Die Manager in den Unternehmen ersticken in Regularien. So quälen sie sich nicht nur mit dem Kodex herum, sondern mit Dutzenden Gesetzen und Verordnungen. Die Öffnung Deutschlands für die Weltmärkte, vor allem die Reform des Finanzmarkts, fordert ihren Tribut. Bilanzierung, Haftung, Transparenz und Übernahmen sind in Hunderten Paragrafen geregelt. [mehr…]

Quelle: Handelsblatt

Vergütung deutscher Vorstandsorgane – Komplexität und Intransparenz nehmen zu

Aktuelle Studie: Veränderungen von Vergütungssystemen nicht immer zielführend

Die Vorstandsvergütungssysteme unterliegen einem umfassenden Transformationsprozess, der durch regulative Anpassungen und die regelmäßig entstehenden öffentlichen Diskussionen ausgelöst wurde. Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen bereits Anpassungen vorgenommen haben, stehen weiterhin die variablen Vergütungselemente im Fokus der Diskussionen von Aufsichtsräten: So passten im Jahr 2011 fast ein Viertel der Unternehmen ihre variable Barvergütung (22,1 Prozent) bzw. ihre aktienkursorientierte Vergütung (24,1 Prozent) an. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wurde.

Die aktuellen Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklung der Unternehmensgewinne der beiden letzten Jahre wider: Im Jahr 2011 stieg die durchschnittliche Pro-Kopf-Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 108.000 Tsd. Euro. Damit fällt der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (knapp 25 Prozent) allerdings deutlich niedriger aus. Die Steigerung der Gesamtvergütung wurde vor allem durch die variable Barvergütung getrieben, die durchschnittlich 469.000 Euro betrug und im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent stieg. Trotz der hohen Bedeutung dieses Vergütungsbestandteils offenbaren die Vergütungssysteme zahlreicher Unternehmen weiterhin Probleme bezüglich der Nachhaltigkeit und Wertorientierung, so die Autoren der Studie, Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität Marburg und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen.

Nachhaltigkeit und Wertorientierung noch nicht flächendeckend verwirklicht

In praktisch allen Unternehmenskategorien wurden im Bewertungszeitraum Veränderungen an der variablen Barvergütung vorgenommen, die mit einem Anteil von 36 Prozent an den Gesamtzahlungen das wesentliche variable Element im Jahr 2011 darstellt. Diese Veränderungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die variable Barvergütung auf Basis mehrerer Erfolgskriterien berechnen. Beispielsweise nutzen 72 Prozent der Unternehmen des DAX und MDAX mittlerweile mindestens drei Erfolgskriterien als Bemessungsgrundlage. Allerdings führt dieser Trend nicht immer zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Wertorientierung der Systeme: Nur 27 Prozent der Unternehmen haben ihre variable Barvergütung auf eine rein mehrjährige und damit nachhaltigere Bemessungsgrundlage umgestellt. Zudem sind nur bei 6 Prozent der untersuchten Unternehmen Übergewinngrößen als für die Wertorientierung wesentliche Erfolgskriterien implementiert.

Kommunikation muss verbessert werden

Die Veränderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität und stärkeren Heterogenität der Vergütungssysteme. Als Beispiele für die zunehmende Komplexität verweisen Rapp und Wolff auf die Mischung von ein- und mehrjährigen Bemessungsgrundlagen oder die Nutzung bzw. Verknüpfung mehrerer Erfolgskriterien zur Ableitung der variablen Vergütung. Gepaart mit einer weit verbreiteten Intransparenz der Berichterstattung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vergütungselemente wird die zunehmende Komplexität zusätzliche Kritik an den Vergütungssystemen hervorrufen, da eine objektive Bewertung der Vergütungssysteme häufig nicht möglich ist und Fehlinterpretationen der vorhandenen Informationen wahrscheinlicher werden. Deshalb sollten die Aufsichtsräte vermehrt auch auf das Thema „Transparenz der Kommunikation“ im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen achten, um mögliche unbegründete Kritik ex ante zu verhindern.

Über die Studie
Die fünfte Untersuchung zur Vergütung von Vorstandsorganen für die Jahre 2005 bis 2011 ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten von Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Universität Marburg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff (Universität Göttingen) zum Themenkomplex Corporate Governance. Die beiden Autoren beschäftigen sich dabei seit Jahren intensiv mit dem Thema Vorstandsvergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit

Mit durchschnittlich knapp 320 untersuchten Unternehmen ist diese Studie eine der umfangreichsten und detailliertesten ihrer Art. Sie umfasst die größten börsennotierten Unternehmen, die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelistet sind. Mit den vier wichtigsten Börsenindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX deckt sie alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Die Autoren haben ihr Augenmerk speziell auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile gelegt. Darüber hinaus bietet die Studie eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Tendenzen bei der Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur. Dadurch ergibt sich ein vollständiges Bild des Status quo der Vorstandsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Die Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“ kann zum Preis von 375,00 Euro plus Versandkosten online unter www.aufsichtsrat.de/studien bestellt werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

BER: Aufsichtsrat entscheidet am Freitag über neuen Termin

 

Flughafen in Schönefeld soll erst im Herbst 2013 fertig sein

Berlin. Die Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens verschiebt sich erneut. Der neue Technikchef Horst Amann wird am Freitag auf einer vorgezogenen Aufsichtsratssitzung eine Eröffnung erst im Herbst 2013 vorschlagen. Wie die Nachrichtenagentur dapd heute aus zuverlässiger Quelle erfuhr, soll der neue Termin mit dem Winterflugplan 2013 abgestimmt werden. Der Winterflugplan tritt zum 1. November 2013 in Kraft. [mehr…]

 

Frankfurter OB Peter Feldmann geht in den Fraport-Aufsichtsrat‎

 

Mit dem neuen Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) zieht demnächst ein ausgewiesener Fluglärmkritiker in den Aufsichtsrat des Flughafenbetreibers Fraport ein. Ein entsprechendes Angebot der schwarz-grünen Koalition in der Stadt nahm der Sozialdemokrat am Mittwoch an. Er tritt damit die Nachfolge der bisherigen Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) als Vertreter des Frankfurter Magistrats in dem Gremium an. Feldmann hatte Roth am 1. Juli als Stadtoberhaupt abgelöst. [mehr …]

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/kommentar-relativ-leicht-relativ-schwer-11849103.html

 

BGH-Urteil: Aufsichtsrat darf Vorstand vorzeitig verpflichten

Laut BGH-Urteil dürfen „Altaufsichtsräte“ mit einem juristischen Kniff ihren Wunsch-Vorstand gegen den Willen von Fremd-Investoren für weitere fünf Jahre installieren. Die bisherige Rechtsprechung ist damit obsolet.

Über das Recht, den Vorstand zu bestellen, sitzt der Aufsichtsrat an einem entscheidenden Machthebel der Aktiengesellschaft. In Familienunternehmen in der Rechtsform der AG wird dies ein heikles Thema, wenn beispielsweise familienfremde Investoren im Aufsichtsrat das Ruder übernehmen. Läuft der Vertrag des Vorstands aus, kann das Kontrollgremium einen Kandidaten nach seinen Vorstellungen durchsetzen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Tür für eine Gestaltung geöffnet, welche dem „Altaufsichtsrat“ ermöglicht, die Amtszeit seiner Wunschkandidaten für den Vorstand unabhängig von deren bisheriger Bestellungsdauer für weitere fünf Jahre zu zementieren. Das stellt die bisherige Rechtsprechung auf den Kopf.

Lesen Sie die vollständige Kolumne von Horst Grätz in der Wirtschaftswoche unter http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-aufsichtsrat-darf-vorstand-vorzeitig-verpflichten/6923888.html