„Tatsächlich ist das Feuern einer Führungskraft eine hohe Kunst“

Change bei Vorständen (Zusamenfassung eines Handelsblattartikels, bei Interesse am Artikel dem Link folgen: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/strategie/entlassung-von-bossen-die-kunst-des-koenigsmordes/v_detail_tab_print/7078560.html)

Die Spezialisten: https://www.xing.com/profile/Eckart_Reinke

Nirgendwo wird so gelogen wie auf Beerdigungen – und in Presseverlautbarungen zum Abgang eines Unternehmenschefs.

„In gegenseitigem Einvernehmen, auf eigenen Wunsch, aus persönlichen Gründen“ – so lauten die Floskeln beim Abgesang auf Manager. Der Geschasste soll sein Gesicht wahren, deshalb klingen die Begründungen für die Abgänge zuweilen absurd. Da stellt sich ein Chef am Zenit seiner Karriere plötzlich „neuen Herausforderungen“ oder macht „seinen langjährigen Traum von der Selbstständigkeit wahr“. Tatsächlich aber ist das Feuern einer Führungskraft eine hohe Kunst – wobei es ganz unterschiedliche Entlassungskulturen gibt.

Grundsätzlich gilt: Wenn sich der Boss etwas zuschulden hat kommen lassen, muss der Aufsichtsrat sofort handeln und den Manager entlassen oder zum Rücktritt bewegen. Sonst haftet er selbst für etwaige Schäden. Diese Gesetzeslage bietet aber auch Potenzial: Wenn ungeliebte oder in Ungnade gefallene Vorstände entlassen werden sollen, ordnet der Aufsichtsrat gerne mal eine Sonderprüfung zu bestimmten Themen an. Wenn Konzerne ihre Chefs loswerden wollen, greifen sie schon mal zu unprofessionellen Methoden – von öffentlicher Demontage bis „Tod auf Raten“. Doch das schadet nicht nur dem Geschassten, sondern auch den Firmen selbst. Unsicherheit an der Führungsspitze verunsichert Mitarbeiter, Kunden und Anleger extrem. Optimal ist es deshalb, wenn sofort ein interner Nachfolger parat steht.

Andere perfide Methoden, die Aufsichtsgremien und Anteilseigner auf Lager haben. Beliebt ist der „Tod auf Raten“, in all seinen Varianten: Der Vertrag wird nur noch um ein Jahr statt um drei Jahre verlängert. Oder dem Chef wird ein Co-Chef an die Seite gestellt, was einer Entmachtung gleichkommt. Es lähmt die Unternehmen, denn „die angezählten Manager verbringen dann 90 Prozent ihrer Zeit mit Abwehrgefechten und im schlimmsten Fall beschäftigt sich die ganze Organisation nur noch mit sich selbst.“.

Übrigens: Je größer ein Unternehmen ist, desto eher wird der Chef gefeuert. Das hat die Strategieberatung Booz & Company. Von allen Chefwechseln bei den 2 500 weltgrößten börsennotierten Unternehmen war im vergangenen Jahr jeder siebte unfreiwillig – bei den Top 250 dagegen jeder dritte.

Vom Vorstand in den Aufsichtsrat – Gesetzesentwurf über zwei Jahre cooling off in Österreich

Mit einem im europäischen Vergleich sehr scharfen Gesetz soll Ex-Vorständen der Weg ins Kontrollgremium zwei Jahre lang komplett versperrt sein

Nach dem Corporate Governance-Kodex soll in Übereinstimmung mit einer Empfehlung der EU-Kommission bei der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes eine zweijährige Cooling-off-Phase eingehalten werden. Diese unverbindliche Regel will jetzt in Österreich ein Gesetzesentwurf durch eine weit schärfere Norm ersetzen: Künftig soll jeder Wechsel in den Aufsichtsrat einer börsennotierten AG innerhalb von zwei Jahren unzulässig sein. Anders als in Deutschland ist der Wunsch der Aktionäre, einen Ex-Vorstand in das Kontrollgremium zu berufen, irrelevant.

Der Entwurf sieht noch eine weitere Beschränkung vor: Wer strafgerichtlich verurteilt ist, scheidet künftig als Aufsichtsrat aus, dies aber nur, wenn die Verurteilung „die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt“. Eine Aufzählung der einschlägigen Delikte enthält der Entwurf leider nicht. Er wird folglich Anfechtungsprozesse mit zweifelhaftem Ausgang provozieren. Eindeutig – und tröstlich – ist aber, dass die Neuregelung im Zusammenspiel mit den laufenden Ermittlungen den Aufsichtsrat tendenziell von Politikern freihalten dürfte.

Quelle: Stefan Müller, Rechtsanwalt

Brüssel fordert 40 Prozent Frauenanteil in börsennotierten Aufsichtsräten bis 2020

Brüssel macht Ernst mit der Frauenquote. Die DPA meldet, dass die EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding im Oktober einen Gesetzesvorschlag vorlegen will, in dem Reding die Unternehmen verpflichten will, bis zum Jahr 2020 einen Frauenanteil von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen zu erreichen. Die Kommission unterstütze die Initiative, die europaweit in den Führungsgremien gelten soll. Wo, wie in Deutschland, zwischen Aufsichtsrat und Vorstand unterschieden wird, soll die Quote für den Aufsichtsrat gelten.

Reding hatte im März konkrete Vorschläge zur Frauenquote angekündigt, da freiwillige Selbstverpflichtungen in ihren Augen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hätten. Die Selbstverpflichtung, bis 2015 den Frauenanteil in der Spitze auf 30 und bis 2020 auf 40 Prozent zu erhöhen, unterschrieben in ganz Europa bis März nur 24 Unternehmen, wie die Kommission damals erklärte.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/initiative-aus-bruessel-reding-will-frauenquote-per-gesetz-1.1382506