Leaders Parliament: Manager für Begrenzung von Spitzengehältern

In der aktuellen Debatte um Spitzengehälter in der deutschen Wirtschaft fordert auch eine Mehrheit der Führungskräfte eine Obergrenzen. In der Leaders Parliament-Umfrage, die von der „Welt am Sonntag“ und der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants durchgeführt wurde, sprachen sich 24,3 Prozent der Befragten für strengere Regeln der Managergehälter aus, weil Gehaltsexzesse nicht länger vermittelbar seien.

Weitere 52,7 Prozent sind ebenfalls für eine Begrenzung, jedoch sollen Aufsichtsräte und Vorstände hierbei eigenverantwortlich handeln. Lediglich 22,5 Prozent der Befragten lehnen jedwede Eingriffe ab.

Klaus-Peter Müller, der Vorsitzende der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, befürworten, wenn die Hauptversammlung der Aktionäre künftig über die Verdienste der Wirtschaftselite in börsennotierten Aktiengesellschaften abstimmen lassen würde. Schon heute stellen 30 Unternehmen im DAX ihre Vergütungssysteme der Hauptversammlung zur Abstimmung – jedoch ist dieses Votum bislang nicht bindend. „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Aufsichtsrat das Risiko auf sich nimmt und ein Votum der Eigentümerversammlung einfach übergeht.“, so Müller.

Joachim Schwalbach, Management-Professor der Berliner Humboldt-Universität, verdeutlicht nochmals die Entwicklung der Gehälter der DAX-Spitzenkräfte: In den vergangenen 25 Jahren gab es einen Anstieg um 713 Prozent. 1997 habe ein Vorstandsmitglied im Schnitt das 19fache seiner Beschäftigten verdient, 2011 sei es bereits das 54fache gewesen.

Quelle: dapd

Rechtliche Folgen für Kontrolleure: Alarmstufe Gelb für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen als Beirat oder Aufsichtsrat berät und kontrolliert, muss immer öfter für Fehler der Geschäftsleitung einstehen. Es drohen juristische Konsequenzen. von Thomas Münster (FTD)

Der Kampf zwischen den Mobilfunkern Mannesmann und Vodafone hat sich als Mutter aller Übernahmeschlachten eingebrannt ins kollektive Gedächtnis. Hängen geblieben ist auch der anschließende Prozess gegen den Aufsichtsrat. Der hatte Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, als alles vorbei war, zu einer 30-Mio.­Euro-Prämie verholfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Aufsichtsrat habe damit das ihm “anvertraute Gesellschaftsvermögen” verschwendet. Die sechs angeklagten Aufsichtsräte mussten 5,8 Mio. Euro zahlen.

Dieser Prozess hat die Umgangskultur verändert: War ein Aufsichtsratssitz früher eher eine Art Ruhe­posten für Freunde und verdiente Führungskräfte des Hauses, achten Gerichte seither genauer auf die Einhaltung der Regeln. Wo ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist – also für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern -, gilt das ohnehin, doch auch auf freiwillige Gremien wie Beiräte strahlt der Trend ab. Die Anforderungen an Räte in kleineren Firmen sind kaum geringer, die Risiken manchmal sogar noch größer.

Im Unternehmensinteresse handeln

Früher ging es gemütlicher zu, erinnert sich Hasso Kaempfe, Kontrolleur von Familienunternehmen wie der Pharmafirma Grünenthal oder dem Strumpfhersteller Falke. Drohte sich eine Sitzung in die Länge zu ziehen, klatschte der Aufsichtsratsvorsitzende schon mal in die Hände: “Aber meine Herren” – Damen gab es praktisch nicht -, “wenn wir das noch diskutieren, bringen wir den Koch in Schwierigkeiten.”

Den Anfang vom Ende der Gemütlichkeit brachte das “Arag-Garmenbeck-Urteil” des BGH (Az.: II ZR 175/95). 1997 wollten mehrere Aufsichtsmitglieder den Vorstand wegen eines 80-Mio.-DM-Schadens durch ungenügend abgesicherte Kreditgeschäfte verklagen. Die übrigen Auf­seher lehnten ab. Der BGH befand, dass das keine Frage des Ermessens sei. Räte müssten die Vermögensinteressen des Unternehmens wahren. Wenn es eine Chance auf Schadensersatz gebe, müssten sie auch versuchen, ihn durchzusetzen. Es sei denn, “dadurch entstünde noch größerer Schaden”, sagt Christian Pelz von der Kanzlei Noerr, “aber dafür genügt der Hinweis auf Negativ-PR meist nicht mehr”. Halten sich Aufsichtsräte nicht an diese Pflicht, haften sie selbst.

Wer zögert, macht sich möglicherweise der Beihilfe schuldig

Das ist unangenehme Kunde, besonders für Politiker, die Kontrollmandate oft als Beigabe zum Hauptjob erhalten. Auch sie werden zur Verantwortung gezogen, wenn etwas schiefläuft. Das spürt gerade Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Er muss sich fragen lassen, ob er als Aufsichtsratschef die milliardenteure Terminverschiebung beim Berliner Großflughafen nicht hätte verhindern können. Schnell kommen politische Gegner auf die Idee, dem Kontrolleur strafbare Handlungen nachzutragen.

Ein Reflex, den es auch bei Familienunternehmen gibt. “Da kommen leichter persönliche Rivalitäten und Gefühle ins Spiel”, sagt Norbert Kopp, der für einen Private-Equity-Fonds in den Kontrollgremien von Mittelständlern sitzt. Es werde schneller prozessiert.

Oder aber die Rechtslage verdrängt, um die Firma zu retten. Anwalt Pelz kennt einen Fall, bei dem ein Aufsichtsrat den Vorstand einer Familiengesellschaft nicht zum Insolvenzantrag gedrängt habe, “er unterstützte die Sanierungsbemühungen, es gab Aussicht auf einen Geldgeber”. Ein Fehler, denn die Firma war so überschuldet, dass es die gesetzliche Pflicht der Kontrolleure gewesen wäre, auf eine offizielle Erklärung der Pleite zu pochen. Das Unternehmen gibt es zwar noch, aber gegen den Aufsichtsrat laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Aktiv werden, um nicht belangt zu werden

Es kann noch schlimmer kommen: Der BGH hat 2009 entschieden, dass der Aufsichtsrat sogar Zahlungen stoppen muss, die der Vorstand trotz Insolvenzreife leistet (Az.: II ZR 280/07). Sonst holt sich der Insolvenzverwalter das Geld bei den Kontrolleuren zurück – vor Gericht.

Richter mögen oft nichts davon hören, der Aufsichts- oder Beirat habe die Geschäfte des Vorstands nicht überblickt. Nichts sehen, nichts verstehen ist keine angemessene Jobauffassung, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Februar entschieden. Porsche-Aufsichtsrat Ferdinand Piëch hatte sinngemäß gesagt, er könne die Risiken der Milliardengeschäfte mit Derivaten des Porsche-Vorstands nicht einschätzen. Das OLG sah darin das Geständnis einer schweren Pflichtverletzung (Az.: 20 U 3/11). Die Sache liegt jetzt beim BGH.

Externer Rat wird wichtiger

Auch die Kontrolle von Mittelständlern setzt Kenntnisse voraus. Informationen gebe es allerdings oft spät oder gar als Tischvorlage, alles immer “sehr eilig”, erzählt Mehrfachkontrolleur Kaempfe. “Eigentlich müssten wir dann Vertagung verlangen. Kaempfe hat sich einen eigenen Maßstab gesetzt, um den Job gut zu machen: “Ich muss das Gefühl haben, beim Ausfall des Vorstandschefs übernehmen zu können.” Wenn er als Beiratsvorsitzender bei Grünenthal das Pharmageschäft verstehen muss, fühlt er sich allerdings manchmal bis an seine Grenzen gefordert.

Umso wichtiger wird externer Rat. “Wenn wir eine aktienrechtliche Frage selbst nicht eindeutig beurteilen können, holen wir erst die Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei ein”, sagt Norbert Kopp. Auch der Stuttgarter Anwalt Gerhard Wirth von Gleiss Lutz registriert “viel mehr Anfragen durch Aufsichtsräte. Früher hätten die nie einen eigenen Anwalt genommen.”

Was die Haftung ausschließt

Der Rat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern hat zwei Vorteile: Ist der Rat falsch, zahlt die Pflicht­versicherung des Beraters. Außerdem handelt der Manager in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, was eine persönliche Haftung und Strafbarkeit ausschließt.
Schlittert eine Firma in die Pleite, “gibt es immer Ermittlungen”, sagt Wirtschaftsstrafverteidiger Ingo Minoggio, “und in jeder zweiten Insolvenz Schadensersatzforderungen”. Die richteten sich zunächst gegen die Geschäftsleitung. “Aber heute wird fast routinemäßig geprüft, ob der Aufsichtsrat auch involviert ist.”

Haftungsfrage verlangsamt Entscheidungen

Das hinterlässt seine Spuren. “Das Thema Haftung ist immer präsent”, sagt Multi-Aufsichtsrat Kopp. “Das verlangsamt Entscheidungen und verhindert sie manchmal, weil keiner das Risiko übernehmen will.” Auch Hewlett Packards früherer Deutschland-Chef Klaus-Dieter Laidig sagt als Mitglied in diversen Aufsichtsräten: “Es ist alles sehr viel formalistischer geworden.” Und teurer, denn er hat jetzt eine D&O-Versicherung – eine Berufshaftpflicht für Manager, die inzwischen auch Kontrolleure häufig abschließen. Diese Ausgabe, sagt Laidig, könne er “jedem nur empfehlen”.
Der Artikel ist abrufbar unter http://www.ftd.de/karriere/management/:rechtliche-folgen-fuer-kontrolleure-alarmstufe-gelb-fuer-aufsichtsraete/70089701.html

DSW-Aufsichtsratsstudie: Dax-Aufseher kassieren 70 Millionen Euro

 

Nach Angaben der Anlegerschützer vom DSW sind die Aufsichtsräte der 30 DAX-Unternehmen 2011 besser vergütet worden als im Jahr zuvor. An der Spitze der Gehaltsliste findet sich ein alter Bekannter.

In den deutschen Medien wurde noch im Frühjahr wochenlang heftig darüber gestritten, ob Volkswagen-Vorstandschef Martin Winterkorn sein Jahresgehalt für 2011, insgesamt über 17 Millionen Euro, verdient habe oder ob eine solche Summe angesichts krasser sozialer Unterschiede in Deutschland nicht unangebracht sei. Nun gibt es Stoff für eine neue Diskussion über die Gehälter von Top-Managern: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat am Mittwoch ihre Aufsichtsratsstudie 2012 vorgelegt. [mehr…]

 

Architekten: Flughafen-Aufsichtsrat für Debakel mitverantwortlich

BERLIN (dpa-AFX) – Am Debakel um den Hauptstadtflughafen trägt die Politik aus Sicht von Architekten und Ingenieuren eine erhebliche Mitschuld. ‚Die Bauschaffenden und die Planer werden für eine Blamage haften müssen, zu deren Ursache sie nur wenig bis gar nicht beigetragen haben‘, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Stellungnahme des Berliner Architekten- und Ingenieur-Vereins (AIV). Auch die Besetzung des Aufsichtsrats mit Politikern habe zu dem Debakel geführt. ‚In jedem Fall muss geklärt werden, ob der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.‘

Im Kontrollgremium der staatlichen Betreibergesellschaft sitzen Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und der Bundes-Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba (CDU). Nachdem der Eröffnungstermin 3. Juni im Mai wegen Brandschutz-Problemen abgeblasen wurde, kündigten sie dem Flughafen-Technikchef Manfred Körtgen und dem Generalplaner, dem Konsortium PG BBI.

Aus Sicht des AIV sind die Probleme bei öffentlichen Bauvorhaben systembedingt: ‚Fast scheint es zu den Voraussetzungen zu gehören, die Projekte mit zu geringen Kosten und nicht einlösbaren Terminankündigungen über die Startlinie zu schieben. Die Ziellinie erscheint noch weit genug entfernt, und die politischen Gremien werden am Ziel andere sein.‘ Das müsse ein Ende haben, sonst verlören deutsche Bauplanung und Normung weltweit ihren guten Ruf./bf/DP/edh

Quelle: dpa-AFX

Liveticker von der Hauptversammlung der Deutschen Bank

Kurzmitteilung

Verfolgen Sie live die Hauptversammlung der Deutschen Bank: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:liveticker-hauptversammlung-deutsche-bank-boersig-verteidigt-nominierung-ackermanns-fuer-aufsichtsrat/70044246.html

Hermes: Deutsche-Bank-Aufsichtsrat hat in Kernaufgaben versagt

An diesem Donnerstag findet die Hauptversammlung der Deutschen Bank statt und der scheidende Aufsichtsratschef Clemens Börsig gerät immer stärker unter Druck. Die britische Fondsgesellschaft Hermes fordert vom künftigen Aufsichtsratschef der Deutschen Bank Paul Achleitner nach Angaben des „SPIEGEL“ eine Evaluierung des Aufsichtsrates durch externe Berater. Der Aufsichtsrat hat in einigen seiner Kernaufgaben versagt“, sagte Hirt dem Nachrichtenmagazin.

Die britische Fondsgesellschaft Hermes besitzt mehr als 0,5 Prozent der Anteile an der Deutschen Bank und beabsichtigt Aufsichtsratschef Börsig sowie die weiteren Kontrolleure nicht zu entlasten. Das gelte für die Suche nach einem Nachfolger für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den später aufgegebenen Plan, ihn zum Aufsichtsratschef zu machen. Zum 01.06.2012 wird die Deutsche Bank von der Doppelspitze Anshu Jain und Jürgen Fitschen geführt.

Hermes kritisiere weiterhin das Vergütungssystem und die „fehlende Nachhaltigkeit in der Kultur und Strategie“ des Kreditinstituts. Die Gehälter seien, nach Hermes-Angaben, oft zu hoch und unzureichend am langfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet. Derzeit gingen etwa 40 Prozent der Umsätze an das Personal. Es gebe unter den britischen Anteilseignern erhebliche Zweifel, ob der umfangreiche Verhaltens- und Ethikkodex des deutschen Kreditinstituts, im täglichen Geschäft ausreichend Relevanz erfährt.

FTD: Gehaltsexzesse auf dem Kieker

Manager-Rekordgehälter wie das von VW-Chef Martin Winterkorn – knapp 18 Mio. Euro – sind nicht nur in den Belegschaften umstritten. Die Regierungskommission diskutiert erneut eine Deckelung der Vorstandsbezüge in börsennotierten Unternehmen.

Die Vorstände der börsennotierten deutschen Firmen müssen mittelfristig damit rechnen, dass zu einer guten Unternehmensführung auch eine Deckelung ihrer Vergütungen gehören könnte. Die zuständige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat beschlossen, sich die Höhe der Vorstandsgehälter noch einmal vorzuknöpfen. Schon jetzt stärkte das Gremium mit einigen Änderungen im Kodex die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte. Weiterlesen

Discussion Paper: Aufsichtsratsverflechtungen und ihr Einfluss auf die Vorstandsbezüge von DAX-Unternehmen

Das Discussion Paper „Aufsichtsratsverflechtungen und ihr Einfluss auf die Vorstandsbezüge von DAX-Unternehmen“ (Horst Entorf, Florian Gattung, Jochen Möbert
und Immanuel Pahlke) beschäftigt sich mit aktuellen Fragen der Vorstandsvergütung.

Das Paper des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist verfügbar unter: Discussion Paper: Aufsichtsratsverflechtungen und ihr Einfluss auf die Vorstandsbezüge von DAX-Unternehmen

Corporate Governance – Kontrolleure nehmen Vorstandsgehälter ins Visier

Die Rekordvergütung von VW-Chef Martin Winterkorn heizt die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit von Vorstandsgehältern an. Eine Regierungskommission will sich das Salär der DAX-Chefs vorknöpfen. Eine Obergrenze könnte verbindlich werden.

Die Vorstände der börsennotierten deutschen Firmen müssen mittelfristig damit rechnen, dass zu einer guten Unternehmensführung auch eine Deckelung ihrer Vergütungen gehören könnte. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat beschlossen, sich die Höhe der Vorstandsgehälter noch einmal vorzuknöpfen. Sie nimmt damit einen Vorschlag des Kommissionsvorsitzenden und Commerzbank-Aufsichtsratschefs Klaus-Peter Müller auf.

„Wir wollen darüber ausführlich beraten, Experten hören und keinen Schnellschuss auf Basis einer Tischvorlage abliefern“, sagte Müller am Mittwoch im Anschluss an die Entscheidung des Gremiums über aktuelle Änderungen am Kodex. Er reagierte damit am Mittwoch auf Kritik seines Kommissionskollegen, DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Dieser hatte moniert, dass die Kommission nicht schon jetzt eine Empfehlung abgegeben hat, wonach die Aufsichtsräte die Gesamtvergütung ihrer Vorstände verbindlich einer Obergrenze unterwerfen.

Hexel hatte vorgeschlagen, die maximale Höhe auf ein Mehrfaches des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens in ihrem Betrieb zu begrenzen. Müller sagte, er selbst habe ja in einem Brief an die Aufsichtsratschef der DAX-Konzerne die Diskussion in Gang gesetzt. „Wir wollen abwarten, welches Echo dieser Brief zeitigt. Ich hoffe, dass die Politik den Unternehmen Zeit und Raum lässt, zu reagieren.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant nach eigenen Angaben aktuell keinen gesetzlichen Eingriff. Müller verwies zugleich darauf, dass es schon zahlreiche Firmen gebe, die ihre Vorstandsgehälter gedeckelt haben. Er will das Thema über ein Konsultationsverfahren in der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion stellen. „Ich sehe keinen Anlass zu Handlungsbedarf mit besonderer Hektik.“ In diesem Jahr hatte die Vergütung zwar eigentlich nicht auf der Agenda der Kommission gestanden. Allerdings hatte das Rekordgehalt von Volkswagen-Chef Martin Winterkorn von fast 18 Mio. Euro Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufkommen lassen und die Diskussion neu angeheizt.

Die Kommission beschloss allerdings zahlreiche Änderungen am deutschen Kodex und stärkt vor allem die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte. Dabei habe sie viele Anregungen aus den mehr als 70 Stellungnahmen berücksichtigt, die sie im Rahmen der Konsultation erhalten hat, wie Müller weiter sagte. So verfasste die Kommission einen ganzen Passus neu, in dem es nun heißt: „Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören.“ Die Zahl und die Fortschritte bei der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Ziel ist es beispielsweise in Firmen, die von einem Großaktionär beherrscht werden, ein Gegengewicht zu schaffen, wie Kommissionsmitglied Professor Theodor Baums erläuterte. Der Großaktionär solle in Rechnung stellen, dass er nicht alleine bestimme. Was angemessen sei, hänge aber von der jeweiligen Aktionärsstruktur ab. Halte sich eine Firma nicht an diesen Grundsatz, müsse sie dies der Öffentlichkeit mitteilen und begründen. Das könnte in Zukunft also beispielsweise VW mit Großaktionär Piech blühen. Auch eventuelle Interessenskonflikte bei Wahlvorschlägen zum Aufsichtsrat sollen künftig minutiös offengelegt werden, damit sich die Aktionäre ein Bild machen können. Dem aktuellen Trend zu Fixgehältern bei der Bezahlung von Aufsichtsräten trug die Kommission ebenfalls Rechnung: Sie änderte den Kodex dahingehend, dass sie variable und feste Vergütungen zulässt. Werden erfolgsorientierte Gehälter bezahlt, sollen sie allerdings auf eine „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ ausgerichtet sein, empfiehlt die Kommission.

„Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.“

Mehr Geld für den Aufsichtsrat der Deutschen Börse

Der Aufsichtsrat der Deutschen Börse soll künftig besser bezahlt werden. Vor allem der designierte Chef des obersten Kontrollgremiums, Joachim Faber, soll fast ein Viertel mehr bekommen als der derzeitige Aufsichtsratschef Manfred Gentz. Das sagte Gentz am Mittwoch auf der Hauptversammlung der Deutschen Börse.

Der einstige Allianz-Chef Faber wird künftig 250.000 Euro von dem Frankfurter Marktbetreiber kassieren. Gentz, der aus Altersgründen aus dem Gremium ausscheiden wird, bekam 2011 nur rund 200.000 Euro. Die Gehaltsstruktur des Vorstands ändere sich nicht, so Gentz.

Aufsichtsrat kritisiert hohe Abfindungen für Hochtief-Manager

Rund ein Jahr nach der Übernahme von Hochtief durch den spanischen Konkurrenten ACS beklagte sich Aufsichtsratschef Manfred Wennermehr über hohe Zahlungen an vier Vorstände, die im Zuge der Übernahme ausgeschieden waren. Das Ausscheiden der vier Manager könne das Unternehmen bis zu 35 Millionen Euro kosten, rund 19 Millionen Euro davon seien allerdings noch strittig. Bei der Hauptversammlung gestern in Essen zogen Aktionäre eine negative Bilanz. „Wir mussten leider feststellen, dass sich das dunkle Tuch der Depression über Hochtief gelegt hat“, sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Marc Tüngler. Vor dem Hintergrund anhaltender Probleme bei der australischen Tochter Leighton hatte Hochtief seine Gewinnerwartungen für das laufende Jahr bereits Ende März deutlich zurückschrauben müssen. Genaue Zahlen für das erste Quartal will Hochtief am Dienstag vorlegen.

Quelle: RP