Boardroom-Studie 2012

Das Personalunternehmen Heads! hat in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Till Talaulicar (Universität Erfurt) eine Bestandsaufnahme zur Lage und Weiterentwicklung der Corporate Governance in Deutschland durchgeführt. 

Die Befunde der Studie deuten unter anderem darauf hin, dass bei wesentlichen Strukturmerkmalen eine große Gestaltungsvielfalt besteht. Diese Gestaltungsoptionen werden in deutschen Aufsichtsräten zudem auf sehr unterschiedliche Weise genutzt. Die vorgenommenen Auswertungen zeigen, dass sich die ermittelten Strukturtypen nicht systematisch in ihrer Unternehmensperformance unterscheiden. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass sich die Strukturtypen praktisch unterschiedlich ausformen lassen und sich ihre Erfolgsträchtigkeit letztlich nach den konkreten Handlungen und Verhaltensweisen richtet, denen die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder innerhalb dieser Strukturarrangements nachgehen. Der Fokus ist im Weiteren daher stärker auf die Aufsichtsratsprozesse zu richten, die sich in Abhängigkeit bestimmter Strukturgestaltungen ergeben.

Die Management Summary mit ihren ausgearbeiteten 10 Befunden finden Sie unter http://www.heads.eu/documents/Heads_BoardStudie-Summary_Screen.pdf

Link

Wie man als Großer bei den kleinen Mandaten scheitern kann, aber nicht müsste!

„Hilmar Kopper, einst Chef der großen Deutschen Bank, wollte die kleine HSH als Chefkontrolleur wieder auf Kurs bringen“…

Details dazu finden Sie über den Link zum Manager Magazin.

Financial Mistakes

Companies whose directors include one or more women are 38% less likely to have to restate their financial-performance figures to correct errors than firms with all-male boards, says a team led by Lawrence J. Abbott of the University of Wisconsin-Milwaukee. Gender diversity may make a board more open to viewpoints that oppose the CEO’s and may encourage a more deliberative and coilaborative decision-making process, according to the research, published in the American Accounting Association Journal Accounting Horizons.

Source: Women on corporate boards foster better financial reporting, study finds

Ethische Standards in der Wirtschaft

Viele große deutsche Unternehmen sind in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt; was auf eine Verschlechterung der ethischen Standards in der Unternehmenskommunikation in Deutschland vermuten lässt. Wie steht es um die Ethik in deutschen Unternehmen?

Die Deutsche Welle hat sich zu Fragen der Corporate Governance in deutschen Unternehmen in folgendem Artikel gewidmet:

 

http://www.dw.de/image-problems-mount-in-corporate-germany/a-16460233

 

 

DIN-Praxisleitfaden soll Aufsichtsräten Orientierung geben

DIN-Praxisleitfaden soll Aufsichtsräten Orientierung geben
– Erster Deutscher Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien
– Mehr Freiraum für inhaltliche Arbeit
– Vorstandsvergütung nachhaltig ausgestalten
– EU-Entwurf zur Frauenquote erfordert transparente Besetzungsprozesse

Hamburg, 15. November 2012. Der erste Deutsche Berufsstandard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien soll transparente und nachvollziehbare Besetzungsprozesse für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern enthalten. Das ist ein Zwischenergebnis der zahlreichen Workshops, in denen das Deutsche Institut für Normung (DIN) derzeit zusammen mit dem Financial Experts Association e.V. (FEA) diesen Praxisleitfaden für Aufsichtsräte und –gremien entwickelt. Der Standard wird im Frühjahr 2013 in deutscher und englischer Sprache vorgestellt werden. Ziel ist es, Aufsichtsräten und –gremien durch die Beschreibung praxiserprobter Vorgehensweisen des Aufsichtsrats Orientierung und klare Richtmarken zu geben, um so Freiraum für die inhaltliche Arbeit zu schaffen. Zielgruppen des Standards sind Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften, insbesondere auch mittelständischer und öffentlicher Unternehmen sowie Familienunternehmen und Stiftungen. Fachlich begleitet wird der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u.a. von Ernst & Young, KPMG, BDO und Towers Watson.
Mitgliederbefragung: 75 Prozent für standardisierten Besetzungsprozess
„Der Praxisleitfaden, den wir derzeit für die Aufsichtsratsarbeit entwickeln, soll auch dazu beitragen, die Nominierungs- und Besetzungsprozesse von Aufsichtsratsmitgliedern zu professionalisieren“, so FEA-Vorstand Prof. Dr. Nick Gehrke, der das Projekt leitet. In einer aktuellen Mitgliederbefragung hatten sich 75 Prozent der Teilnehmer dafür ausgesprochen, den Besetzungsprozess für Aufsichtsräte zu standardisieren und zu professionalisieren. Transparente, an inhaltlichen Kriterien ausgerichtete Besetzungsprozesse und klare Anforderungsprofile sind nach Überzeugung der FEA ein zentraler Hebel für die Qualität von Aufsichtsräten. Umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten und eine Begründung für den Wahlvorschlag sollten durch die Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung bereitgestellt werden, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen. Dies wird insbesondere dann wichtig werden, wenn sich der aktuelle Vorschlag von EU-Kommissarin Redding durchsetzen sollte, die für den Fall der Wahl eines männlichen Aufsichtsratsmitglieds anstelle einer Frau eine Begründung fordert.
Grundsätze für zentrale Themen des Aufsichtsrats

Neben dem Besetzungsprozess werden für weitere zentrale Aufgaben des Aufsichtsrats Grundsätze formuliert. Dies umfasst neben der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung, die auf die nachhaltigen Interessen der Eigentümer auszurichten ist, etwa die Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme oder Vorschläge für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision. Ebenso wird der Leitfaden die Prüfung der Rechnungslegung und des Jahresabschlusses sowie der Planungen und Berichte des Vorstands durch den Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss spezifizieren. Nicht zuletzt wird der DIN-Praxisleitfaden Hinweise geben zur Überwachung der Arbeit des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat und welchen Anforderungen der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung genügen sollte.

Informationen FEA – Financial Experts Association e.V.
Der 2008 gegründete Berufsverband „FEA – Financial Experts Association e.V.“ ist der erste deutsche Berufsverband für Mitglieder in Aufsichtsgremien. FEA unterstützt insbesondere unabhängige Finanzexperten bei ihrer beruflichen Tätigkeit in den Bereichen Finance, Corporate Governance, Risikomanagement, Rechnungslegung, interne Kontrolle, Compliance und Prüfung. Als bundesweit organisierte Interessenvertretung für Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte ist FEA Gründungsmitglied von INAR/EU, dem Dachverband für Aufsichtsräte in Europa.
Weitere Information unter http://www.financialexperts.eu

Link

Hier der Link zur Nachricht:

http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:stimmenthaltung-im-aufsichtsrat-neuer-hsh-chef-verstolpert-den-start/70112955.html

Das ist doch mal eine gute Nachricht: Ein neuer Vorstandsvorsitzender wird nicht (!) einstimmig gewählt. Läutet das dem sozialistisch anmutendem Wahlverfahren immer 100% ausweisen zu müssen endlich ein Ende ein? Mut zur Gegenstimme, Mut zur eigenen Meinung, das macht doch Hoffnung! Ein kleiner Anfang ist gemacht – aber wer dagegen stimmt, der kann, darf und sollte den Mut haben, seine Bedenken laut zu äußern. Das würde den notwendigen Kulturwandel in den Aufsichtsgremien vorantreiben.

Geschäftsführer erfolgreich vom eigenen Vorstand auf Schadenersatz verklagt

Die Deutsche Bahn hat erfolgreich ihre Geschäftsführer persönlich zu einem 2-stelligen Millionenbetrag verklagt. Es zeigt, wie das Haftungsrisiko gestiegen ist.

Ein Vorstands- beziehungsweise Geschäftsführergehalt besteht aus 3 Komponenten. Einer Leistungskomponente, einer Art Schmerzensgeld und einem Risikoanteil in Haftung genommen zu werden. Das bei Spitzengehältern insbesondere auch Risikoanteil und Schmerzensgeldanteil besonders hoch zu bewerten sind, zeigt die erfolgreiche Klage der Bahn gegen ihre Geschäftsführer.

Mehr dazu im folgenden Link:
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Bahn-gewinnt-Klage-article7785801.html

Grundlagen der Führung

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