Koch-Mehrin nominiert „ProQuote Medien“ für den Europäischen Bürgerpreis

Die Initiative „ProQuote Medien“, die sich für eine Frauenquote in der Führungsebene von Medien einsetzt, ist von Silvana KOCH-MEHRIN für den Europäischen Bürgerpreis nominiert worden.

Der gemeinnützige Verein „ProQuote Medien“ mit rund 150 Mitgliedern und über 4.000 Unterstützern fordert eine verbindliche Frauenquote von 30 Prozent auf allen Führungsebenen in allen Print- und Onlinemedien, TV und Radio bis 2017.

Im Juni 2012 entstand der Verein aus einer Guerrilla-Aktion: 350 deutsche Journalistinnen, von Volontärinnen bis zu TV-Größen wie Anne Will, hatten einen offenen Brief an Chefredakteure, Verleger und Herausgeber adressiert mit der Forderung nach 30 Prozent Frauen auf jeder Führungsebene deutscher Redaktionen. Kurz darauf wurde auf http://www.pro-quote.de ein Film veröffentlicht, in dem bekannte Medienmänner für die Quote werben. In Deutschland sind 98 Prozent aller Chefredakteure von Tageszeitungen Männer.

Der Europäische Bürgerpreis wird jedes Jahr vom Europäischen Parlament verliehen. Mit diesem Preis sollen besondere Leistungen in nachstehenden Bereichen ausgezeichnet werden:

· Tätigkeiten oder Aktionen von Bürgern, Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen, die ein herausragendes Engagement für die Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses und einer stärkeren Integration zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten oder für die Erleichterung der grenzüberschreitenden oder transnationalen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union unter Beweis stellen. Dazu können auch Tätigkeiten oder Aktionen von Bürgern gehören, die sich langfristig auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit engagieren und damit den europäischen Geist stärken. Bevorzugt berücksichtigt werden Projekte, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr stehen.

· Handlungen im Alltag, die den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten konkreten Ausdruck verleihen.

Nur Mitglieder des Europäischen Parlaments haben das Recht zur Einreichung von Nominierungen.

Quelle: fdp, Europäisches Parlament

Viviane Reding: Die Quote der Vernunft

Mit einer flexiblen Verfahrensquote will die EU-Kommission den Frauenanteil in den Unternehmensspitzen signifikant steigern. Die weiblichen Talente sind da – sie müssen nur gefördert werden. In der „Welt“ stellt Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Ihren Standpunkt zur aktuellen Debatte zur Frauenquote vor. 

Das Thema mobilisiert. Und es polarisiert. Dabei sind sich fast alle Befürworter und Gegner in einem entscheidenden Punkt längst einig: Wir brauchen mehr Frauen in den Spitzenpositionen der Wirtschaft. Reding warnt vor Quotenfrauen, die nur aufgrund ihres Geschlechtes, aber nicht wegen ihres Könnens an die Spitze gerufen werden. Der Prozess bedarf keiner aggressiven Regulierung , sondern vernünftige Resultate.

Der Vorschlag der EU-Kommission ebne einen Weg für eine deutliche Stärkung des Frauenanteils in den Führungspositionen der Wirtschaft, der zugleich der nationalen Politik in den Mitgliedsstaaten wie den betroffenen Unternehmen erhebliche Spielräume bei der Umsetzung lässt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter http://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/article111869812/Die-Quote-der-Vernunft.html

 

Grundlagen der Führung

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Aufsichtsratsexperte Morten Huse erhält Lehrstuhl

Der Norweger besetzt ab sofort den Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhl für Unternehmensführung, Wirtschaftsethik und gesellschaftlichen Wandel an der Universität Witten/Herdecke.

Prof. Morten Huse (58) ist neuer Inhaber des Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhls für Unternehmensführung, Wirtschaftsethik und gesellschaftlichen Wandel an der Universität Witten/Herdecke (UW/H). Zuvor war er an der BI Norwegian Business School tätig und gilt als international renommierter Experte für Management- und Aufsichtsratsfragen. Bis Juni 2012 fungierte Prof. Huse als Präsident der European Academy of Management.

Seine Forschungsschwerpunkte sind die Themen Verhalten in Aufsichtsräten, Frauen in Aufsichtsräten sowie Hochschulpolitik und die Entwicklung von wissenschaftlichen Standards.

„Mich interessiert vor allem die menschliche Seite der Corporate Governance“, erläutert Prof. Huse. Seine Publikation „Board, Governance and Value Creation“ gilt als international anerkanntes Lehrbuch. Auch beim Thema Frauen in Aufsichtsräten und dazugehörigen gesetzlichen Regelungen gilt der Norweger als internationaler Fachmann. „Hier arbeite ich zusammen mit Aktivisten, Parlamenten und Unternehmen aus der ganzen Welt.“ Zum Thema Hochschulpolitik sagt er: „Mich interessiert einfach, wie die Zukunft der akademischen Lehre und Forschung aussehen wird. Aus diesem Grund habe ich mich auch in der European Academy of Management engagiert.“

Neben der Lehre wird sein Hauptaugenmerk auch in Witten der Forschung gelten. „Das ist mir sehr wichtig“, so Prof. Huse. „Ich möchte damit den Kollegen, der Wirtschaft und der Gesellschaft etwas zurückgeben, und zwar auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene.“

Quelle: idw

 

Corporate Governance und Strategische Allianzen: Auszeichnung für Ökonom Edward Zajac

Prof. Edward Zajac von der Kellogg School of Management an der Northwestern University in Chicago (USA) wird am 5. Oktober 2012 Ehrendoktor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin. Der Wirtschaftswissenschaftler  wird für seine richtungsweisenden Arbeiten in den Bereichen Corporate Governance und Strategische Allianzen ausgezeichnet.

Edward Zajac gilt als weltweit führender Forscher im Bereich des Strategischen Managements, hier vor allem auf den Gebieten Corporate Governance und Strategische Allianzen. Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin ehrt den US-Amerikaner mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde besonders für seine Arbeiten zum Symbolischen Management organisationalen Handelns. „Es gibt kaum jemanden, der würdiger wäre, den Ehrendoktortitel des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft zu erhalten als Edward Zajac“, sagt der Dekan, Prof. Dr. Ronnie Schöb. „Auf dem Gebiet der Managementforschung, die an der Freien Universität Berlin auf eine lange und erfolgreiche Tradition zurückblickt, hat er herausragende akademische Leistungen erzielt. Seine Arbeiten greifen auf verschiedene wirtschaftswissenschaftliche Methoden zurück und passen damit sehr gut zum Leitbild einer kohärenten Wirtschaftswissenschaft, das wir an der Freien Universität pflegen.“

Zajac zeigt durch seine Forschung, dass Topmanager externe Ansprüche (etwa von Aktionären) befriedigen können, indem sie neue Corporate-Governance-Mechanismen ankündigen, ohne sie jemals umzusetzen. Beispielsweise konnte er empirisch nachweisen, dass bereits die angekündigte Einführung variabler Entlohnungssysteme für Vorstände den Aktienkurs steigen lässt, ohne dass diesen Worten tatsächlich Taten folgen müssen.

Edward Zajac ist seit 1993 James F. Beré Professor of Management & Organizations und Direktor des Center for Research on Strategic Alliances an der Kellogg School of Management der Northwestern University /USA). 1996 wurde er mit dem „Sidney J. Levy-Lehrpreis“ ausgezeichnet. Edward Zajac ist einer der drei Herausgeber des Strategic Management Journals, eine der führenden Managementzeitschriften weltweit.

Zeit und Ort

  • Freitag, 5. Oktober 2012, 11.00 Uhr
  • Freie Universität Berlin, Henry-Ford-Bau, Akademischer Senatssaal (1.Stock), Garystraße 35, 14195 Berlin (U-Bhf. Thielplatz, U 3)

Weitere Informationen

Prof. Dr. Thomas Mellewigt, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Telefon: 030 / 838-52845, E-Mail: ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de

Um Anmeldung wird gebeten unter der E-Mail-Adresse ls-mellewigt@wiwiss.fu-berlin.de

 

Bundesrat will die gesetzliche Frauenquote

 

Der Bundesrat tritt für eine gesetzlich festgelegte feste Frauenquote für Spitzenjobs in großen Unternehmen ein. Zuvor hatte die Länderkammer das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Berlin. Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die Vorlage, die nun im Bundestag beraten werden soll, fand eine Mehrheit, weil auch die großen Koalitionen unter Führung der CDU im Saarland und Sachsen-Anhalt dafür votierten. [mehr …]

Quelle: Handelsblatt

 

Vergütung deutscher Vorstandsorgane – Komplexität und Intransparenz nehmen zu

Aktuelle Studie: Veränderungen von Vergütungssystemen nicht immer zielführend

Die Vorstandsvergütungssysteme unterliegen einem umfassenden Transformationsprozess, der durch regulative Anpassungen und die regelmäßig entstehenden öffentlichen Diskussionen ausgelöst wurde. Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen bereits Anpassungen vorgenommen haben, stehen weiterhin die variablen Vergütungselemente im Fokus der Diskussionen von Aufsichtsräten: So passten im Jahr 2011 fast ein Viertel der Unternehmen ihre variable Barvergütung (22,1 Prozent) bzw. ihre aktienkursorientierte Vergütung (24,1 Prozent) an. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wurde.

Die aktuellen Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklung der Unternehmensgewinne der beiden letzten Jahre wider: Im Jahr 2011 stieg die durchschnittliche Pro-Kopf-Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 108.000 Tsd. Euro. Damit fällt der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (knapp 25 Prozent) allerdings deutlich niedriger aus. Die Steigerung der Gesamtvergütung wurde vor allem durch die variable Barvergütung getrieben, die durchschnittlich 469.000 Euro betrug und im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent stieg. Trotz der hohen Bedeutung dieses Vergütungsbestandteils offenbaren die Vergütungssysteme zahlreicher Unternehmen weiterhin Probleme bezüglich der Nachhaltigkeit und Wertorientierung, so die Autoren der Studie, Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität Marburg und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen.

Nachhaltigkeit und Wertorientierung noch nicht flächendeckend verwirklicht

In praktisch allen Unternehmenskategorien wurden im Bewertungszeitraum Veränderungen an der variablen Barvergütung vorgenommen, die mit einem Anteil von 36 Prozent an den Gesamtzahlungen das wesentliche variable Element im Jahr 2011 darstellt. Diese Veränderungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die variable Barvergütung auf Basis mehrerer Erfolgskriterien berechnen. Beispielsweise nutzen 72 Prozent der Unternehmen des DAX und MDAX mittlerweile mindestens drei Erfolgskriterien als Bemessungsgrundlage. Allerdings führt dieser Trend nicht immer zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Wertorientierung der Systeme: Nur 27 Prozent der Unternehmen haben ihre variable Barvergütung auf eine rein mehrjährige und damit nachhaltigere Bemessungsgrundlage umgestellt. Zudem sind nur bei 6 Prozent der untersuchten Unternehmen Übergewinngrößen als für die Wertorientierung wesentliche Erfolgskriterien implementiert.

Kommunikation muss verbessert werden

Die Veränderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität und stärkeren Heterogenität der Vergütungssysteme. Als Beispiele für die zunehmende Komplexität verweisen Rapp und Wolff auf die Mischung von ein- und mehrjährigen Bemessungsgrundlagen oder die Nutzung bzw. Verknüpfung mehrerer Erfolgskriterien zur Ableitung der variablen Vergütung. Gepaart mit einer weit verbreiteten Intransparenz der Berichterstattung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vergütungselemente wird die zunehmende Komplexität zusätzliche Kritik an den Vergütungssystemen hervorrufen, da eine objektive Bewertung der Vergütungssysteme häufig nicht möglich ist und Fehlinterpretationen der vorhandenen Informationen wahrscheinlicher werden. Deshalb sollten die Aufsichtsräte vermehrt auch auf das Thema „Transparenz der Kommunikation“ im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen achten, um mögliche unbegründete Kritik ex ante zu verhindern.

Über die Studie
Die fünfte Untersuchung zur Vergütung von Vorstandsorganen für die Jahre 2005 bis 2011 ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten von Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Universität Marburg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff (Universität Göttingen) zum Themenkomplex Corporate Governance. Die beiden Autoren beschäftigen sich dabei seit Jahren intensiv mit dem Thema Vorstandsvergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit

Mit durchschnittlich knapp 320 untersuchten Unternehmen ist diese Studie eine der umfangreichsten und detailliertesten ihrer Art. Sie umfasst die größten börsennotierten Unternehmen, die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelistet sind. Mit den vier wichtigsten Börsenindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX deckt sie alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Die Autoren haben ihr Augenmerk speziell auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile gelegt. Darüber hinaus bietet die Studie eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Tendenzen bei der Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur. Dadurch ergibt sich ein vollständiges Bild des Status quo der Vorstandsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Die Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“ kann zum Preis von 375,00 Euro plus Versandkosten online unter www.aufsichtsrat.de/studien bestellt werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

BER: Aufsichtsrat will Termin bekannt geben

 

Berlin (dpa). Die ersten Flugzeuge fliegen schon am neuen Hauptstadtflughafen – allerdings nur für die Luftfahrtschau ILA. Die Eröffnung des Airports muss derweil erneut verschoben werden. Die Bundesregierung plant jedoch offenbar eine zusätzliche Finanzspritze. Trotzdem gibt es weiterhin zahlreiche offene Fragen.

Für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin soll am Freitag ein neuer Eröffnungstermin festgelegt werden. Dazu kommt der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft am Vormittag in Schönefeld zusammen. Im Gespräch ist, den neuen Flughafen am 27. Oktober 2013 in Betrieb zu nehmen.

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass der Flughafen nicht wie zuletzt geplant am 17. März öffnen kann, weil die Probleme mit der Brandschutzanlage noch lange nicht gelöst sind. Der neue Technikchef Horst Amann soll dem Aufsichtsrat daher einen neuen Zeitplan für die bereits mehrfach verschobene Eröffnung vorschlagen. Die neue Start- und Landebahn Süd hat ihre Premiere derweil hinter sich gebracht. Zur Vorbereitung der Luftfahrtausstellung ILA in der kommenden Woche absolvierten Militärmaschinen am Donnerstag dort die ersten Starts und Landungen.

Anfang der Woche war bekannt geworden, dass der Flughafen nicht wie zuletzt geplant am 17. März öffnen kann, weil die Probleme mit der Brandschutzanlage noch lange nicht gelöst sind. Der neue Technikchef Horst Amann soll dem Aufsichtsrat daher einen neuen Zeitplan für die bereits mehrfach verschobene Eröffnung vorschlagen. Die neue Start- und Landebahn Süd hat ihre Premiere derweil hinter sich gebracht. Zur Vorbereitung der Luftfahrtausstellung ILA in der kommenden Woche absolvierten Militärmaschinen am Donnerstag dort die ersten Starts und Landungen.

Das Kontrollgremium mit dem Berliner Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit) an der Spitze will heute außerdem ein neues Finanzierungskonzept beschließen. Die ursprünglichen Kosten von 2,4 Milliarden Euro sind bereits ohne die neuerliche Verzögerung auf bis zu 4,3 Milliarden Euro gestiegen. Davon sind 1,2 Milliarden Euro noch nicht gedeckt. Gesellschafter des Flughafens sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund.

Nach Informationen der „Ruhr Nachrichten“ plant die Bundesregierung, rund 400 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Die Zeitung beruft sich dabei auf Regierungskreise. In welcher Form die Finanzspritze gegeben werden soll, wurde nicht bekannt. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte die Summe nicht.

Nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion Brandenburg, Rainer Genilke, sind 70 Prozent der Brandschutzanlage am neuen Großflughafen Berlin-Brandenburg fehlerhaft verbaut. Das hätten Gespräche mit Mitarbeitern einer Firma ergeben, die mit der Auflistung und Katalogisierung der Brandschutzmängel beauftragt worden sei, betonte er am Donnerstag nach einem Besuch von Vertretern der CDU-Fraktion auf der Baustelle.

dpa