Führungskräftebefragung der Wertekommission

„Belastbare und glaubwürdige Wertesysteme leisten nach Einschätzung von Führungskräften in Deutschland einen bedeutenden Beitrag zum dauerhaften Unternehmenserfolg und verbessern die Voraussetzungen von Unternehmen, mit makroökonomischen Verwerfungen und Unsicherheiten umzugehen.“, zu diesem Ergebnis kommt die „Wertekommission – Initiative Werte Bewusste Führung e.V.“ in Zusammenarbeit mit der Universität Duisburg-Essen und dem Steinbeis Transferzentrum ISL in ihrer gemeinsamen Studie.

Die vollständige Studie ist abrufbar im folgenden Link: 

Download: » Studie Führungskräftebefragung 2012 (.pdf)

Simon Sinek: How great leaders inspire action

Simon Sinek stellt ein einfaches, aber leistungsfähiges Modell für Unternehemr und Führungskräfte vor, wie diese Maßnahmen anstoßen, in dem sie sich mit der scheinbar einfachen Frage „Warum?“ auseinandersetzen. Seine Beispiele sind Apple, Martin Luther King und die Gebrüder Wright.

Frauen in Führungspositionen: Aktuelle Studie sieht Deutschland auf gutem Weg

In den USA schaffen es immer mehr Frauen in Führungspositionen von Technologie-Riesen wie Yahoo ebenso steigt der Anteil weiblicher Aufsichtsräte in den europäischen Ländern mittels Quoten. Auch Deutschland rangiert laut einer aktuellen Studie auf einem internationalen Spitzenplatz.

Zur Studie „Third Billion Index 2012“: 

http://www.booz.com/media/uploads/BoozCo_Empowering-the-Third-Billion_Briefing-Report.pdf

Theo Waigel: Werteorientierung von Compliance Systemen

Berlin/München. Der ehemalige deutsche Finanzminister Dr. Theo Waigel hat in den letzten vier Jahren im Auftrag der US-Börsenaufsicht Siemens in Compliance-Angelegenheiten auf die Finger gesehen. Waigel hat nun seinen letzten Bericht vorgelegt und bescheinigt, dass Siemens seine Empfehlungen vollständig umgesetzt habe.

Waigel galt als führender Anti-Korruptions-Aufseher und zog eine durchweg positive Schlussbilanz. Siemens sei heute „ein Vorbild für die Verhinderung von Korruption in Unternehmen“, erklärte er. Sah sich der ehemalige CSU-Spitzenpolitiker zu Beginn seiner Tätigkeiten selbst noch „als eine Art Bewährungshelfer für Siemens“ sei es nach seiner Einschätzung nach rundum gelungen die Compliance-Regeln bei Siemens heute zu verwurzeln und im Alltag zu leben. Siemens ist zudem Gründungsmitglied des „Deutschen Instituts für Compliance“.

Sehen Sie ergänzend die Kernbotschaften zur Werteorientierung von Compliance Systemen, die Waigel bei der Jahrestagung des Deutschen Netzwerkes Wirtschaftsethik an der GGS in seinem Eröffnungsvortrag formulierte

Bundesverband Deutscher Compliance Officer (BDCO) gestartet

In Frankfurt/M. wurde der Bundesverbands Deutscher Compliance Officer (BDCO) ins Leben gerufen. Den Vorstandsvorsitz übernimmt Dr. Werner Grebe, Chief Compliance Officer der Deutschen Bahn. Darüberhinaus sind auch Rechtsanwälte aus unterschiedlichen Kanzleien Teil des künftigen Vorstands. Keimzelle des neuen Verbands ist der Frankfurter Compliance-Kreis.

Der Verband wird für alle Wirtschaftsbranchen zugänglich sein und hat zum Ziel, den industrieübergreifenden Austausch zu fördern. Der BDCO versteht sich nicht als Konkurrenz zu bestehenden Verbänden, sondern will den Austausch mit ihnen suchen. Mitglieder können individuelle Compliance Officer sein, aber auch ganze Unternehmen, die Compliance fördern oder sich informieren wollen.

Die offizielle Gründungsversammlung des BDCO wird noch im November stattfinden.

Corporate Governance: Gütesiegel „Ethics in Business“ von Wirtschaftsinitiative für Mittelständler übergeben

Die Wirtschaftsinitiative für Mittelständler bescheinigt der Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner ein ethisch fundiertes Handeln.

Berlin. Mit dem Gütesiegel „Ethics in Business (EIB)“ ist die Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner, Bruchsal, ausgezeichnet worden. Im Rahmen einer Feierstunde am 5. Oktober im Jüdischen Museum in Berlin, überreichte der Fernsehjournalist Ulrich Wickert die entsprechende Urkunde an Hans-Jörg Schumacher, den Leiter des Geschäftsbereichs „Leadership Development“ der international tätigen Unternehmensberatung. Zugleich wurde Dr. Kraus & Partner in die sogenannte EIB-Gilde aufgenommen – einem Zusammenschluss von Mittelständlern, die sich zur „Ethics in Business“-Idee und -Initiative bekennen und sich „konsequent zu ethischen Unternehmen“ weiterentwickeln möchten.

Der Auszeichnung von Dr. Kraus & Partner voraus ging eine Befragung durch das Team von Prof. Dr. Thomas Beschorner, dem Direktor des Institut für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen, bezüglich der ethischen Standards der Unternehmensberatung sowie ihren Vorstellungen von verantwortungsvollem Wirtschaften. Ermittelt wurde dabei auch, wie die Unternehmensberatung mit ihren Kunden – vor allem aus dem Mittelstand – zusammenarbeitet, da es sich bei „Ethics in Business“ um eine „Wirtschaftsinitiative für Mittelständler“ handelt, die bereits ethisch wirtschaften und sich stetig weiterentwickeln wollen. Der Fernsehjournalist Ulrich Wickert ist ein Mentor dieser Initiative. Da Kraus & Partner bei der Analyse nur Spitzenwerte erzielte, erfolgten die Auszeichnung und die Aufnahme in die Gilde.

Laut Aussagen von Hans-Jörg Schumacher, der die Auszeichnung für Dr. Kraus & Partner entgegen nahm, ist die Auszeichnung eine Bestätigung der Grundentscheidung der Unternehmensberatung nicht auf ein sehr schnelles Wachstum zu setzen. Vielmehr ist sie vor allem um den Aufbau einer tragfähigen und nachhaltigen Beziehung zu ihren Kunden bemüht – „von der alle Beteiligten nicht nur kurz-, sondern auch mittel- und langfristig profitieren“. Aus diesem Grund wurde die Unternehmensberatung, die über Niederlassungen in mehreren europäischen Ländern sowie in Lateinamerika verfügt, in diesem Jahr auch bereits mit dem Gütesiegel „Top Consultant“ ausgezeichnet. Nähere Infos über die Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner und ihre Arbeit finden Interessierte auf der Webseite www.kraus-und-partner.de.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Kraus & Partner
Werner-von-Siemens-Str. 2-6
76646 Bruchsal
Tel: +49-7251-989034
Fax: +49-7251-989035
Mail: info@kraus-und-partner.de
Homepage: http://www.kraus-und-partner.de

Die Unternehmensberatung Dr. Kraus & Partner, Bruchsal, unterstützt Unternehmen beim Planen, Durchführen, Steuern und Evaluieren von strukturellen und kulturellen Veränderungsprozessen (www.kraus-und-partner.de). Außerdem vermittelt sie deren Mitarbeitern die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um ihre Arbeit mit Erfolg zu meistern. Für die Unternehmensberatung arbeiten 50 Trainer, Berater und Projektmanager. Ihre Geschäftsführer sind Dr. Georg Kraus, Stefan Bald und Christian Herlan.

Compliance: Variable Vergütung gibt Anreize für Fehlverhalten

Ver­gü­tung und Com­p­li­an­ce sind zwei As­pek­te, die Hand in Hand gehen soll­ten, zu­min­dest bei Un­ter­neh­men, die ihre ethi­schen Richt­li­ni­en nicht nur für die Ab­la­ge for­mu­liert haben. Doch selbst bei en­ga­gier­ten Un­ter­neh­men he­beln die mit der va­ria­blen Ver­gü­tung ge­setz­ten An­rei­ze oft­mals jeg­li­che Com­p­li­an­ce-Be­mü­hun­gen aus. Sonja Rie­de­mann, Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht bei der Kanz­lei Os­bor­ne Clar­ke, ap­pel­liert in ihrem Gast­bei­trag für eine zeit­ge­mä­ße Ge­stal­tung der va­ria­blen Ver­gü­tung, die kon­se­quent auf die Un­ter­neh­mens­zie­le ab­ge­stimmt ist. Wenn Com­p­li­an­ce-Ver­pflich­tun­gen dazu zäh­len, müs­sen sie auch be­rück­sich­tigt wer­den, und zwar durch Boni oder Sank­tio­nen.

Ob die Immobilienbranche einen Wertekanon benötigt hat oder ob ein solcher tatsächlich etwas ändert: Inzwischen kommt kaum ein Player im Real-Estate-Umfeld ohne das Thema Compliance aus. Insbesondere in der Immobilienbranche kann individuelles Fehlverhalten von Mitarbeitern große Auswirkungen haben, steht doch hier eine kleine Anzahl Beteiligter einem hohen Volumen pro Geschäftsvorfall gegenüber.

Galt 2002 der dem Enron-Skandal folgende Sarbanes-Oxley-Act noch als Beginn des allgemeinen Corporate-Governance-Hype, wuchs später nach weiteren Korruptionsskandalen das Bewusstsein, dass das langfristige Interesse der Anleger und Eigentümer über den eher kurzfristigen Interessen der angestellten Managementetage steht. Mit der als „Immobilienkrise“ gebrandmarkten Finanzkrise 2009 erreichte dieser Trend seinen Zenit und inzwischen gehört die öffentliche und öffentlichkeitswirksame schriftliche Bestätigung, sich tatsächlich an Regeln und Gesetze halten zu wollen, zum Standard. [mehr…]

VON SONJA RIEDEMANN: Die Autorin ist Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke in Köln.

 

Governance-Kodex in der Reformdebatte

 

Antrieb zu weiterer Professionalisierung oder maßlose Überregulierung? Fragen zu international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) stehen ungebrochen im Fokus der rechtspolitischen Diskussion. Auf dem Prüfstand steht insbesondere der von der Regierungskommission vor zehn Jahren erstmals vorgelegte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Kodex hat sich als Maßstab für die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen unbestreitbar etabliert und erheblich zur Standardisierung und Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsräte beigetragen. Das zeigen schon die beeindruckend hohen Befolgungsquoten der im DCGK ausgesprochenen Empfehlungen im Kreis der Dax-Unternehmen. Zunehmend heftigere Kritik wird jedoch in Bezug auf eine mit dem DCGK verbundene Überregulierung geäußert.

Der diesjährige Deutsche Juristentag (DJT) nimmt den zehnten Jahrestag des DCGK zum Anlass, um über …
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Rechtliche Folgen für Kontrolleure: Alarmstufe Gelb für Aufsichtsräte

Wer Unternehmen als Beirat oder Aufsichtsrat berät und kontrolliert, muss immer öfter für Fehler der Geschäftsleitung einstehen. Es drohen juristische Konsequenzen. von Thomas Münster (FTD)

Der Kampf zwischen den Mobilfunkern Mannesmann und Vodafone hat sich als Mutter aller Übernahmeschlachten eingebrannt ins kollektive Gedächtnis. Hängen geblieben ist auch der anschließende Prozess gegen den Aufsichtsrat. Der hatte Mannesmann-Vorstand Klaus Esser, als alles vorbei war, zu einer 30-Mio.­Euro-Prämie verholfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, der Aufsichtsrat habe damit das ihm “anvertraute Gesellschaftsvermögen” verschwendet. Die sechs angeklagten Aufsichtsräte mussten 5,8 Mio. Euro zahlen.

Dieser Prozess hat die Umgangskultur verändert: War ein Aufsichtsratssitz früher eher eine Art Ruhe­posten für Freunde und verdiente Führungskräfte des Hauses, achten Gerichte seither genauer auf die Einhaltung der Regeln. Wo ein Aufsichtsrat vorgeschrieben ist – also für Aktiengesellschaften und mitbestimmungspflichtige GmbHs mit mehr als 2000 Mitarbeitern -, gilt das ohnehin, doch auch auf freiwillige Gremien wie Beiräte strahlt der Trend ab. Die Anforderungen an Räte in kleineren Firmen sind kaum geringer, die Risiken manchmal sogar noch größer.

Im Unternehmensinteresse handeln

Früher ging es gemütlicher zu, erinnert sich Hasso Kaempfe, Kontrolleur von Familienunternehmen wie der Pharmafirma Grünenthal oder dem Strumpfhersteller Falke. Drohte sich eine Sitzung in die Länge zu ziehen, klatschte der Aufsichtsratsvorsitzende schon mal in die Hände: “Aber meine Herren” – Damen gab es praktisch nicht -, “wenn wir das noch diskutieren, bringen wir den Koch in Schwierigkeiten.”

Den Anfang vom Ende der Gemütlichkeit brachte das “Arag-Garmenbeck-Urteil” des BGH (Az.: II ZR 175/95). 1997 wollten mehrere Aufsichtsmitglieder den Vorstand wegen eines 80-Mio.-DM-Schadens durch ungenügend abgesicherte Kreditgeschäfte verklagen. Die übrigen Auf­seher lehnten ab. Der BGH befand, dass das keine Frage des Ermessens sei. Räte müssten die Vermögensinteressen des Unternehmens wahren. Wenn es eine Chance auf Schadensersatz gebe, müssten sie auch versuchen, ihn durchzusetzen. Es sei denn, “dadurch entstünde noch größerer Schaden”, sagt Christian Pelz von der Kanzlei Noerr, “aber dafür genügt der Hinweis auf Negativ-PR meist nicht mehr”. Halten sich Aufsichtsräte nicht an diese Pflicht, haften sie selbst.

Wer zögert, macht sich möglicherweise der Beihilfe schuldig

Das ist unangenehme Kunde, besonders für Politiker, die Kontrollmandate oft als Beigabe zum Hauptjob erhalten. Auch sie werden zur Verantwortung gezogen, wenn etwas schiefläuft. Das spürt gerade Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit. Er muss sich fragen lassen, ob er als Aufsichtsratschef die milliardenteure Terminverschiebung beim Berliner Großflughafen nicht hätte verhindern können. Schnell kommen politische Gegner auf die Idee, dem Kontrolleur strafbare Handlungen nachzutragen.

Ein Reflex, den es auch bei Familienunternehmen gibt. “Da kommen leichter persönliche Rivalitäten und Gefühle ins Spiel”, sagt Norbert Kopp, der für einen Private-Equity-Fonds in den Kontrollgremien von Mittelständlern sitzt. Es werde schneller prozessiert.

Oder aber die Rechtslage verdrängt, um die Firma zu retten. Anwalt Pelz kennt einen Fall, bei dem ein Aufsichtsrat den Vorstand einer Familiengesellschaft nicht zum Insolvenzantrag gedrängt habe, “er unterstützte die Sanierungsbemühungen, es gab Aussicht auf einen Geldgeber”. Ein Fehler, denn die Firma war so überschuldet, dass es die gesetzliche Pflicht der Kontrolleure gewesen wäre, auf eine offizielle Erklärung der Pleite zu pochen. Das Unternehmen gibt es zwar noch, aber gegen den Aufsichtsrat laufen Ermittlungen wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Aktiv werden, um nicht belangt zu werden

Es kann noch schlimmer kommen: Der BGH hat 2009 entschieden, dass der Aufsichtsrat sogar Zahlungen stoppen muss, die der Vorstand trotz Insolvenzreife leistet (Az.: II ZR 280/07). Sonst holt sich der Insolvenzverwalter das Geld bei den Kontrolleuren zurück – vor Gericht.

Richter mögen oft nichts davon hören, der Aufsichts- oder Beirat habe die Geschäfte des Vorstands nicht überblickt. Nichts sehen, nichts verstehen ist keine angemessene Jobauffassung, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Februar entschieden. Porsche-Aufsichtsrat Ferdinand Piëch hatte sinngemäß gesagt, er könne die Risiken der Milliardengeschäfte mit Derivaten des Porsche-Vorstands nicht einschätzen. Das OLG sah darin das Geständnis einer schweren Pflichtverletzung (Az.: 20 U 3/11). Die Sache liegt jetzt beim BGH.

Externer Rat wird wichtiger

Auch die Kontrolle von Mittelständlern setzt Kenntnisse voraus. Informationen gebe es allerdings oft spät oder gar als Tischvorlage, alles immer “sehr eilig”, erzählt Mehrfachkontrolleur Kaempfe. “Eigentlich müssten wir dann Vertagung verlangen. Kaempfe hat sich einen eigenen Maßstab gesetzt, um den Job gut zu machen: “Ich muss das Gefühl haben, beim Ausfall des Vorstandschefs übernehmen zu können.” Wenn er als Beiratsvorsitzender bei Grünenthal das Pharmageschäft verstehen muss, fühlt er sich allerdings manchmal bis an seine Grenzen gefordert.

Umso wichtiger wird externer Rat. “Wenn wir eine aktienrechtliche Frage selbst nicht eindeutig beurteilen können, holen wir erst die Stellungnahme einer renommierten Anwaltskanzlei ein”, sagt Norbert Kopp. Auch der Stuttgarter Anwalt Gerhard Wirth von Gleiss Lutz registriert “viel mehr Anfragen durch Aufsichtsräte. Früher hätten die nie einen eigenen Anwalt genommen.”

Was die Haftung ausschließt

Der Rat von Anwälten und Wirtschaftsprüfern hat zwei Vorteile: Ist der Rat falsch, zahlt die Pflicht­versicherung des Beraters. Außerdem handelt der Manager in einem unverschuldeten Rechtsirrtum, was eine persönliche Haftung und Strafbarkeit ausschließt.
Schlittert eine Firma in die Pleite, “gibt es immer Ermittlungen”, sagt Wirtschaftsstrafverteidiger Ingo Minoggio, “und in jeder zweiten Insolvenz Schadensersatzforderungen”. Die richteten sich zunächst gegen die Geschäftsleitung. “Aber heute wird fast routinemäßig geprüft, ob der Aufsichtsrat auch involviert ist.”

Haftungsfrage verlangsamt Entscheidungen

Das hinterlässt seine Spuren. “Das Thema Haftung ist immer präsent”, sagt Multi-Aufsichtsrat Kopp. “Das verlangsamt Entscheidungen und verhindert sie manchmal, weil keiner das Risiko übernehmen will.” Auch Hewlett Packards früherer Deutschland-Chef Klaus-Dieter Laidig sagt als Mitglied in diversen Aufsichtsräten: “Es ist alles sehr viel formalistischer geworden.” Und teurer, denn er hat jetzt eine D&O-Versicherung – eine Berufshaftpflicht für Manager, die inzwischen auch Kontrolleure häufig abschließen. Diese Ausgabe, sagt Laidig, könne er “jedem nur empfehlen”.
Der Artikel ist abrufbar unter http://www.ftd.de/karriere/management/:rechtliche-folgen-fuer-kontrolleure-alarmstufe-gelb-fuer-aufsichtsraete/70089701.html

Vergütung deutscher Vorstandsorgane – Komplexität und Intransparenz nehmen zu

Aktuelle Studie: Veränderungen von Vergütungssystemen nicht immer zielführend

Die Vorstandsvergütungssysteme unterliegen einem umfassenden Transformationsprozess, der durch regulative Anpassungen und die regelmäßig entstehenden öffentlichen Diskussionen ausgelöst wurde. Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen bereits Anpassungen vorgenommen haben, stehen weiterhin die variablen Vergütungselemente im Fokus der Diskussionen von Aufsichtsräten: So passten im Jahr 2011 fast ein Viertel der Unternehmen ihre variable Barvergütung (22,1 Prozent) bzw. ihre aktienkursorientierte Vergütung (24,1 Prozent) an. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wurde.

Die aktuellen Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklung der Unternehmensgewinne der beiden letzten Jahre wider: Im Jahr 2011 stieg die durchschnittliche Pro-Kopf-Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 108.000 Tsd. Euro. Damit fällt der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (knapp 25 Prozent) allerdings deutlich niedriger aus. Die Steigerung der Gesamtvergütung wurde vor allem durch die variable Barvergütung getrieben, die durchschnittlich 469.000 Euro betrug und im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent stieg. Trotz der hohen Bedeutung dieses Vergütungsbestandteils offenbaren die Vergütungssysteme zahlreicher Unternehmen weiterhin Probleme bezüglich der Nachhaltigkeit und Wertorientierung, so die Autoren der Studie, Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität Marburg und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen.

Nachhaltigkeit und Wertorientierung noch nicht flächendeckend verwirklicht

In praktisch allen Unternehmenskategorien wurden im Bewertungszeitraum Veränderungen an der variablen Barvergütung vorgenommen, die mit einem Anteil von 36 Prozent an den Gesamtzahlungen das wesentliche variable Element im Jahr 2011 darstellt. Diese Veränderungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die variable Barvergütung auf Basis mehrerer Erfolgskriterien berechnen. Beispielsweise nutzen 72 Prozent der Unternehmen des DAX und MDAX mittlerweile mindestens drei Erfolgskriterien als Bemessungsgrundlage. Allerdings führt dieser Trend nicht immer zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Wertorientierung der Systeme: Nur 27 Prozent der Unternehmen haben ihre variable Barvergütung auf eine rein mehrjährige und damit nachhaltigere Bemessungsgrundlage umgestellt. Zudem sind nur bei 6 Prozent der untersuchten Unternehmen Übergewinngrößen als für die Wertorientierung wesentliche Erfolgskriterien implementiert.

Kommunikation muss verbessert werden

Die Veränderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität und stärkeren Heterogenität der Vergütungssysteme. Als Beispiele für die zunehmende Komplexität verweisen Rapp und Wolff auf die Mischung von ein- und mehrjährigen Bemessungsgrundlagen oder die Nutzung bzw. Verknüpfung mehrerer Erfolgskriterien zur Ableitung der variablen Vergütung. Gepaart mit einer weit verbreiteten Intransparenz der Berichterstattung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vergütungselemente wird die zunehmende Komplexität zusätzliche Kritik an den Vergütungssystemen hervorrufen, da eine objektive Bewertung der Vergütungssysteme häufig nicht möglich ist und Fehlinterpretationen der vorhandenen Informationen wahrscheinlicher werden. Deshalb sollten die Aufsichtsräte vermehrt auch auf das Thema „Transparenz der Kommunikation“ im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen achten, um mögliche unbegründete Kritik ex ante zu verhindern.

Über die Studie
Die fünfte Untersuchung zur Vergütung von Vorstandsorganen für die Jahre 2005 bis 2011 ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten von Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Universität Marburg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff (Universität Göttingen) zum Themenkomplex Corporate Governance. Die beiden Autoren beschäftigen sich dabei seit Jahren intensiv mit dem Thema Vorstandsvergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit

Mit durchschnittlich knapp 320 untersuchten Unternehmen ist diese Studie eine der umfangreichsten und detailliertesten ihrer Art. Sie umfasst die größten börsennotierten Unternehmen, die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelistet sind. Mit den vier wichtigsten Börsenindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX deckt sie alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Die Autoren haben ihr Augenmerk speziell auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile gelegt. Darüber hinaus bietet die Studie eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Tendenzen bei der Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur. Dadurch ergibt sich ein vollständiges Bild des Status quo der Vorstandsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Die Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“ kann zum Preis von 375,00 Euro plus Versandkosten online unter www.aufsichtsrat.de/studien bestellt werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de