BEIRÄTE IM MITTELSTAND: Abschied von Rotweinrunde und Familienklüngel

Im eigenen Saft schmoren, Entscheidungen im stillen Kämmerlein treffen, nur auf den Familienrat hören? Immer mehr Mittelständler sichern sich mit erfahrenen Sparringspartnern dauerhaft externe Expertise – und steigern den Erfolg.

Anders als börsennotierte Unternehmen sind Mittelständlern nicht per Aktiengesetz dazu gezwungen, einen Aufsichtsrat zu installieren. Weshalb sich KMU dennoch professionelle Beratung an Board holen sollten, wie Unternehmen eine transparente Fimenkultur pflegen und sich für die Zukunft aufstellen, erfahren Sie im Handelsblatt unter http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/beiraete-im-mittelstand-abschied-von-rotweinrunde-und-familienkluengel/6909012.html

Quelle: Handelsblatt / Wirtschaftswoche Online

Opel-Aufsichtsrat berät über Sanierungsplan

Rüsselsheim (dpa) – Der Aufsichtsrat des Autobauers Opel hat die Beratungen über den neuen Sanierungsplan aufgenommen.

In seinem Dokument erklärt Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke die Strategie, wie er die seit Jahren Milliardenverluste anhäufende Tochter des US-Konzerns General Motors (GM) wieder in die schwarzen Zahlen führen will.

Die hohen Kosten will der Opel-Manager wohl vor allem durch die Zusammenarbeit mit dem französischen Autokonzern PSA Peugeot Citroën in den Griff bekommen. Besonders im Einkauf, der Logistik und der Entwicklung soll gespart werden. Neue Modelle und der Export in neue Märkte sollen zudem den zuletzt schleppenden Absatz in Schwung bringen. Nach dpa-Informationen wird die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat Strackes Plan unterstützen.

Werksschließungen sieht das überarbeitete Konzept genauso wenig vor wie einen Kahlschlag beim Personal. Denn in Deutschland verhandeln Unternehmen, Betriebsrat und IG Metall derzeit unter anderem über den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2016. Das Werk in Bochum soll frühestens 2017 und damit zwei Jahre später als bisher geplant geschlossen werden.

Opel hat mit Absatzrückgängen auf dem schwachen europäischen Automarkt zu kämpfen. In den ersten fünf Monaten des Jahres verkauften der Autobauer und die britische Schwester Vauxhall in der Europäischen Union fast 16 Prozent weniger Autos als ein Jahr zuvor, der Gesamtmarkt schrumpfte um 7,7 Prozent.

Quelle: dpa

BER-Desaster: Entlastung des Aufsichtsrats verschieben – Opposition fordert offene Informationspolitik der Regierung

BER-Desaster: Entlastung des Aufsichtsrats verschieben – Bündnisgrüne fordern offene Informationspolitik der Regierung

Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat Ministerpräsident Matthias Platzeck aufgefordert, die beabsichtigte Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft (FBB) durch die Gesellschafter aufzuschieben “Wir stehen derzeit vor der Frage, ob die Flughafengesellschaft durch das Verhalten der Geschäftsführung geschädigt wurde und ob der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten vernachlässigt hat. In dieser Situation die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten, verbietet sich von selbst”, sagte AXEL VOGEL.

Laut Gesellschaftsvertrag obliegt es der Gesellschafterversammlung, bis August des laufenden Geschäftsjahres den Jahresabschluss der Flughafengesellschaft festzustellen. Zugleich werden in der Regel Geschäftsführung und Aufsichtsrat entlastet, d.h. ihnen wird das Vertrauen ausgesprochen und ihr Agieren gebilligt. Nach Auskunft des Aufsichtsratsvorsitzenden der FBB, Berlins regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit, vom 6.6.12 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung die Entlastung bereits empfohlen. Allerdings hat die Gesellschafterversammlung bislang noch nicht getagt. AXEL VOGEL kündigte ferner an, den brandenburgischen Landesrechnungshof um Überprüfung der Angelegenheit zu bitten.

AXEL VOGEL kritisierte zudem die Informationspolitik der Landesregierung bei der Aufklärung des BER-Debakels und forderte eine schnelle Veröffentlichung der als nicht geheim einzustufenden Teile der Aufsichtsratsprotokolle der FBB und weiterer relevanter Unterlagen. Die von der Staatskanzlei seit heute ermöglichte Einsichtnahme für die Landtagsabgeordneten sei unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse an die Bedingung eines absoluten Stillschweigens geknüpft. “Doch die Steuerzahler möchten wissen, wie es zu dem BER-Debakel kam. Ihnen ist nicht geholfen, wenn die Abgeordneten über jegliche interne Vorgänge in der Flughafengesellschaft nicht reden dürfen.” AXEL VOGEL kritisierte, hier werde die Gesellschaftsform der GmbH vorgeschoben und “auf inakzeptable Weise missbraucht, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu behindern”.

Er werde deshalb wie angekündigt auf die Wahrnehmung des Einsichtrechts zunächst verzichten und darauf warten, dass ihm Akten zur Verfügung gestellt werden, in denen die Stellen, die die Staatskanzlei als Geschäftsgeheimnisse einstuft, geschwärzt sind. Dies werde ihm ermöglichen, über die eingesehenen Akten öffentlich zu berichten. In die als Verschlusssache eingestuften Akten wird hingegen in den nächsten Tagen die bündnisgrüne Abgeordneten SABINE NIELS Einsicht nehmen, die stellvertretendes Mitglied des Verkehrsausschusses ist.

Quelle: Tobias Arbinger unter http://www.artikel-presse.de

Hans-Jürgen Beerfeltz: „In­ter­na­ti­o­nale Unter­neh­men sind Vor­bil­der für Good Cor­porate Gov­ernance“

Berlin / Leipzig. Der Staats­sekre­tär im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für wirt­schaft­liche Zusam­men­arbeit und Ent­wick­lung (BMZ), Hans-Jürgen Beerfeltz, hat in seiner heutigen Er­öff­nungs­rede zur Kon­fe­renz „Key Cor­porate Gov­ernance Issues in Emerg­ing Mar­kets – Theory and Prac­tical Execution“ an der Han­dels­hoch­schule Leipzig (HHL) die Vorbildfunktion internationaler Unternehmen herausgestellt. Vor rund 100 in­ter­na­ti­o­nalen Teil­neh­mern aus Wissen­schaft, Ent­wick­lungs­orga­ni­sa­tionen, Unter­neh­men und In­ves­toren machte der Beerfeltz deut­lich, dass Corporate Governance ein wich­tiger Bau­stein hin auf dem Weg zu nach­haltiger Ent­wick­lung sei.

„Gera­de in­ter­na­ti­o­nale Unter­neh­men prägen in Ent­wick­lungs- und Schwellen­ländern die ent­ste­hende Corporate Governance-Kultur. Sie sind mit ihren Standards beim Umgang mit Mit­ar­bei­tern und Stake­holdern, bei Trans­pa­renz sowie Anti­kor­rup­tion Vor­bil­der. Dieser Vorbild­funktion müssen sie ver­ant­wor­tungs­voll ge­recht werden“, erläuterte der Staats­sekre­tär.

Erfahren Sie mehr unter http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2012/juni/20120611_corporategovernance/

Corporate Governance Kodex 2012: Aktuelle Anpassungen für unabhängige Aufsichtsräte

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre aktuellen Anpassungen des Kodex vorgestellt und beschränkt sich in diesem im Wesentlichen auf Klarstellungen. Eine variable Aufsichtsratsvergütung soll es demnach nicht geben, jedoch mehr Transparenz im Aufsichtsrat.

Die Kommission führte zum ersten mal ein Konsultationsverfahren durch, d.h. Interessierte konnten sich erstmalig schriftlichen zu Formulierungsvorschläge vorab konkret äußern; über 70 Stellungnahmen von Verbänden, Kanzleien und aus der Wissenschaft gingen seit dem 1. Februar 2012 ein.

VORERST DOCH KEINE VARIABLE AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die ursprüngliche Empfehlung, neben der fixen eine variable Aufsichtsratsvergütung einzuführen, hat das Gremium aufgegeben und trägt damit der gegenwärtigen Praxis Rechnung, wonach Aufsichtsräten überwiegend eine feste Vergütung gewährt wird. Die Kommission wird sich jedoch mit dem Thema „Vergütung“ in den kommenden Monaten intensiver befassen.

Der angepasste Kodex nimmt den Aufsichtsrat künftig stärker in die Pflicht. So zum Beispiel im Rahmen des Jahresabschlusses, indem er restriktive Vorgaben zum Prüfungsausschuss und zum Berichtswesen enthält. Interessant ist auch die explizite Aufforderung, der Aufsichtsrat solle bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. Damit gleicht der Kodex die Überwachungspflichten des Aufsichtsrates stärker an die ständig wachsenden Anforderungen der Rechnungslegung für börsennotierte Unternehmen an.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Hier soll der Kodex für noch mehr Transparenz sorgen, wenngleich der ursprünglich vorgeschlagene Katalog, wann ein Mitglied des Aufsichtsrats als unabhängig gelten soll, nach deutlicher Kritik wieder gestrichen wurde.

Trotzdem verschärft die Kommission die Anforderungen, um Interessenskonflikten besser vorzubeugen: Nach der Neufassung des Kodex soll der Aufsichtsrat bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung künftig die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Gelten soll das für alle Umstände, die ein objektiv urteilender Aktionär als maßgeblich für seine Wahlentscheidung ansehen würde. Als wesentlich gilt eine Beteiligung, wenn sie 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien übersteigt.

Trotzdem verschärft die Kommission die Anforderungen, um Interessenskonflikten besser vorzubeugen: Nach der Neufassung des Kodex soll der Aufsichtsrat bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung künftig die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Gelten soll das für alle Umstände, die ein objektiv urteilender Aktionär als maßgeblich für seine Wahlentscheidung ansehen würde. Als wesentlich gilt eine Beteiligung, wenn sie 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien übersteigt.

BERICHT ÜBER VORSTANDSVERGÜTUNG NUR NOCH BEI ÄNDERUNG

In der Praxis ist diese Änderung nicht unproblematisch. Auch wenn bestimmte Sachverhalte im Abhängigkeitsbericht des Jahresabschlusses ohnehin erläutert werden müssen: Der Aufsichtsrat kann hier seiner Verpflichtung aus dem Kodex nur nachkommen, wenn der Kandidat entsprechend mitwirkt. Unternehmen dürfte es daher in Zukunft schwerer fallen, die diesbezüglich uneingeschränkte Einhaltung des Kodex mit gutem Gewissen zu bestätigen.

Weitere Änderung im Kontext Aufsichtsrat: Künftig soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht mehr in jeder Hauptversammlung über die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems berichten müssen, sondern nur einmal beziehungsweise nur dann, wenn dieses sich ändert. Das verkürzt den von vielen Aktionären als rein formalistisch empfundenen Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Interessierte Aktionäre können sich ohnehin über die Vergütungsstruktur jederzeit im Vergütungsbericht informieren. Dieser ist übrigens nach der Neufassung des Kodex nicht mehr Bestandteil des Corporate Governance Berichts.

Ausdrücklich nimmt die Kommission auch noch einmal Stellung zur „Abweichungskultur“. Der Corporate Governance Kodex baue ausdrücklich auf Sollvorschriften auf. Eine Abweichung von einer Kodexempfehlung könne durchaus im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen – vorausgesetzt, so stellt die Präambel des Kodex klar, sie ist gut begründet.

Quelle: Dr. Oliver Maaß – http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corporate-governance-kodex-2012-anpassungen-fuer-unabhaengige-aufsichtsraete/