Studie: Recruiting qualifizierter Manager

Welche Ansätze gibt es, qualifizierte Manager für ein Unternehmen zu begeistern? Viral Acharya (New York University), Marc Gabarro (Erasmus University) und Paolo Volpin (London Business School) haben das kürzlich einmal genauer untersucht.

Und sie sind auf einen erstaunlichen Zusammenhang gestoßen: Nein, Geld ist tatsächlich nicht die einzige Währung. Manche Konzerne weichen stattdessen die Aufsicht ihrer Manager auf, so die Erkenntnisse. Sie regulieren nicht so streng, was diese Manager machen dürfen und was nicht. Sie setzen darauf, dass diese größere Freiheit selber schon ein Anreiz ist. Die Wissenschaftler haben entdeckt, dass sich besonders größere Konzerne so verhalten.

Statt das lauthals zu beklagen, widersprechen die drei Wissenschaftler allerdings der landläufigen Vermutung, dass das alles schlecht sei. Nein, es sei nicht automatisch so, dass Manager die laxeren Regeln ausnutzten, um sich zu bereichern oder um sonst wie zweifelhafte Unternehmensentscheidungen zu treffen. Weil es ja gerade die besseren, talentierteren Manager seien, die das Angebot zu laxerer Aufsicht erhielten – und weil bessere Manager so etwas auch zu schätzen wüssten –, sei das Ergebnis häufig ziemlich gut.

Die vollständige Studie finden Sie unter http://pages.stern.nyu.edu/~sternfin/vacharya/public_html/AGV_paper_110512.pdf

Quelle: Die ZEIT

Machtkampf beim BdV: Beriebsrat zeigt Aufsichtsrat wegen Untreueverdacht an

Beim Bund der Versicherten (BdV), mit 52.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung Deutschlands für Versicherte, hat der Betriebsrat Strafanzeige gegen den kompletten Aufsichtsrat und gegen Ex-Vorstand Thorsten Rudnik sowie dessen Lebensgefährtin erstattet. Die Arbeitnehmervertreter werfen den Betroffenen Veruntreuung von Mitgliedsbeiträgen vor.

Die Strafanzeige, über die manager magazin online exklusiv berichtet, wirft ein neues Licht auf die plötzliche Abberufung von BdV-Vorstandschef Axel Kleinlein und Rudnik am vergangenen Freitag. Dem Betriebsrat zufolge habe die Lebensgefährtin Rudniks gegen geltendes Satzungsrecht rund zwei Jahre lang ein Vorstandsgehalt bezogen, obwohl sie nach Ausscheiden aus dem Amt den Job einer Abteilungsleiterin bekleidete und keine Gegenleistung für die höhere Bezahlung erbrachte.

Weitere Informationen unter http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,890734,00.html

 

Mehr Frauen im Aufsichtsrat

Gummersbach – Immer mehr Frauen ziehen in die Aufsichtsräte der 30 größten börsennotierten Unternehmen ein – berufen von den Anteilseignern. Ihr Anteil habe sich in den vergangenen zwei Jahren auf 15 Prozent verdoppelt, ergab eine am Montag veröffentlichte Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum. Hinzu kommen die von der Arbeitnehmerseite entsandten Frauen. Die Deutsche Telekom etwa kommt so auf einen Frauenanteil von insgesamt 30 Prozent in ihrem Kontrollgremium. In den Vorständen sind Frauen aber weiterhin eher selten. AFP

SZ vom 06.11.2012

 

Machtkampf um Aufsichtsratsposten bei Deutscher Bank

Zwei überraschende Kandidaten bewerben sich bei der Deutschen Bank um den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Verdi will mehr Einfluss, nun kommt es zum Machtkampf auf der Seite der Arbeitnehmer.

Berlin/DüsseldorfMitte September bereits hatte Frank Bsirske seinen Hut in den Ring geworfen. Der Verdi-Chef will bei der Aufsichtsratswahl 2013 der Deutschen Bank den stellvertretenden Vorsitz des Kontrollgremiums übernehmen. Seit Mittwoch hat der Bankenkritiker Bsirske jedoch einen Gegenspieler. Mit Stephan Szukalski, Vorsitzender des Deutschen Bankangestellten-Verbands (DBV), kandidiert ein weitere mächtiger Gewerkschaftsfunktionär für den Vize-Posten und Aufsichtsratschef Paul Achleitner. [mehr …]

EX-Arcandor-Chef Eick verlässt Aufsichtsrat der Deutschen Bank

Mit Karl-Gerhard Eick verlässt ein bekannter Kopf den Aufsichtsrat der Deutschen Bank. Während die Bank einen Nachfolger suchen muss, bleibt der Ex-Arcandor-Chef auch weiterhin gut beschäftigt.

Frankfurt/M. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank verliert im kommenden Jahr einen prominenten Kopf. Karl-Gerhard Eick, Ex-Finanzchef der Deutschen Telekom, will im Mai 2013 nicht mehr antreten, wenn das Kontrollgremium von Deutschlands größter Bank neu gewählt wird und sein Mandat ausläuft. [mehr…]

 

Regierungskommission lehnt Frauenquote ab

 

Düsseldorf (ots) – Die Regierungskommission Corporate Governance Kodex lehnt die vom Bundesrat geforderte Frauenquote für Aufsichtsräte ab. Der Bundesrat wolle eine starre Quote, die auf Unterschiede zwischen den Branchen keine Rücksicht nehme, sagte Kommissionschef Klaus-Peter Müller der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Dabei hätten Bauunternehmen nun mal weniger weibliche Beschäftigte als eine Versicherung. „Starre gesetzliche Quoten lehnen wir ab.“

Müller, der auch Aufsichtsratschef der Commerzbank ist, betonte auch, dass die Selbstverpflichtung der Wirtschaft wirke. „In den letzten drei Jahren sind rund 25 Frauen in Dax30-Aufsichtsräte berufen worden. Alleine in diesem Jahr zogen mehr Frauen in Aufsichtsräte ein als die Jahrzehnte zuvor. Der Trend wird sich 2013 und 2014 fortsetzen.“

Zugleich forderte er Behörden und staatliche Unternehmen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen. „Der Staat wird seinen eigenen Ansprüchen in keiner Weise gerecht. Die öffentliche Hand sollte zumindest nachziehen, bevor sie mit starren gesetzlichen Quoten die private Wirtschaft weiter reguliert.“

Quelle: Rheinische Post

 

Multiaufsichtsrat Wenning kritisiert deutsche Corporate Governance

 

Multiaufsichtsrat Werner Wenning hält die deutsche Unternehmenskontrolle für überreglementiert. Im Gespräch mit dem „Manager Magazin“ erklärte der 65-Jährige, er möchte bei seiner Aufsichtsratsarbeit „die größtmögliche Flexibilität“. „Ich laufe nicht mit dem Aktiengesetz oder Corporate-Governance-Kodex unter dem Arm herum“, so Wenning.

Der ehemalige Bayer-Chef sitzt ab Oktober an der Aufsichtsratsspitze des Chemie- und Pharmakonzerns. Zudem kontrolliert er die Dax-Unternehmen Eon, Deutsche Bank, Henkel sowie den Versicherer HDI/Talanx und die Freudenberg-Gruppe. Massiv kritisiert Wenning die sogenannte Cooling-off-Klausel. Danach müssen Ex-Vorstände zwei Jahre warten, bis sie in den Aufsichtsrat des Unternehmens rücken dürfen. Diese Regelung sei „ein klassischer Fall von Überregulierung“, so Wenning. Man solle „über eine Korrektur nachdenken“.

Auf die Frage, ob die deutsche Wirtschaft eine gesetzliche Frauenquote brauche, sagte Wenning: „Klare Antwort: Nein.“ Aus seiner Sicht liege es schon allein aufgrund der demografischen Entwicklung im Eigeninteresse jedes Unternehmens, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. „Wir sind ja selbst daran interessiert, den Pool von Frauen weiter zu vergrößern“, so Wenning. Aber diese Breite an Kandidatinnen müsse sich in einem Unternehmen erst entwickeln, und das dauere seine Zeit. Bayer habe sich verpflichtet, bis 2015 den Frauenanteil in Führungspositionen „in Richtung 30 Prozent“ zu steigern: „Mehr“, so Wenning, „lässt sich intern gar nicht realisieren.“

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

Bundesrat will die gesetzliche Frauenquote

 

Der Bundesrat tritt für eine gesetzlich festgelegte feste Frauenquote für Spitzenjobs in großen Unternehmen ein. Zuvor hatte die Länderkammer das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Berlin. Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die Vorlage, die nun im Bundestag beraten werden soll, fand eine Mehrheit, weil auch die großen Koalitionen unter Führung der CDU im Saarland und Sachsen-Anhalt dafür votierten. [mehr …]

Quelle: Handelsblatt

 

Aufsichtsrat: Kleiner Fehler, große Wirkung

 

Die Qualifizierung der Aufsichtsräte ist fester Bestandteil des deutschen Corporate-Governance-Kodex. Ausnahmslos alle Unternehmen der DAX-Familie geben an, ihre Weiterbildungspflichten zu erfüllen. Doch es gibt auch Handlungsbedarf. von Stefan Siepelt, Gastautor von Euro am Sonntag

Formal betrachtet ist es nur ein Unterpunkt im Ehrenkodex für gute Unternehmensführung, doch er entfaltet immer größere Wirkung: Nach Ziffer 5.4.5 des Deutschen Corporate-Governance-Kodex sind die Mitglieder des Aufsichtsrats von Deutschlands großen Aktiengesellschaften (AG) verpflichtet, die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen und darauf zu ­achten, dass ihnen für die Mandatswahr­nehmung auch genügend Zeit zur Verfügung steht. Dabei sollen sie von der Aktiengesellschaft angemessen unterstützt werden.

Der Grundgedanke dahinter: Ein Aufsichtsrat ist nicht allein durch seine Berufung für die gesamte Amtszeit qualifiziert, sondern sollte sich über neue Entwicklungen, Pflichten und Möglichkeiten auf dem Laufenden halten, um seinen Kontrollpflichten bei den oft global tätigen Konzernen professionell und möglichst effizient nachzukommen.

Ob diese Pflicht erfüllt wird, ist in der „Entsprechenserklärung“ nachzulesen, die alle börsennotierten deutschen AGs einmal im Jahr abgeben müssen. Darin geben die Unternehmen öffentlich in Form des sogenannten „Comply or explain“ an, dass sie die Vorschriften und Empfehlungen des Kodex befolgen (comply) oder in welchen Punkten und warum (explain) sie abweichen. Beim Punkt „Qualifizierung des Aufsichtsrats“ war das Ergebnis nach unserer Analyse eindeutig: Kein einziges Unternehmen aus DAX, MDAX, TecDAX und SDAX erklärt eine Abweichung. Anders gesagt: Ausnahmslos alle Unternehmen bestätigen, dass sich ihre Aufsichtsräte regelmäßig weiterbilden und dabei von den Gesellschaften unterstützt werden — genau so, wie das im Kodex seit zwei Jahren gefordert wird.

Zugegeben: Es ist ein grundsätzlich sehr erfreuliches Ergebnis, dass die Kodex-Regeln von den Unternehmen und Kontrollgremien so schnell verinnerlicht wurden. Doch leider passen die Angaben nicht ganz zu den Beobachtungen unserer täglichen Praxis. Ein Blick in den Alltag deutscher Unternehmen und Aufsichtsräte zeigt, dass im Bereich der Qualifizierung insgesamt noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. So ergeben anonymisierte Umfragen unter den Aufsichtsräten abweichende, teilweise sogar widersprüchliche Ergebnisse, zum Beispiel zur Frage der Vorbereitung von Aufsichtsratswahlen und der Kandidatenauswahl, auch unter dem Gesichtspunkt der geforderten Qualifikation.

Beschlüsse von Vorstand oder
Aufsichtsrat werden angreifbar 

Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass der Kodex den Unternehmen bei Art und Umfang der Qualifizierungen noch relativ viel Freiraum lässt. In dem Regelwerk steht nur „dass“, aber nicht „wie, wo und wie häufig“ solche Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen sollen. Dennoch: Auch wenn die Bestimmungen schwammig sind — die Folgen für Unternehmen und Aufsichtsräte, die bei der Aufsichtsratsqualifizierung trotz anderslautender Angaben noch nicht oder nicht ausreichend aktiv geworden sind, könnten sehr unangenehm sein.

Fehlerhafte Angaben führen häufig dazu, dass die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat anfechtbar und damit unwirksam ist. Darüber hinaus könnten Aktionäre die Anfechtung von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat in Angriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass Angaben zum vorgeschlagenen Kandidaten falsch waren, er insbesondere entgegen seiner Aussage nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt und deshalb für eine Wiederwahl eigentlich nicht geeignet gewesen wäre. Und schließlich könnte es auch zu zivilrechtlicher Haftung führen, dies gilt insbesondere für den Bereich der Pflichtverletzungen. Hätte der Aufsichtsrat in gut ausgebildeter Form eine Fehlentwicklung erkennen können oder gar müssen, dann haftet er gegenüber dem Unternehmen.

Das klingt auf den ersten Blick zwar sehr theoretisch, hat aber durchaus eine hohe Praxisrelevanz: So hat der Bundesgerichtshof in einer wegweisenden Entscheidung in Sachen Kirch/Deutsche Bank ausgesprochen, dass das Unterlassen einer Entsprechenserklärung oder ihre Unrichtigkeit in einem nicht unwesentlichen Punkt einen Gesetzesverstoß darstellt, der die Anfechtung der Entlastungsbeschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat zur Folge hat. Deshalb sollte Aufsichtsräten wie den Unternehmen klar werden, dass man die Aus- und Fortbildung ernst nehmen muss. Mit einem einmaligen Seminarbesuch oder Vortrag zu Haftungsfragen und einer Managerversicherung ist es nicht mehr getan.

zur Person:

Stefan SiepeltGeschäftsführender Vorstand
des Arbeits­kreises deutscher Aufsichtsrat

Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. (AdAR) ist ein Kompetenznetzwerk für die ­Aufsichtsratsarbeit. Unter dem Dach von AdAR ­arbeiten Spezialisten aus Wissenschaft und Wirtschaft, von führenden Hochschulen, Verbänden und Verlagen gemeinsam an der Professionalisierung der Aufsichtsrats­arbeit. Hinter dem AdAR ­stehen unter anderem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapie­r­besitz, Professor Barbara Dauner-Lieb vom Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln, der Bundesanzeiger-Verlag und die Wirtschafts­kanzlei ­Legerlotz Laschet.

Der Artikel ist erschienen unter http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Corporate-Governance-Aufsichtsrat-Kleiner-Fehler-grosse-Wirkung-2049290

 

Deutsche Börse-Aktie: Aufsichtsrat des Konzerns beschließt Personalien

 

Frankfurt – Der Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG hat in seiner heutigen Sitzung umfangreiche Personalien beschlossen. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Reto Francioni (57) wurde für eine weitere Amtszeit bis zum 31. Oktober 2016 bestellt. Francioni ist seit 2005 Vorstandsvorsitzender der Deutsche Börse AG.

Gleichzeitig berief das Kontrollgremium Frau Hauke Stars (45) zum Mitglied des Vorstandes. Die Informatik-Ingenieurin übernimmt mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 die Verantwortung für die Bereiche Informations-Technologie, Market Data & Analytics sowie ausgewählte externe IT-Dienstleistungen, die in einem neu strukturierten Vorstandsbereich zusammengeführt werden. Stars tritt die Nachfolge von Dr.-Ing. Michael Kuhn (58) an, dessen Vertrag zum Jahresende ausläuft und der im guten Einvernehmen aus dem Unternehmen ausscheidet.

Der Vertrag von Kassamarktvorstand Frank Gerstenschläger (52) wird auf dessen Wunsch und in freundschaftlichem Einvernehmen mit dem Unternehmen zum 31. März 2013 auslaufen. Mit dem Ausscheiden Gerstenschlägers plant die Deutsche Börse AG, das Kassamarkt- und Derivategeschäft, das die Segmente Xetra und Eurex umfasst, unter die Leitung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Andreas Preuss (56) zu stellen und das Vorstandsgremium damit von sechs auf fünf Mitglieder zu straffen. Preuss verantwortet bereits seit 2006 das gesamte Derivategeschäft der Gruppe Deutsche Börse.

Dr. Frank Herkenhoff – aktiencheck

Unverändert bleibt der Geschäftsbereich Settlement und Custody der Gruppe Deutsche Börse, den Jeffrey Tessler als Vorsitzender der Tochtergesellschaft Clearstream verantwortet, sowie der Finanzbereich unter der Leitung von CFO Gregor Pottmeyer.