Studie: Recruiting qualifizierter Manager

Welche Ansätze gibt es, qualifizierte Manager für ein Unternehmen zu begeistern? Viral Acharya (New York University), Marc Gabarro (Erasmus University) und Paolo Volpin (London Business School) haben das kürzlich einmal genauer untersucht.

Und sie sind auf einen erstaunlichen Zusammenhang gestoßen: Nein, Geld ist tatsächlich nicht die einzige Währung. Manche Konzerne weichen stattdessen die Aufsicht ihrer Manager auf, so die Erkenntnisse. Sie regulieren nicht so streng, was diese Manager machen dürfen und was nicht. Sie setzen darauf, dass diese größere Freiheit selber schon ein Anreiz ist. Die Wissenschaftler haben entdeckt, dass sich besonders größere Konzerne so verhalten.

Statt das lauthals zu beklagen, widersprechen die drei Wissenschaftler allerdings der landläufigen Vermutung, dass das alles schlecht sei. Nein, es sei nicht automatisch so, dass Manager die laxeren Regeln ausnutzten, um sich zu bereichern oder um sonst wie zweifelhafte Unternehmensentscheidungen zu treffen. Weil es ja gerade die besseren, talentierteren Manager seien, die das Angebot zu laxerer Aufsicht erhielten – und weil bessere Manager so etwas auch zu schätzen wüssten –, sei das Ergebnis häufig ziemlich gut.

Die vollständige Studie finden Sie unter http://pages.stern.nyu.edu/~sternfin/vacharya/public_html/AGV_paper_110512.pdf

Quelle: Die ZEIT

Deloitte-Studie: Pre-Employment-Checks noch wenig verbreitet

Laut einer neuen Studie zur Risikominimierung bei der Personalauswahl sind so genannte Pre-Employment-Checks in Deutschland noch immer kein Thema. Dabei befragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte DAX- und MDAX-Unternehmen zu ihren Recruitingpraktiken.

Trotz nachweislich hoher Raten von Wirtschaftskriminalität bei Mitarbeitern hält eine deutliche Mehrheit (80 Prozent) der Personalverantwortlichen in Deutschland eine generelle Überprüfung von Bewerbern für nicht erforderlich – nur 15 Prozent halten sie für notwendig.

Auch die Vorlage von Originaldokumenten ist nur für 28 Prozent obligatorisch. Frühere Arbeitgeber werden ebenfalls nur von 28 Prozent von den HR-Verantwortlichen kontaktiert. 44 Prozent erkundigen sich nach einem polizeilichen Führungszeugnis, wenn bestimmte Bereiche im Unternehmen betroffen sind. Nur fünf Prozent kontrollieren routinemäßig die Referenzen der Bewerber.

Dabei können neben Zeugnissen, Zertifikaten, Referenzen und amtlichen Informationsquellen auch Presseveröffentlichungen und das Internet Hinweise zur Integrität von Bewerbern geben. In vielen Unternehmen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch Recherchen über Bewerber und Pre-Employment Screenings umstritten. Dies zeigt sich auch an dem noch immer als unzureichend kritisierten rechtlichen Rahmenbedingungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Im Gegensatz zu den USA und Großbritannien dürfen nur Informationen verwendet werden, die über allgemein zugängliche Suchmaschinen und Datenbanken gefunden werden.

Weiterführende Informationen:

Deloitte (2012): Risikominimierung bei der Personalauswahl: Momentaufnahme zur Lage von Unternehmen in Deutschland.

Frauen in Führungspositionen: Aktuelle Studie sieht Deutschland auf gutem Weg

In den USA schaffen es immer mehr Frauen in Führungspositionen von Technologie-Riesen wie Yahoo ebenso steigt der Anteil weiblicher Aufsichtsräte in den europäischen Ländern mittels Quoten. Auch Deutschland rangiert laut einer aktuellen Studie auf einem internationalen Spitzenplatz.

Zur Studie „Third Billion Index 2012“: 

http://www.booz.com/media/uploads/BoozCo_Empowering-the-Third-Billion_Briefing-Report.pdf

Bochum: Stadtwerke-Aufsichtsrat berät über Redehonorare

Die Talkrunden mit Peer Steinbrück und Joachim Gauck könnten je mehrere 10.000 Euro gekostet haben. Der Aufsichtsrat berät darüber, ob das für ein städtisches Unternehmen angemessen ist.

Der Aufsichtsrat der Bochumer Stadtwerke beschäftigt sich heute mit den hohen Redehonoraren für Bundespräsident Joachim Gauck und SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Beide erhielten je 25.000 Euro für ihren Auftritt bei einer Veranstaltung der Stadtwerke. Vorsitzende des Kontrollgremiums ist die Bochumer Oberbürgermeisterin Ottilie Schulz (SPD).

Aufsichtsratsmitglied Christian Haardt, zugleich CDU-Mitglied im Landtag, schätzt die Kosten für die Talkrunden der Stadtwerke, an denen Gauck und Steinbrück teilnahmen, auf mehrere 10.000 Euro. Es müsse kritisch hinterfragt werden, ob das für ein Unternehmen wie die Stadtwerke angemessen sei, sagte Haardt am Dienstag. [mehr …]

Quelle: RP

 

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Lange Zeit herrschte bei dem Thema und Begriff „Compliance“ in Unternehmen eine defensive Haltung vor. Dabei war die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben („Compliance“) schon immer Pflicht. Spektakuläre Strafen, verschärfte nationale und internationale Gesetze sowie eine aufmerksamere Medienberichterstattung haben dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Regelkonformität zu schärfen.

Es gibt Unternehmen, die operativ einen Gewinn vorweisen konnten, wegen eines Compliance-Bußgelds aber einen Jahresfehlbetrag verbuchen mussten. Anderen Unternehmen hätte das für eine Kartellabsprache verhängte Bußgeld von 10 % des Konzern-Jahresumsatzes das Genick gebrochen, hätte die EU-Kommission nicht eine Abmilderung des Bußgelds zur Überlebenssicherung gewährt.

Compliance als Aktivposten und Identifikationsfaktor
Warum „Compliance“ nicht als Aktivposten einsetzen? Vertrauen ist die Basis für nachhaltige Umsätze – z. B. in Branchen, in denen mit Kundengeldern oder personenbezogenen Nutzerdaten gearbeitet wird. Kunden legen zunehmend Wert darauf, dass das Unternehmen nicht in illegale Geschäfte verwickelt ist. Und auch die eigenen Mitarbeiter identifizieren sich weit stärker mit einem „sauberen“ Unternehmen.

„Mitarbeiter, die nach außen unredlich sind und mit Bestechungszahlungen Aufträgen nachhelfen, werden sich auch gegenüber ihrem eigenen Arbeitgeber im Zweifel nicht korrekt verhalten“, stellte der Geschäftsführer eines Mittelständlers fest. Seitdem in diesem Unternehmen strikte Compliance-Vorgaben umgesetzt wurden, ließen auch die Inventurdifferenzen im eigenen Lager messbar nach.

Aktives Compliance-Verständnis
Ein aktives Compliance-Verständnis bei der Unternehmensleitung und bei den Mitarbeitern bindet Kunden langfristig, vermeidet Folgekosten von Verstößen, mehrt den Ruf des Unternehmens und fördert so letztendlich Umsätze. Investoren sind eher bereit, in ein Unternehmen mit hohem Stellenwert von Compliance zu investieren, weil die Risiken von spektakulären Sanktionen vermindert werden. Banken gewähren solchen Unternehmen leichter Fremdkapital. Die Finanzierungskosten sind also geringer. Die Prämien für die Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (sog. D&O-Versicherung) fallen günstiger aus.

Compliance kann also auch einen finanziellen Mehrwert schaffen. Studien belegen übrigens, dass die Kosten für Non-Compliance höher sind als der Aufwand zur Sicherung der Compliance.

Maßnahmen zur Nutzung von Compliance als Wettbewerbsvorteil
Welche Maßnahmen bieten sich konkret an, um über den finanziellen Vorteil hinaus aus Compliance einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen?

Unternehmen können zunächst die umgesetzten Compliance-Maßnahmen intern und extern aktiv kommunizieren. In Standard-Präsentationen kann die eingerichtete Compliance-Organisation dargestellt werden. Ferner kann in Marketingaktionen und bei der Kundenkommunikation auf das hohe Niveau hingewiesen werden, welches das Unternehmen bei Compliance-Themen anstrebt.

Und schließlich kann ein Unternehmen das eingerichtete Compliance Management System durch einen neutralen Dritten zertifizieren lassen. Ein Compliance-Zertifikat kann das Haftungsrisiko wegen einer behaupteten Verletzung der Organisations- und Aufsichtspflicht vermindern, die Chancen auf den Zuschlag bei einer öffentlichen Ausschreibung erhöhen und Geschäftspartnern als Nachweis vorgelegt werden.

All dies kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger compliance-orientierten Unternehmen darstellen und einen Mehrwert schaffen.

Dr. Tilman Eckert, Entwickler der Compliance Care Self-Assessments für Unternehmen

Bundesrat will die gesetzliche Frauenquote

 

Der Bundesrat tritt für eine gesetzlich festgelegte feste Frauenquote für Spitzenjobs in großen Unternehmen ein. Zuvor hatte die Länderkammer das umstrittene Meldegesetz an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Berlin. Der Bundesrat fordert die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote in Aufsichtsräten. In der Länderkammer fand am Freitag ein Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder Hamburg und Brandenburg eine Mehrheit. Er sieht eine feste Quote für Frauen in Spitzenpositionen der Wirtschaft vor. Ab 2018 muss ihr Anteil demnach mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent. Für Sonderfälle ist eine Härtefallklausel vorgesehen. Die Vorlage, die nun im Bundestag beraten werden soll, fand eine Mehrheit, weil auch die großen Koalitionen unter Führung der CDU im Saarland und Sachsen-Anhalt dafür votierten. [mehr …]

Quelle: Handelsblatt

 

Frauen in den Aufsichtsrat: EU will gesetzliche Quote

 

Bis 2020 sollen 40 Prozent aller Aufsichtsrats-Mitglieder weiblich sein. Das will die EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin Viviane Reding.

Berlin. Frauen in Führungspositionen bleiben hierzulande immer noch eine Randerscheinung. In den Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen waren 2011 nur drei Prozent Frauen anzutreffen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Führungskräfte-Monitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). [mehr…]

 

Credit Suisse Studie: Trägt Gender Diversity zum Unternehmenserfolg bei?

 

Starke Frauen – starke Unternehmen?

In den vergangenen sechs Jahren entwickelte sich der Aktienkurs von Unternehmen mit mindestens einer Frau in der Geschäftsleitung besser als von anderen Firmen. Zu diesem Schluss kommt die aktuelle Studie „Gender Diversity and the Impact on Corporate Performance“ des Credit Suisse Research Institutes. Die Studie untersuchte fast 2400 Unternehmen, die seit 2005 Frauen in der Geschäftleitung bzw. eine rein männliche Führung haben.

Die Studie ergab, dass Firmen mit mindestens einer Frau im Vorstand oder Aufsichtsrat eine höhere durchschnittliche Eigenkapitalrendite, weniger Verschuldung, ein besseres durchschnittliches Wachstum und höhere Preis-/Buchwerte liefern würden. Vermutet wird als Ursache, dass eine ausgewogenere Geschäftsleitung für etwas weniger Volatilität und etwas mehr Ausgeglichenheit über einen Wirtschaftszyklus sorgt.

Erfahren Sie mehr auf den Seiten der CREDIT SUISSE oder lesen Sie die vollständige Studie unter https://infocus.credit-suisse.com/data/_product_documents/_articles/360157/cs_women_in_leading_positions_FINAL.PDF

 

Verdi: Karstadt-Aufsichtsrat berät über Personalabbau

Berlin / Essen (dpa-AFX) – Wenige Tage vor dem Auslaufen des Sanierungstarifvertrags bei Karstadt hat der Aufsichtsrat der Warenhauskette nach Angaben der Gewerkschaft Verdi über den anstehenden Personalabbau beraten. Die Gespräche sollen in etwa sechs Wochen fortgesetzt werden, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft am Mittwoch in Berlin. Ein Karstadt-Sprecher lehnte einen Kommentar ab.

Die Sitzung war nach Verdi-Darstellung auf Drängen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zustande gekommen. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch) sollte es um die Frage gehen, ob möglicherweise noch mehr Jobs gestrichen werden sollen. Karstadt hatte Mitte Juli den Abbau von 2000 der insgesamt rund 25 000 Arbeitsplätze angekündigt. [mehr…]