Women-on-Board-Index 2013

Unter den 160 DAX-Unternehmen hat Telefónica Deutschland den höchsten Anteil von Frauen in Führungspositionen und ist damit neuer Spitzenreiter des Women-on-Board-Index. 

Der WoB-Index basiert auf den ermittelten Zahlen und liefert nach Einschätzung der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) ein ernüchterndes Ergebnis: 12 Jahre nach der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, und 4 Jahre nach der Aufnahme der Forderung nach mehr Vielfalt in den Deutschen Corporate Governance Kodex liegt der kumulierte Anteil von Frauen bei 11,1 Prozent (Stand 31.03.2013). Bei einem Zuwachs von 4,6 Prozentpunkten innerhalb der vergangenen 2 Jahre nur eine marginale Verbesserung.

Der Anstieg geht nach Ansicht von Fidar-Präsidenten Monika Schulz-Strelow jedoch noch zu langsam: „Ohne gesetzliche Quote fehlt der Druck für eine echte Veränderungswelle.“

Die detaillierte Studie zum WoB-Index können Sie hier herunterladen.

Vergütung deutscher Vorstandsorgane – Komplexität und Intransparenz nehmen zu

Aktuelle Studie: Veränderungen von Vergütungssystemen nicht immer zielführend

Die Vorstandsvergütungssysteme unterliegen einem umfassenden Transformationsprozess, der durch regulative Anpassungen und die regelmäßig entstehenden öffentlichen Diskussionen ausgelöst wurde. Auch wenn in den letzten Jahren zahlreiche Unternehmen bereits Anpassungen vorgenommen haben, stehen weiterhin die variablen Vergütungselemente im Fokus der Diskussionen von Aufsichtsräten: So passten im Jahr 2011 fast ein Viertel der Unternehmen ihre variable Barvergütung (22,1 Prozent) bzw. ihre aktienkursorientierte Vergütung (24,1 Prozent) an. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“, die jetzt von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ aus dem Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt vorgestellt wurde.

Die aktuellen Ergebnisse spiegeln die positive Entwicklung der Unternehmensgewinne der beiden letzten Jahre wider: Im Jahr 2011 stieg die durchschnittliche Pro-Kopf-Vergütung im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent auf 108.000 Tsd. Euro. Damit fällt der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (knapp 25 Prozent) allerdings deutlich niedriger aus. Die Steigerung der Gesamtvergütung wurde vor allem durch die variable Barvergütung getrieben, die durchschnittlich 469.000 Euro betrug und im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent stieg. Trotz der hohen Bedeutung dieses Vergütungsbestandteils offenbaren die Vergütungssysteme zahlreicher Unternehmen weiterhin Probleme bezüglich der Nachhaltigkeit und Wertorientierung, so die Autoren der Studie, Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp von der Philipps-Universität Marburg und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff von der Georg-August-Universität Göttingen.

Nachhaltigkeit und Wertorientierung noch nicht flächendeckend verwirklicht

In praktisch allen Unternehmenskategorien wurden im Bewertungszeitraum Veränderungen an der variablen Barvergütung vorgenommen, die mit einem Anteil von 36 Prozent an den Gesamtzahlungen das wesentliche variable Element im Jahr 2011 darstellt. Diese Veränderungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen die variable Barvergütung auf Basis mehrerer Erfolgskriterien berechnen. Beispielsweise nutzen 72 Prozent der Unternehmen des DAX und MDAX mittlerweile mindestens drei Erfolgskriterien als Bemessungsgrundlage. Allerdings führt dieser Trend nicht immer zu einer stärkeren Nachhaltigkeit und Wertorientierung der Systeme: Nur 27 Prozent der Unternehmen haben ihre variable Barvergütung auf eine rein mehrjährige und damit nachhaltigere Bemessungsgrundlage umgestellt. Zudem sind nur bei 6 Prozent der untersuchten Unternehmen Übergewinngrößen als für die Wertorientierung wesentliche Erfolgskriterien implementiert.

Kommunikation muss verbessert werden

Die Veränderungen führen zu einer zunehmenden Komplexität und stärkeren Heterogenität der Vergütungssysteme. Als Beispiele für die zunehmende Komplexität verweisen Rapp und Wolff auf die Mischung von ein- und mehrjährigen Bemessungsgrundlagen oder die Nutzung bzw. Verknüpfung mehrerer Erfolgskriterien zur Ableitung der variablen Vergütung. Gepaart mit einer weit verbreiteten Intransparenz der Berichterstattung bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Vergütungselemente wird die zunehmende Komplexität zusätzliche Kritik an den Vergütungssystemen hervorrufen, da eine objektive Bewertung der Vergütungssysteme häufig nicht möglich ist und Fehlinterpretationen der vorhandenen Informationen wahrscheinlicher werden. Deshalb sollten die Aufsichtsräte vermehrt auch auf das Thema „Transparenz der Kommunikation“ im Zusammenhang mit den Vergütungssystemen achten, um mögliche unbegründete Kritik ex ante zu verhindern.

Über die Studie
Die fünfte Untersuchung zur Vergütung von Vorstandsorganen für die Jahre 2005 bis 2011 ist Teil gemeinsamer Forschungsaktivitäten von Univ.-Prof. Dr. Marc Steffen Rapp (Universität Marburg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Wolff (Universität Göttingen) zum Themenkomplex Corporate Governance. Die beiden Autoren beschäftigen sich dabei seit Jahren intensiv mit dem Thema Vorstandsvergütung.
Umfang und Bezugsmöglichkeit

Mit durchschnittlich knapp 320 untersuchten Unternehmen ist diese Studie eine der umfangreichsten und detailliertesten ihrer Art. Sie umfasst die größten börsennotierten Unternehmen, die im Prime Standard der Deutsche Börse AG gelistet sind. Mit den vier wichtigsten Börsenindices DAX, MDAX, TecDAX und SDAX deckt sie alle relevanten Unternehmensbereiche ab. Die Autoren haben ihr Augenmerk speziell auf die konkrete Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile gelegt. Darüber hinaus bietet die Studie eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Tendenzen bei der Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur. Dadurch ergibt sich ein vollständiges Bild des Status quo der Vorstandsvergütung bei deutschen Aktiengesellschaften.

Die Studie „Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2012“ kann zum Preis von 375,00 Euro plus Versandkosten online unter www.aufsichtsrat.de/studien bestellt werden.

Kontakt:
Dr. Annette Jünger-Fuhr
Tel.: 0211 887-1448
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de
www.aufsichtsrat.de

Studie ERNST & YOUNG: Immer mehr Aufsichtsräte brauchen professionelle Unterstützung

Berlin/Stuttgart. Die Arbeit von Deutschlands Aufsichtsräten wird zunehmend anspruchsvoller, weshalb sie immer häufiger auf professionelle Unterstützer angewiesen sind: So genannte Corporate Secretaries fungieren in vielen Unternehmen als rechte Hand des Aufsichtsrats. Aber auch diese benötigen Unterstützung: In den meisten Unternehmen wird das Aufsichtsratsbüro zusätzlich von zwei Assistenten unterstützt. Das ergab die Studie „Klischee und Wirklichkeit. Der Aufsichtsrat in deutschen Unternehmen“ der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Dazu hat Ernst & Young die Leiter der Aufsichtsratsbüros von 22 deutschen Unternehmen befragt, von denen die Hälfte im Dax 30 gelistet ist. „Komplexe Aufgaben, erweiterte Verantwortungsbereiche, steigende Haftungsrisiken – das ist die neue Wirklichkeit in deutschen Aufsichtsräten. Wegen der hohen Haftung und des teils geringen Salärs wird es gerade für mittelständische Unternehmen immer schwieriger geeignete Persönlichkeiten für ihre Aufsichtsratspositionen zu finden“, sagt Christian Orth, Partner bei Ernst & Young.

Vorstand informiert Aufsichtsräte umfassend

Die meisten Unternehmen versorgen ihre Aufsichtsräte umfangreich mit Informationen, damit diese ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können: Laut der Ernst & Young-Studie erfüllen bereits 95 Prozent der befragten Firmen die entsprechende Anforderung des Deutschen Corporate Governace Kodex, konkrete organisatorische Regeln für die Berichtspflichten des Vorstands vorzusehen. Auch inhaltlich werden die Aufsichtsräte umfangreich informiert: Sämtliche untersuchte Unternehmen legen ihren Aufsichtsräten Jahres- und Konzernabschlüsse vor, 96 Prozent zudem die Berichte der Internen Revision und 91 Prozent außerdem Berichte zur zukünftigen Unternehmensentwicklung.

Aufsichtsräte nutzen kaum neue Kommunikationsmöglichkeiten

Die meisten Aufsichtsräte sind allerdings noch nicht auf dem neusten Stand, was ihre Kommunikation angeht: In 77 Prozent der Unternehmen nutzen die Aufsichtsräte keine neuen technischen Geräte wie Smart Phones oder Tablet PCs. Der Grund: Die meisten Firmen stellen ihren Aufsichtsräten solche Geräte noch nicht zur Verfügung. Die Aufsichtsräte haben aber in der Regel genügend Zeit, um sich auf die nächste Aufsichtsratssitzung vorzubereiten: 77 Prozent der befragten Aufsichtsratsbüros verschicken die entsprechenden Unterlange zehn bis 14 Tage vorher. Wegen der Fülle der Informationen schaffen es viele Aufsichtsräte trotzdem zum Teil nicht, die gesamten Unterlagen zu sichten. 41 Prozent der Firmen übermitteln diese Unterlagen per Post, ebenso viele verwenden dafür einen virtuellen Datenraum. Immerhin 36 Prozent verschicken vertrauliche Unternehmensinformationen jedoch noch in ungeschützten E-Mails. „Dies bringt ein unnötiges Sicherheitsrisiko für das jeweilige Unternehmen mit sich, weil die Nachrichten weder vor Veränderung noch vor unbefugter Einsicht geschützt sind“, sagt Orth.

Externe Akteure unterstützen bei Kontrolle des Vorstands

Bei der Kontrolle des Vorstands nutzen immer mehr Aufsichtsräte auch die Expertise externer Akteure: 68 Prozent ziehen neben den Berichten des Vorstands Informationen externer Experten zu Rate. Dazu gehören etwa die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der dem Aufsichtsrat als kompetenter Gesprächspartner dient. 77 Prozent der Aufsichtsratsbüros gaben an, dass regelmäßig Gespräche und anlassbezogene Treffen zwischen dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat stattfinden. Darüber hinaus erwarten 23 Prozent, dass sich dieser Austausch in den nächsten Jahren noch verstärken und der Aufsichtsrat davon profitieren wird.

Vorstandsvergütung ist heikles Thema

Die Frage, ob die Gehälter der Vorstände angemessen sind, ist eines der heikelsten und schwierigsten Themen, mit dem sich Aufsichtsräte befassen: Knapp zwei Drittel der Aufsichtsratsbüros sind jedoch der Ansicht, dass die Aufsichtsräte dazu in der Lage sind, die Leistung der Vorstandsmitglieder zu bewerten und davon ausgehend die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen. Mehr als ein Drittel der von Ernst & Young befragten Unternehmen prüft alle ein bis zwei Jahre, ob die Vorstandsvergütung angemessen ist. Dazu holen sich 59 Prozent der Aufsichtsräte dann Informationen zur Beurteilung der Vergütung ein, wenn das Unternehmen das Vergütungssystem anpasst. Wenn sich die Zusammensetzung des Vorstands ändert, tun dies jedoch nur 18 Prozent.

Aufsichtsratsvergütung ist meist noch erfolgsorientiert

Knapp drei Viertel der Unternehmen entlohnen die Arbeit ihrer Aufsichtsräte zum Teil erfolgsorientiert. 27 Prozent zahlen dem Aufsichtsrat entgegen der bisherigen Kodex-Empfehlung ausschließlich eine feste Vergütung. Für die Zukunft planen neun Prozent der befragten Aufsichtsratsbüros die erfolgsorientierte Vergütung zu verringern und 18 Prozent wollen diese ganz abschaffen. Damit wollen die Unternehmen die Voraussetzung dafür schaffen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachsungspflicht unabhängig erfüllen kann. Die Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrates erfolgt in 91 Prozent der befragten Unternehmen im Rahmen einer Selbstevaluation. Nur 23 Prozent lassen die Arbeit des Aufsichtsrates durch externe Dienstleister prüfen.

Diversity spielt immer größere Rolle in deutschen Aufsichtsräten

Diversity steht in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft weit oben auf der Agenda: Derzeit verfügen bereits mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen über ein Gesamtkonzept zur Umsetzung einer Diversity-Strategie und 13 Prozent planen ein solches Konzept. Mehr als 70 Prozent haben jedoch noch keine konkrete Zielvorgabe für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Dabei sind 77 Prozent der Meinung, dass ein heterogener Aufsichtsrat besser arbeite als ein homogener. Der wichtigste Aspekt im Diversity-Konzept ist für die befragten Unternehmen die Internationalität.

Quelle: http://www.markenartikel-magazin.de/no_cache/unternehmen-marken/artikel/details/1002929-aufsichtsraete-werden-erfolgsorientiert-bezahlt/

Über Ernst & Young

Ernst & Young* ist eine der drei großen deutschen Prüfungs- und Beratungsorganisationen. In der Steuerberatung ist Ernst & Young deutscher Marktführer. Ernst & Young beschäftigt 6.900 Mitarbeiter an 22 Standorten und erzielte im Geschäftsjahr 2009/2010 einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro. Gemeinsam mit den 141.000 Mitarbeitern der internationalen Ernst & Young-Organisation betreut Ernst & Young Mandanten überall auf der Welt. Ernst & Young bietet sowohl großen als auch mittelständischen Unternehmen ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen an: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung, Transaktionsberatung, Advisory Services und Immobilienberatung.

Zusätzliche Informationen finden Sie unter http://www.de.ey.com

Corporate Governance Report 2012: Kodexregime und Kodexinhalt im Urteil der Praxis

Prof. Dr. Axel v. Werder und Dipl.-Kffr. Jenny Bartz vom Berlin Center of Corporate Governance der TU Berlin untersuchen in ihrer Studie „Corporate Governance Report 2012: Kodexregime und Kodexinhalt im Urteil der Praxis“ die Akzeptanz des Corporate Governance Kodex in der Wirtschaft.

Nach einer kurzen Einführung in die Konzeption der Studie (Abschn. II.) und die Auswertungsmethodik (Abschn. III. 1.) werden zunächst die Befunde zur grundsa¨tzlichen Zustimmung zum Kodexregime erörtert (Abschn. III. 2.). Im Anschluss hieran finden sich die Präsentation und Analyse der Erhebungsergebnisse zu den Einschätzungen der Zweckmäßigkeit (Abschn. III. 3.). Die Befunde zum Kodexregime und zum Kodexinhalt werden sodann zusammengeführt (Abschn. III. 4.), um die Gesamtbeurteilung des Kodex durch die Befragungsteilnehmer („Kodexklima“) zu ermitteln. Eine zusammenfassende Wertung der Untersuchungsresultate (Abschn. IV.) schließt den Beitrag ab.

Der Corporate Governance Report 2012 erschienen in: Der Betrieb, 2012, Nr. 16, S. 869-878 und ist abrufbar unter http://www.bccg.tu-berlin.de/main/publikationen/Corporate_Governance_Report_2012.pdf

Die dazugehörige Präsentation finden Sie unter http://www.bccg.tu-berlin.de/main/publikationen/Praesentation_Corporate_Governance%20Report_2012.pdf

Gute Corporate Governance-Nachrichten fördern verstärkt das positive Medienimage von Unternehmen

Berlin/Frankfurt – Die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Zehn Jahre nach Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nehmen Berichte über „Gute Unternehmensführung“ 12 Prozent (2002: 5 Prozent) der täglichen Unternehmensberichterstattung in den führenden deutschen und ausgesuchten europäischen Medien ein.

„Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Thema ‚Gute Unternehmensführung‘ an Relevanz für die Medien gewonnen hat. Alleine gegenüber dem Vorjahr hat die Berichterstattung um 3 Prozent zugenommen. Dieser Trend wird anhalten“, ist Dr. Gero Kalt, Vorstand der Prime Research International AG & Co. KG, überzeugt. Prime Research hat in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen in den rund 60 relevanten deutschen und europäischen Medien analysiert (Prime Research Medienstudie zur 11. Corporate Governance-Konferenz). Dabei wurde der Fokus bei den beobachteten Unternehmen auf den DAX30 gelegt.

Insgesamt lässt sich laut Prime Research ein Trend zu einer positiveren Wahrnehmung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen feststellen, wenngleich dieser immer wieder durch negative Unternehmensmeldungen abgeschwächt wird. Anlass für kritische Berichterstattung bietet vor allem regelmäßig das Thema Vorstandsvergütung. Eine Chance zur positiven Profilierung sieht das Medienresonanzunternehmen dagegen bei Diversity-Themen.

Unternehmen wie Lufthansa, Henkel, Deutsche Post, Deutsche Telekom und BMW führen so die Rangliste der DAX30-Mitglieder an, die von den Medien in Bezug auf Diversity in der Berichterstattung am positivsten wahrgenommen werden. Insgesamt kommt Prime Research zu dem Schluss, dass gute Corporate Governance-Nachrichten vermehrt das positive Medienimage von Unternehmen fördern. Eine Vielzahl von DAX30-Unternehmen konnte so beispielsweise durch einen höheren Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten oder eine gesteigerte Transparenz bei Managergehältern eine positive Resonanz in der medienöffentlichen Wahrnehmung erzielen, was sich insgesamt positiv auf das Image ausgewirkt hat.

Quelle: http://www.compliancemagazin.de/corporategovernance/governancekodex/dcgk210612.html

Brüssel fordert 40 Prozent Frauenanteil in börsennotierten Aufsichtsräten bis 2020

Brüssel macht Ernst mit der Frauenquote. Die DPA meldet, dass die EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding im Oktober einen Gesetzesvorschlag vorlegen will, in dem Reding die Unternehmen verpflichten will, bis zum Jahr 2020 einen Frauenanteil von 40 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen zu erreichen. Die Kommission unterstütze die Initiative, die europaweit in den Führungsgremien gelten soll. Wo, wie in Deutschland, zwischen Aufsichtsrat und Vorstand unterschieden wird, soll die Quote für den Aufsichtsrat gelten.

Reding hatte im März konkrete Vorschläge zur Frauenquote angekündigt, da freiwillige Selbstverpflichtungen in ihren Augen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hätten. Die Selbstverpflichtung, bis 2015 den Frauenanteil in der Spitze auf 30 und bis 2020 auf 40 Prozent zu erhöhen, unterschrieben in ganz Europa bis März nur 24 Unternehmen, wie die Kommission damals erklärte.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/initiative-aus-bruessel-reding-will-frauenquote-per-gesetz-1.1382506

BER-Desaster: Entlastung des Aufsichtsrats verschieben – Opposition fordert offene Informationspolitik der Regierung

BER-Desaster: Entlastung des Aufsichtsrats verschieben – Bündnisgrüne fordern offene Informationspolitik der Regierung

Der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL hat Ministerpräsident Matthias Platzeck aufgefordert, die beabsichtigte Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft (FBB) durch die Gesellschafter aufzuschieben “Wir stehen derzeit vor der Frage, ob die Flughafengesellschaft durch das Verhalten der Geschäftsführung geschädigt wurde und ob der Aufsichtsrat seine Kontrollpflichten vernachlässigt hat. In dieser Situation die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat zu entlasten, verbietet sich von selbst”, sagte AXEL VOGEL.

Laut Gesellschaftsvertrag obliegt es der Gesellschafterversammlung, bis August des laufenden Geschäftsjahres den Jahresabschluss der Flughafengesellschaft festzustellen. Zugleich werden in der Regel Geschäftsführung und Aufsichtsrat entlastet, d.h. ihnen wird das Vertrauen ausgesprochen und ihr Agieren gebilligt. Nach Auskunft des Aufsichtsratsvorsitzenden der FBB, Berlins regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit, vom 6.6.12 hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung die Entlastung bereits empfohlen. Allerdings hat die Gesellschafterversammlung bislang noch nicht getagt. AXEL VOGEL kündigte ferner an, den brandenburgischen Landesrechnungshof um Überprüfung der Angelegenheit zu bitten.

AXEL VOGEL kritisierte zudem die Informationspolitik der Landesregierung bei der Aufklärung des BER-Debakels und forderte eine schnelle Veröffentlichung der als nicht geheim einzustufenden Teile der Aufsichtsratsprotokolle der FBB und weiterer relevanter Unterlagen. Die von der Staatskanzlei seit heute ermöglichte Einsichtnahme für die Landtagsabgeordneten sei unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse an die Bedingung eines absoluten Stillschweigens geknüpft. “Doch die Steuerzahler möchten wissen, wie es zu dem BER-Debakel kam. Ihnen ist nicht geholfen, wenn die Abgeordneten über jegliche interne Vorgänge in der Flughafengesellschaft nicht reden dürfen.” AXEL VOGEL kritisierte, hier werde die Gesellschaftsform der GmbH vorgeschoben und “auf inakzeptable Weise missbraucht, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu behindern”.

Er werde deshalb wie angekündigt auf die Wahrnehmung des Einsichtrechts zunächst verzichten und darauf warten, dass ihm Akten zur Verfügung gestellt werden, in denen die Stellen, die die Staatskanzlei als Geschäftsgeheimnisse einstuft, geschwärzt sind. Dies werde ihm ermöglichen, über die eingesehenen Akten öffentlich zu berichten. In die als Verschlusssache eingestuften Akten wird hingegen in den nächsten Tagen die bündnisgrüne Abgeordneten SABINE NIELS Einsicht nehmen, die stellvertretendes Mitglied des Verkehrsausschusses ist.

Quelle: Tobias Arbinger unter http://www.artikel-presse.de

„Handelsblatt“: Abwicklung der WestLB droht zu scheitern, Aufsichtsrat tagt am Mittwoch

Düsseldorf – Der Verkauf des letzten funktionsfähigen Teils der WestLB an die hessische Landesbank (Helaba) droht zu scheitern. Nach Informationen des „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) aus Finanzkreisen kommen an diesem Dienstag Vertreter des Landes NRW, der WestLB, ihrer Abwicklungsbank EAA, der beiden NRW Sparkassenverbände und der Helaba zu einem Krisentreffen in Frankfurt/M. zusammen. An diesem Tag muss eine Lösung gefunden werden, denn am Mittwoch will der Aufsichtsrat der Helaba über den Kauf und dessen Konditionen abschließend entscheiden. Der Streit dreht sich um neu aufgetauchte Risiken bei der WestLB. Der Vorstandsvorsitzende der Helaba Hans-Dieter Brenner teilte am Mittwoch vergangener Woche den Verhandlungsteilnehmer mit, dass im Portfolio der WestLB-Verbundbank eine Derivatepaket im Volumen von 4,2 Milliarden Euro aufgetaucht sei mit einem negativen Wert von 300 Millionen Euro.

„Dieses war uns nicht bekannt, und dieses werden wir nicht nehmen“, soll Brenner nach Aussagen von Teilnehmern gesagt haben und damit drohen, die gesamte Übernahme platzen zu lassen. Auf der Sitzung in Frankfurt wollen soll die Zusammensetzung des Derivatepakets geprüft werden. Wie es heißt, handele es sich nicht um markgängige Produkte, sondern interne Absicherungsgeschäfte der WestLB. Während Brenner und die Vertreter des Sparkassenlagers darauf drängen, dass das Derivatepaket mit der WestLB an ihre Nachfolgegesellschaft Portigon geht oder aber an die Erste Abwicklungsanstalt EAA, hat der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert-Walter Borjans dies ausgeschlossen. Das Land NRW ist ab Juli Alleineigentümer der Portigon und auch in der Haftung bei der EAA. Bereits am späten Montagabend fanden sich die Aufsichtsratsmitglieder der WestLB in einer Telefonkonferenz zusammen. Die WestLB wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern.

(c) dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Aufsichtsrat-Professionalisierung: Kienbaum-Geschäftsführer ist erster zertifizierter Aufsichtsrat in Deutschland

Jürgen Kunz, Geschäftsführer der Managementberatung Kienbaum, ist der erste zertifizierte qualifizierte deutsche Aufsichtsrat. Er hat die entsprechende Prüfung der Deutschen Börse in 14 unterschiedlichen Sachgebieten erfolgreich durchlaufen.

Damit ist der Bann gebrochen, wonach sich auch Aufsichtsräte künftig verstärkt zum Nachweis ihrer Qualifikation einer Prüfung unterziehen. Angesichts steigender Anforderungen und der verschärften Haftung der Aufsichtsräte ist dies auch dringend geboten. Galt früher noch Reputation als ausreichendes Kriterium, zählt heute umso mehr die Kompetenz. Kunz, der auch Vorstand im Arbeitskreis Deutscher Aufsichtsräte e.V. (AdAR) und Mitherausgeber der Zeitschrift „Board“ ist, unterstreicht die Bedeutung einer Zertifizierung: „Es geht um den sichtbaren Nachweis der Qualifikation der Aufsichtsräte in den Top-Etagen der deutschen Wirtschaft. Dies ist umso bedeutender, als im ‚Superwahljahr 2013‘ auf den Hauptversammlungen allein in den DAX-30-Unternehmen mehr als 80 Aufsichtsratsmandate zur Wahl stehen.“

Der promovierte Jurist sieht die Prüfung der Deutschen Börse letztlich auch als logisches Ergebnis einer Entwicklung: „Die Deutsche Corporate Governance Kommission hat den Weg der Aufsichtsrats-Professionalisierung erfolgreich vorgegeben. Mit dem einheitlichen Standard zu notwendigen Basisqualifikationen, die ein Aufsichtsrat in Deutschland vorweisen muss, definiert die Deutsche Börse nun einen transparenten und messbaren Qualitäts-Standard.“

Das Angebot „Prüfung Qualifizierter Aufsichtsrat“ richtet sich sowohl an angehende als auch bereits gewählte Aufsichtsräte. Voraussetzung für eine Teilnahme an der Prüfung ist der Besuch eines von der Deutschen Börse AG zertifizierten Lehrgangs. Zudem werden nur solche Kandidaten zur Prüfung zugelassen, die über langjährige berufliche Expertise verfügen. So ist das Konzept der Deutschen Börse vor allem als Signal für Qualität und Neutralität zu werten.

Quelle: http://www.haufe.de/personal/personalszene/kienbaum-geschaeftsfuehrer-ist-erster-zertifizierter-aufsichtsrat_74_120042.html

Corporate Governance: Familienförderung à la VW

Um mächtigster Autokonzern der Welt zu werden, hat Volkswagen kräftig umgebaut. Wolfsburg setzt vor allem auf altbekannte Manager – und auf familiäre Bande. Ist das gute Unternehmensführung? Lesen Sie in der Financial Times Deutschland den Kommentar von Margret Hucko unter http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/autoindustrie/:corporate-governance-familienfoerderung-a-la-vw/70046669.html