Compliance als Wettbewerbsvorteil

Lange Zeit herrschte bei dem Thema und Begriff „Compliance“ in Unternehmen eine defensive Haltung vor. Dabei war die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben („Compliance“) schon immer Pflicht. Spektakuläre Strafen, verschärfte nationale und internationale Gesetze sowie eine aufmerksamere Medienberichterstattung haben dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Regelkonformität zu schärfen.

Es gibt Unternehmen, die operativ einen Gewinn vorweisen konnten, wegen eines Compliance-Bußgelds aber einen Jahresfehlbetrag verbuchen mussten. Anderen Unternehmen hätte das für eine Kartellabsprache verhängte Bußgeld von 10 % des Konzern-Jahresumsatzes das Genick gebrochen, hätte die EU-Kommission nicht eine Abmilderung des Bußgelds zur Überlebenssicherung gewährt.

Compliance als Aktivposten und Identifikationsfaktor
Warum „Compliance“ nicht als Aktivposten einsetzen? Vertrauen ist die Basis für nachhaltige Umsätze – z. B. in Branchen, in denen mit Kundengeldern oder personenbezogenen Nutzerdaten gearbeitet wird. Kunden legen zunehmend Wert darauf, dass das Unternehmen nicht in illegale Geschäfte verwickelt ist. Und auch die eigenen Mitarbeiter identifizieren sich weit stärker mit einem „sauberen“ Unternehmen.

„Mitarbeiter, die nach außen unredlich sind und mit Bestechungszahlungen Aufträgen nachhelfen, werden sich auch gegenüber ihrem eigenen Arbeitgeber im Zweifel nicht korrekt verhalten“, stellte der Geschäftsführer eines Mittelständlers fest. Seitdem in diesem Unternehmen strikte Compliance-Vorgaben umgesetzt wurden, ließen auch die Inventurdifferenzen im eigenen Lager messbar nach.

Aktives Compliance-Verständnis
Ein aktives Compliance-Verständnis bei der Unternehmensleitung und bei den Mitarbeitern bindet Kunden langfristig, vermeidet Folgekosten von Verstößen, mehrt den Ruf des Unternehmens und fördert so letztendlich Umsätze. Investoren sind eher bereit, in ein Unternehmen mit hohem Stellenwert von Compliance zu investieren, weil die Risiken von spektakulären Sanktionen vermindert werden. Banken gewähren solchen Unternehmen leichter Fremdkapital. Die Finanzierungskosten sind also geringer. Die Prämien für die Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (sog. D&O-Versicherung) fallen günstiger aus.

Compliance kann also auch einen finanziellen Mehrwert schaffen. Studien belegen übrigens, dass die Kosten für Non-Compliance höher sind als der Aufwand zur Sicherung der Compliance.

Maßnahmen zur Nutzung von Compliance als Wettbewerbsvorteil
Welche Maßnahmen bieten sich konkret an, um über den finanziellen Vorteil hinaus aus Compliance einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen?

Unternehmen können zunächst die umgesetzten Compliance-Maßnahmen intern und extern aktiv kommunizieren. In Standard-Präsentationen kann die eingerichtete Compliance-Organisation dargestellt werden. Ferner kann in Marketingaktionen und bei der Kundenkommunikation auf das hohe Niveau hingewiesen werden, welches das Unternehmen bei Compliance-Themen anstrebt.

Und schließlich kann ein Unternehmen das eingerichtete Compliance Management System durch einen neutralen Dritten zertifizieren lassen. Ein Compliance-Zertifikat kann das Haftungsrisiko wegen einer behaupteten Verletzung der Organisations- und Aufsichtspflicht vermindern, die Chancen auf den Zuschlag bei einer öffentlichen Ausschreibung erhöhen und Geschäftspartnern als Nachweis vorgelegt werden.

All dies kann einen Wettbewerbsvorteil gegenüber weniger compliance-orientierten Unternehmen darstellen und einen Mehrwert schaffen.

Dr. Tilman Eckert, Entwickler der Compliance Care Self-Assessments für Unternehmen

Wo interne Kontrolle fehlt, blühen die Skandale

Berlin / Wien. Scheinrechnungen, überhöhte Vorstandsbezüge, Großskandale à la Telekom und Hypo Alpe Adria – auch der österreichische Wirtschaftsstandort kämpft in zunehmendem Maße mit einer Vertrauenskrise. Schuld daran sind laut Alfred Brogyányi, Geschäftsführer der Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder, weniger die gesetzlichen Vorgaben als deren – manchmal offenbar unzureichende – Umsetzung.

Erfahren Sie mehr zum österreichischen Corporate-Governance-Kodex und die aktuelle Debatte unter http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/478367_Wo-interne-Kontrolle-fehlt-bluehen-die-Skandale.html

BEIRÄTE IM MITTELSTAND: Abschied von Rotweinrunde und Familienklüngel

Im eigenen Saft schmoren, Entscheidungen im stillen Kämmerlein treffen, nur auf den Familienrat hören? Immer mehr Mittelständler sichern sich mit erfahrenen Sparringspartnern dauerhaft externe Expertise – und steigern den Erfolg.

Anders als börsennotierte Unternehmen sind Mittelständlern nicht per Aktiengesetz dazu gezwungen, einen Aufsichtsrat zu installieren. Weshalb sich KMU dennoch professionelle Beratung an Board holen sollten, wie Unternehmen eine transparente Fimenkultur pflegen und sich für die Zukunft aufstellen, erfahren Sie im Handelsblatt unter http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/beiraete-im-mittelstand-abschied-von-rotweinrunde-und-familienkluengel/6909012.html

Quelle: Handelsblatt / Wirtschaftswoche Online

Wahlen zu Aufsichtsrat: Katerstimmung bei SAP

Der SAP-Betriebsratsvorsitzende hat unerwartet den Sprung in den Aufsichtsrat verpasst. Seine Wahlmänner entschieden sich im letzten Moment um. Nun denkt er über einen Rückzug nach.

Noch Tage nach der verlorenen Aufsichtsratswahl steht der SAP-Betriebsratsvorsitzende Stefan Kohl unter Schock: „Das ist unfassbar, aber nicht zu ändern“, schrieb er am Montag in einer Stellungnahme.

Seine Wahlmänner hatten bei der Wahl am vergangenen Mittwoch ihr Versprechen nicht eingehalten. „Einigen sind nach der Auszählung die Gesichtszüge entgleist“, so ein Beteiligter. Nach den Vorwahlen hatte Kohls Liste noch 72 Delegiertenstimmen auf sich vereinen können. Bei der Wahl blieben nur noch 48 übrig. Der erste Mann auf Kohls Liste, Stefan Schulz, zog in den Aufsichtsrat ein, der Betriebsratschef selbst blieb draußen. Gewinner sind Panagiotis Bissiritsas und Kohls Betriebratskollegin Christiane Kuntz-Mayr, die wieder in das Kontrollgremium gewählt wurden.

Nun denkt Kohl offenbar über seinen Rückzug nach: „Ich selbst werde das Ergebnis erst mal sacken lassen. Danach werde ich gemeinsam mit meiner Familie entscheiden, wie ich mit der eingetretenen Situation umgehen werde“, schrieb er.
Das wäre ein Schlag für das Unternehmen, denn der seit 2008 amtierende Betriebsratsvorsitzende ist gut verdrahtet und kommt gut mit Finanzvorstand Werner Brandt aus. Im Betriebsratslager brodelt es. Von „Königsmord“ ist die Rede und davon, dass die Wahl angefochten werden könnte. Kohl sei einigen zu mächtig geworden, heißt es. Er habe Chancen auf den Posten des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gehabt.
Dass die Wahl angefochten wird, ist hingegen unwahrscheinlich. Das komme extrem selten vor, sagt Marie Seyboth, Justiziarin beim Deutschen Gewerkschaftsbund. „Es genügt nicht der Verstoß gegen das Wahlverfahren, es muss auch das Wahlergebnis beeinflusst haben“, so Seyboth.
Unwahrscheinlich ist auch, dass die DGB-Gewerkschaften Verdi und IG Metall die Wahl rückgängig machen wollen. Vor der Wahl hatten sie die Teilnahme von kleineren Gewerkschaften wie der Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden infrage gestellt. Doch mit Mario Rosa-Bian zog ihr Vertreter in den Aufsichtsrat ein.
Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet bei der Hauptversammlung am 23. Mai. Für die Kapitalseite gibt BMW-Aufsichtsratschef Joachim Milberg seinen Posten auf, an seiner Stelle tritt Anja Feldmann, Professorin an der TU Berlin, an.