Warum Aufsichtsräte mit weiblichen Mitgliedern weniger Fehler machen

Aufsichtsräte mit einer oder mehreren Frauen als Mitglieder haben eine um 38% geringere Wahrscheinlichkeit, ihre Finanzkennzahlen korrigieren zu müssen. Dieses ergibt eine Studie aus den USA.

Companies whose directors include one or more women are 38% less likely to have to restate their financial-performance figures to correct errors than firms with all-male boards, says a team led by Lawrence J. Abbott of the University of Wisconsin-Milwaukee. Gender diversity may make a board more open to viewpoints that oppose the CEO’s and may encourage a more deliberative and collaborative decision-making process, according to the research, published in the American Accounting Association journal Accounting Horizons.

Source: Women on corporate boards foster better financial reporting, study finds

Korruption in Deutschland

Korruption ist ein typisches Problem in der Dritten Welt. Aber stimmt das? Wie bestechlich sind die Eliten in Deutschland?

Der Kurzfilm „Homo Corruptus“ von Michael Markszeigt, dass Korruption auch hierzulande an der Tagesordnung ist. Sie wird jedoch kaum wahrgenommen und findet im Hinterzimmer statt. Auf der Ebene der Topmanager, der Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden sowie der städtischen Beamten. Wirtschaftskorruption errichte 2009 den höchsten Stand seit ihrer statistischen Erfassung.

Sehr sehenswerter Beitrag mit viel Diskussionspotential!

Governance-Kodex in der Reformdebatte

 

Antrieb zu weiterer Professionalisierung oder maßlose Überregulierung? Fragen zu international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Governance) stehen ungebrochen im Fokus der rechtspolitischen Diskussion. Auf dem Prüfstand steht insbesondere der von der Regierungskommission vor zehn Jahren erstmals vorgelegte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK).

Der Kodex hat sich als Maßstab für die Corporate Governance deutscher börsennotierter Unternehmen unbestreitbar etabliert und erheblich zur Standardisierung und Professionalisierung der Arbeit der Aufsichtsräte beigetragen. Das zeigen schon die beeindruckend hohen Befolgungsquoten der im DCGK ausgesprochenen Empfehlungen im Kreis der Dax-Unternehmen. Zunehmend heftigere Kritik wird jedoch in Bezug auf eine mit dem DCGK verbundene Überregulierung geäußert.

Der diesjährige Deutsche Juristentag (DJT) nimmt den zehnten Jahrestag des DCGK zum Anlass, um über …
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Weitere Aktionärsberater planen Denkzettel für Deutsche-Bank-Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Deutschen Bank droht eine ungemütliche Hauptversammlung.

Nach dem britischen Investorenvertreter Hermes und der Kölner Vereinigung Institutionelle Privatanleger empfehlen einem Pressebericht zufolge weitere Aktionärsberater, die Kontrolleure Ende Mai nicht zu entlasten. Die chaotisch verlaufene Suche nach einem Nachfolger für den scheidenden Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann habe der Bank geschadet, kritisieren laut „Finacial Times Deutschland“ (Montag) die Investorenberatungen Glass Lewis und Ivox.

Ob sich die Aktionäre Ende Mai mehrheitlich für die Nichtentlastung der Räte aussprechen, hängt laut Zeitung vom Marktführer unter den Investorenberatern, der US-amerikanischen Institutional Shareholder Services (ISS), ab. Dieses Unternehmen wird seine Empfehlung dem Blatt zufolge voraussichtlich kommende Woche veröffentlichen. Eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats zieht zunächst keine konkreten Schritte wie die Ablösung von Aufsichtsräten nach sich. Die Investoren wollen damit aber eine deutliches Signal an den künftigen Chefkontrolleur Paul Achleitner richten. „Das könnte dazu beitragen, sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat unter der Führung von Herrn Achleitner künftig im vollsten Ausmaß als Advokat der Aktionärsinteressen agiert“, heißt es laut Zeitung in dem Glass-Lewis-Schreiben.

Der Aufsichtsrat hatte im vergangenen Jahr monatelang in einem von Ärger und Intrigen geprägten Prozess nach einem Nachfolger für Vorstandschef Josef Ackermann gesucht. Im Sommer einigten sich die Beteiligten auf eine Doppelspitze, bestehend aus Investmentbankchef Anshu Jain und Deutschland-Chef Jürgen Fitschen. Ackermann sollte Aufsichtsratschef werden, was ein Verstoß gegen den deutschen Kodex für gute Unternehmensführung gewesen wäre. Doch nach zahlreichen kritischen Stimmen erklärte Ackermann schließlich, doch nicht für diesen Posten zur Verfügung zu stehen.

Glass Lewis zählt neben der größeren ISS zu den mächtigsten Aktionärsberatern, an deren Einschätzungen sich die Investoren weltweit orientieren. So hatten sich Glass Lewis und ISS jüngst gegen das Gehalt von Citigroup-Chef Vikram Pandit von 15 Millionen Dollar gestemmt und sich damit bei der Aktionärsversammlung durchgesetzt. Ivox aus Karlsruhe arbeitet nach früheren Angaben für 14 Kapitalanlagegesellschaften.
dpa-AFX

Lehre aus der Finanzkrise: Dax-Konzerne bezahlen Aufsichtsräte fest

Das Versagen einiger Aufsichtsräte in der Finanzkrise führt zu einem Umdenken bei der Bezahlung der Kontrolleure. Viele Aufseher sollen in Zukunft nicht mehr von steigenden Aktienkursen profitieren, sondern ihr Gehalt fix bekommen. Damit soll verhindert werden, dass Aufsichtsräte leichtfertig Risiken abnicken. In schlechter Erinnerung sind vor allem die Banken: Aufsichtsräte haben dort zum Teil undurchschaubare Geschäfte genehmigt und damit Institute ganz oder teilweise in Staatsbesitz getrieben. Die Regierungskommission für gute Unternehmensführung präferiert daher jetzt offenbar eine fixe Bezahlung von Aufsichtsräten. Variable Bezüge sollen aber weiter nicht ausgeschlossen sein. Zudem sind die Empfehlung der Kommission rechtlich nicht bindend. Viele Dax-Konzerne sind dem Vorhaben allerdings schon voraus – schon die Hälfte hat die Vergütung für das Kontrollgremium umgestellt. Weitere folgen in der aktuellen Hauptversammlungssaison. Weiterlesen

Deutscher Corporate Governance – Kodex

Der Deutsche Corporate Governance-Kodex ist Herzstück einer transparenten und fairen Vertrauensgrundlage in Ihrem Unternehmen. Den Deutsche Corporate Governance-Kodex finden Sie nachfolgend zum Download in der geltenden Fassung vom 26. Mai 2010.

Deutscher Corporate Governance-Kodex (Endfassung vom 26.05.2010)