Daimler könnte Frauenanteil im Aufsichtsrat verdreifachen

Noch wird der Daimler-Konzern vor allem von Männern geführt – Vorstandschef Dieter Zetsche lehnt eine Quotenregelung ab. Doch ab der nächsten Hauptversammlung werden bis zu sechs Daimler-Aufsichtsräte durch die Entsendung der Arbeitnehmerseite weiblich sein.

Von der nächsten Hauptversammlung am 10. April an werden fünf, vielleicht sogar sechs der Daimler-Aufsichtsräte weiblich sein. Säßen dann tatsächlich sechs Frauen auf dem Podium, läge ihr Anteil im Kontrollgremium bei 30 Prozent. Daimler erfüllte damit als sechster der 30 DAX-Konzerne eine Quote, die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen der deutschen Wirtschaft so gerne gesetzlich vorschreiben möchte.

Arbeitnehmerseite gibt drei Frauen gute Aussichten

Vor allem verantwortlich für die feminine Welle bei Daimler ist das Arbeitnehmerlager. In den nächsten Tagen bestimmen die Mitarbeiter des Automobilkonzerns neu darüber, wer sie im Aufsichtsrat vertreten soll. Gleich drei Frauen haben gute Aussichten auf ein Mandat.

Ausfürhrliche Informationen finden Sie unter http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/mehr-frauen-im-aufsichtsrat-bei-daimler-a-880466.html

Fraunhofer-Studie: Unternehmenskulturen verändern – Karrierebrüche vermeiden

Studie ”Unternehmenskulturen verändern – Karrierebrüche vermeiden” des Fraunhofer Instituts

Die Autoren erörtern in ihrer Studie die Gründe für die Karrierebrüche weiblicher Führungskräfte. Nach einer umfassenden Ursachenanalyse werden neue Ansätze zur Vermeidung von Karrierebrüchen entwickelt. Die Autorinnen stellen fest, dass ein umfassender Kulturwandel in den Unternehmen für die Erreichung von mehr Frauen in Führungspositionen notwendig ist. Sie identifizieren vier idealtypische Kulturmuster, anhand derer sich Ansatzpunkte für Handlungsempfehlungen herleiten lassen.

Die vollständige Studie „Unternehmenskulturen verändern – Karrierebrüche vermeiden“ ist abrufbar unter http://publica.fraunhofer.de/eprints/urn:nbn:de:0011-n-2171498.pdf

WOMEN-ON-BOARD-INDEX

Women-On-Board-Index der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR)

11 Jahre nach der Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Wirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, und 3 Jahre nach der Aufnahme der Forderung nach mehr Vielfalt in den Deutschen Corporate Governance Kodex liegt der kumulierte Zuwachs von Frauen in Führungspositionen bei 9,7 Prozent (Stand 14.10.2012). Von derzeit insgesamt 1638 Aufsichtsräten der DAX, MDAX, SDAX und TecDAX-Unternehmen sind derzeit lediglich 251 weiblich (15,32%) besetzt. 51 (31,9 Prozent) der 160 untersuchten Unternehmen haben keine einzige Frau im Aufsichtsrat.

Die vollständige Studie finden Sie unter http://www.fidar.de/webmedia/documents/wob-index/121014_WoB-Index_III_Internet.pdf

Studie: Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und Führungspositionen der Wirtschaft unterrepräsentiert

Der Deutscher Juristinnenbund (djb) präsentiert seine Studienergebnisse zum Thema Frauen in Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft. Hierbei wurden Vorstand und Aufsichtsrat nach Zielen, Strategien und konkreten Maßnahmen zur Gewinnung weiblicher Führungskräfte für alle Führungsebenen befragt.

Die Auswertungen ergaben, dass weiterer Handlungsbedarf besteht und große Potenziale noch zu heben sind: „Nur bei jeder fünften Neu- oder Wiederwahl für den Aufsichtsrat der DAX-30-Unternehmen kam 2012 eine Frau zum Zuge, das heißt 80 Prozent der neu- oder wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder waren männlich. Nur ein Fünftel der befragten DAX-30-Unternehmen konnte unsere Frage nach Zielen und Strategien für mehr Frauen in den Aufsichtsräten beantworten.“, konstatierte Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

In der Europäischen Union gehöre nach Ansicht der Untersuchung Deutschland noch immer zu den Schlusslichtern, was Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und Führungspositionen in der Wirtschaft anbelangt. Seit 2009 versucht der djb mit dem Projekt „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ auf den Missstand aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen unter http://www.djb.de/Projekt_HV

WOMEN-ON-BOARD-INDEX (Auszug aus einer FidAR PE)

WOMEN-ON-BOARD-INDEX: NUR 20 PROZENT DER NEUEN AUFSICHTSRÄTE SIND FRAUEN

» Nur 20,4 Prozent der 2012 neu gewählten Aufsichtsräte auf Anteilseignerseite sind Frauen

» Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen der 160 DAX-Unternehmen steigt auf 9,5 Prozent

» „47 der 160 DAX- Unternehmen begfinden sich noch in der frauenfreie Zone“

Berlin, 23.09.2012: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten wächst viel zu langsam. Im laufenden Jahr be-trug der Anteil der Frauen, die auf Anteilseignerseite neu in die Aufsichtsräte der 160 im DAX, MDAX, SDAX und TecDAX notierten Unternehmen gewählt wurden, nur 20,4 Prozent. Dies ergibt der aktuelle Women-on-Board-Index der Initiative FidAR Frauen in die Aufsichtsräte. Insgesamt stieg der kumulierte Anteil von Frauen in Aufsichträten und Vorständen seit Januar 2011 um lediglich 3 Prozentpunkte auf 9,5 Prozent (6,5 Prozent 01/2011). In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil bei 15 Prozent (10 Pro-zent 01/2011), in den Vorständen bei 4 Prozent (3 Prozent 01/2011).

Cromme bleibt mächtigster Aufsichtsrat

Gerhard Cromme bleibt der einflussreichste Firmenaufseher Deutschlands. Eine Studie der Universität Göttingen und des Handelsblatts sieht den Aufsichtsratsvorsitzenden von Siemens und Thyssen-Krupp vorn.

Düsseldorf / Berlin. Gerhard Cromme, Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens und Thyssen-Krupp und Kontrolleur bei Allianz und Axel Springer, ist weiterhin der einflussreichste Firmenaufseher Deutschlands. Das zeigt eine aktuelle Studie von Handelsblatt und der Universität Göttingen.

Auf Platz zwei der mächtigsten Unternehmenskontrolleure folgt Paul Achleitner, frisch gekürter Chefaufseher der Deutschen Bank und Aufsichtsrat bei Bayer, Daimler und RWE. Auf Platz drei rangiert Bayer-Aufsichtsratschef Manfred Schneider, der ebenfalls bei Linde und RWE kontrolliert. Michael Wolff, Professor für Management und Controlling der Universität Göttingen, zählte nicht nur die Mandate, gewichtet mit der wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Unternehmens. Seine Wissenschaftler werteten auch Netzwerke und Status der 1.000 Aufsichtsräte aus, die von der Kapitalseite der 160 Dax-Unternehmen entsandt wurden. Größter Netzwerker und bestens verdrahtet ist demnach Henning Kagermann, im Gesamtranking auf Platz fünf.

Die Frauenquote auf der Anteilseignerseite ist in einem Jahr von etwa acht Prozent auf 13 Prozent geklettert. Allein 14 Frauen sind neu in die Räte der Dax 30-Konzerne eingezogen. Trotzdem zählen Aufsichtsrätinnen weiter nicht zu den mächtigsten Kontrolleuren.

Einflussreichste Rätin ist laut der Studie auf Rang 17 Renate Köcher, die Mandate bei Infineon, Allianz und BMW innehat. Auf Rang 27 folgt Nicola Leibinger-Kammüller (Lufthansa, Siemens, Axel Springer). Ursula Piech, Ehefrau des Volkswagen Patriarchen Ferdinand Piech, hat es durch den Einzug in den VW-Aufsichtsrat nur auf Rang 346 geschafft. Ihr fehlt es laut Studie noch an Reputation, Netzwerk und Status.

Quelle: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/ranking-cromme-bleibt-maechtigster-aufsichtsrat/6806972.html

Opel-Aufsichtsrat berät über Sanierungsplan

Rüsselsheim (dpa) – Der Aufsichtsrat des Autobauers Opel hat die Beratungen über den neuen Sanierungsplan aufgenommen.

In seinem Dokument erklärt Opel-Chef Karl-Friedrich Stracke die Strategie, wie er die seit Jahren Milliardenverluste anhäufende Tochter des US-Konzerns General Motors (GM) wieder in die schwarzen Zahlen führen will.

Die hohen Kosten will der Opel-Manager wohl vor allem durch die Zusammenarbeit mit dem französischen Autokonzern PSA Peugeot Citroën in den Griff bekommen. Besonders im Einkauf, der Logistik und der Entwicklung soll gespart werden. Neue Modelle und der Export in neue Märkte sollen zudem den zuletzt schleppenden Absatz in Schwung bringen. Nach dpa-Informationen wird die Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat Strackes Plan unterstützen.

Werksschließungen sieht das überarbeitete Konzept genauso wenig vor wie einen Kahlschlag beim Personal. Denn in Deutschland verhandeln Unternehmen, Betriebsrat und IG Metall derzeit unter anderem über den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2016. Das Werk in Bochum soll frühestens 2017 und damit zwei Jahre später als bisher geplant geschlossen werden.

Opel hat mit Absatzrückgängen auf dem schwachen europäischen Automarkt zu kämpfen. In den ersten fünf Monaten des Jahres verkauften der Autobauer und die britische Schwester Vauxhall in der Europäischen Union fast 16 Prozent weniger Autos als ein Jahr zuvor, der Gesamtmarkt schrumpfte um 7,7 Prozent.

Quelle: dpa

Gute Corporate Governance-Nachrichten fördern verstärkt das positive Medienimage von Unternehmen

Berlin/Frankfurt – Die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Zehn Jahre nach Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nehmen Berichte über „Gute Unternehmensführung“ 12 Prozent (2002: 5 Prozent) der täglichen Unternehmensberichterstattung in den führenden deutschen und ausgesuchten europäischen Medien ein.

„Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Thema ‚Gute Unternehmensführung‘ an Relevanz für die Medien gewonnen hat. Alleine gegenüber dem Vorjahr hat die Berichterstattung um 3 Prozent zugenommen. Dieser Trend wird anhalten“, ist Dr. Gero Kalt, Vorstand der Prime Research International AG & Co. KG, überzeugt. Prime Research hat in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen in den rund 60 relevanten deutschen und europäischen Medien analysiert (Prime Research Medienstudie zur 11. Corporate Governance-Konferenz). Dabei wurde der Fokus bei den beobachteten Unternehmen auf den DAX30 gelegt.

Insgesamt lässt sich laut Prime Research ein Trend zu einer positiveren Wahrnehmung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen feststellen, wenngleich dieser immer wieder durch negative Unternehmensmeldungen abgeschwächt wird. Anlass für kritische Berichterstattung bietet vor allem regelmäßig das Thema Vorstandsvergütung. Eine Chance zur positiven Profilierung sieht das Medienresonanzunternehmen dagegen bei Diversity-Themen.

Unternehmen wie Lufthansa, Henkel, Deutsche Post, Deutsche Telekom und BMW führen so die Rangliste der DAX30-Mitglieder an, die von den Medien in Bezug auf Diversity in der Berichterstattung am positivsten wahrgenommen werden. Insgesamt kommt Prime Research zu dem Schluss, dass gute Corporate Governance-Nachrichten vermehrt das positive Medienimage von Unternehmen fördern. Eine Vielzahl von DAX30-Unternehmen konnte so beispielsweise durch einen höheren Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten oder eine gesteigerte Transparenz bei Managergehältern eine positive Resonanz in der medienöffentlichen Wahrnehmung erzielen, was sich insgesamt positiv auf das Image ausgewirkt hat.

Quelle: http://www.compliancemagazin.de/corporategovernance/governancekodex/dcgk210612.html

BER-Debakel: Erkennt der Aufsichtsrat Fehler, muss er einschreiten

Berlin / Düsseldorf. Welche Erklärungen gibt es, dass beim neuen Hauptstadtflughafen BER sämtliche Kontrollmechanismen versagt haben? Die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Kontrolleuren sind jedenfalls eindeutig geregelt – und schwarz auf weiß nachzulesen. Für das Management und Controlling öffentlicher Beteiligungen gibt es ein erschöpfendes Regelwerk. Neben dem bundesweit gültigen Aktienrecht sind das in Berlin: die 2009 novellierten Hinweise für die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen, das Merkblatt der Finanzverwaltung für Aufsichtsratsmitglieder und der Berliner Corporate Governance Kodex. Wobei für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) ab 2011 der weitgehend gleichlautende Brandenburger Kodex gilt.

Lesen Sie hierzu einen aktuellen Beitrag im Tagesspiegel: thttp://www.tagesspiegel.de/berlin/aufarbeitung-des-ber-debakels-erkennt-der-aufsichtsrat-fehler-muss-er-einschreiten/6691892.html

Corporate Governance Kodex 2012: Aktuelle Anpassungen für unabhängige Aufsichtsräte

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre aktuellen Anpassungen des Kodex vorgestellt und beschränkt sich in diesem im Wesentlichen auf Klarstellungen. Eine variable Aufsichtsratsvergütung soll es demnach nicht geben, jedoch mehr Transparenz im Aufsichtsrat.

Die Kommission führte zum ersten mal ein Konsultationsverfahren durch, d.h. Interessierte konnten sich erstmalig schriftlichen zu Formulierungsvorschläge vorab konkret äußern; über 70 Stellungnahmen von Verbänden, Kanzleien und aus der Wissenschaft gingen seit dem 1. Februar 2012 ein.

VORERST DOCH KEINE VARIABLE AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die ursprüngliche Empfehlung, neben der fixen eine variable Aufsichtsratsvergütung einzuführen, hat das Gremium aufgegeben und trägt damit der gegenwärtigen Praxis Rechnung, wonach Aufsichtsräten überwiegend eine feste Vergütung gewährt wird. Die Kommission wird sich jedoch mit dem Thema „Vergütung“ in den kommenden Monaten intensiver befassen.

Der angepasste Kodex nimmt den Aufsichtsrat künftig stärker in die Pflicht. So zum Beispiel im Rahmen des Jahresabschlusses, indem er restriktive Vorgaben zum Prüfungsausschuss und zum Berichtswesen enthält. Interessant ist auch die explizite Aufforderung, der Aufsichtsrat solle bei Bedarf ohne den Vorstand tagen. Damit gleicht der Kodex die Überwachungspflichten des Aufsichtsrates stärker an die ständig wachsenden Anforderungen der Rechnungslegung für börsennotierte Unternehmen an.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Hier soll der Kodex für noch mehr Transparenz sorgen, wenngleich der ursprünglich vorgeschlagene Katalog, wann ein Mitglied des Aufsichtsrats als unabhängig gelten soll, nach deutlicher Kritik wieder gestrichen wurde.

Trotzdem verschärft die Kommission die Anforderungen, um Interessenskonflikten besser vorzubeugen: Nach der Neufassung des Kodex soll der Aufsichtsrat bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung künftig die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Gelten soll das für alle Umstände, die ein objektiv urteilender Aktionär als maßgeblich für seine Wahlentscheidung ansehen würde. Als wesentlich gilt eine Beteiligung, wenn sie 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien übersteigt.

Trotzdem verschärft die Kommission die Anforderungen, um Interessenskonflikten besser vorzubeugen: Nach der Neufassung des Kodex soll der Aufsichtsrat bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung künftig die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Gelten soll das für alle Umstände, die ein objektiv urteilender Aktionär als maßgeblich für seine Wahlentscheidung ansehen würde. Als wesentlich gilt eine Beteiligung, wenn sie 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien übersteigt.

BERICHT ÜBER VORSTANDSVERGÜTUNG NUR NOCH BEI ÄNDERUNG

In der Praxis ist diese Änderung nicht unproblematisch. Auch wenn bestimmte Sachverhalte im Abhängigkeitsbericht des Jahresabschlusses ohnehin erläutert werden müssen: Der Aufsichtsrat kann hier seiner Verpflichtung aus dem Kodex nur nachkommen, wenn der Kandidat entsprechend mitwirkt. Unternehmen dürfte es daher in Zukunft schwerer fallen, die diesbezüglich uneingeschränkte Einhaltung des Kodex mit gutem Gewissen zu bestätigen.

Weitere Änderung im Kontext Aufsichtsrat: Künftig soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht mehr in jeder Hauptversammlung über die Grundzüge des Vorstandsvergütungssystems berichten müssen, sondern nur einmal beziehungsweise nur dann, wenn dieses sich ändert. Das verkürzt den von vielen Aktionären als rein formalistisch empfundenen Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Interessierte Aktionäre können sich ohnehin über die Vergütungsstruktur jederzeit im Vergütungsbericht informieren. Dieser ist übrigens nach der Neufassung des Kodex nicht mehr Bestandteil des Corporate Governance Berichts.

Ausdrücklich nimmt die Kommission auch noch einmal Stellung zur „Abweichungskultur“. Der Corporate Governance Kodex baue ausdrücklich auf Sollvorschriften auf. Eine Abweichung von einer Kodexempfehlung könne durchaus im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen – vorausgesetzt, so stellt die Präambel des Kodex klar, sie ist gut begründet.

Quelle: Dr. Oliver Maaß – http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corporate-governance-kodex-2012-anpassungen-fuer-unabhaengige-aufsichtsraete/