Ergebnisse der 11. Panel-Befragung zu Personalfragen im und für den Aufsichtsrat erschienen

Berlin/Düsseldorf. Heute sind die Ergebnisse der 11. Aufsichtsrats-Panel-Befragung der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO erschienen. Wichtigste Ergebnisse der Untersuchung sind:

  • Aufsichtsräte beschäftigen sich zunehmend mit Personalangelegenheiten, die den Vorstand und die Aufsichtsgremien selbst betreffen und ziehen immer häufiger  Personalberater hinzu, um die Aufsichtsräte bei der Suche nach geeigneten Vorstandsmitgliedern zu unterstützen
  • Kompetenz und Struktur des Vorstands stehen im Vordergrund
  • Vorstandsangelegenheiten sind auch praktisch zunehmend Plenumssache
  • Zusammensetzung der Aufsichtsratsgremien werden als verbesserungsbedürftig bewertet
  • Differentierte Haltung zu aktuellen Corporate-Governance-Fragen

Die Presseinformation und weitergehende Informationen zur Befragung finden Sie unter http://www.aufsichtsrat.de/pdf/PM_Aufsichtsrats-Panel_11.pdf

 

Corporate Governance „Vorstandsgehälter bergen Sprengstoff“

Frankfurt/M. – Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex gibt seit zehn Jahren den Rahmen für verantwortungsvolle Unternehmensführung vor. Der geistige Vater der Regeln, der Frankfurter Wirtschaftsrechtler Theodor Baums, will die Transparenzvorschriften erweitern.

In einem ausführlichen Interview diskutiert Baums über gute Unternehmensführung und die Notwendigkeit Gehälter und Pensionsansprüche von Vorständen und Aufsichtsräten zu veröffentlichen.

Das Interview ist abrufbar unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.corporate-governance-vorstandsgehaelter-bergen-sprengstoff-page1.48dcd7b9-6a46-4d00-8719-29a13ae029ca.html

Zur Person

Theodor Baums, 65, hat eine Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht in Frankfurt. Neben Jura hat er katholische Theologie studiert. Er ist Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance, des Bafin-Fachbeirats und des Beirates der EU-Kommission für Corporate Governance.

Seit 2002 gibt es den Deutschen Corporate-Governance-Kodex, ein Regelwerk für gute Unternehmensführung. Jede börsennotierte AG muss angeben, ob sie sich daran hält.

Corporate and Good Governance im deutschen Mittelstand

In Deutschland gilt seit 2002 der Corporate Governance Kodex, der dazu beitragen soll, das Vertrauen insbesondere internationaler Investoren in die Führung deutscher Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Lange Zeit war Corporate Governance vor allem mit der Unternehmensführung und der Informationspolitik börsennotierter Großunternehmen in Verbindung gebracht worden. Angesichts der weiterhin zunehmenden Globalisierung müssen sich in der Zwischenzeit jedoch auch vermehrt die exportstarken deutschen Unternehmen des Mittelstandes mit Fragen zur Corporate Governance auseinandersetzen.

Der aktuelle Fachbeitrag über Corporate Governance stammt von Jürgen Kohler, Vorstandsmitglied der Unternehmens- und Managementberatung Tefen AG sowie dem Tefen-Consultant Markus Deimel.

Den Beitrag finden Sie unter „Corporate and Good Governance im deutschen Mittelstand“ 

Corporate Governance Report 2012: Kodexregime und Kodexinhalt im Urteil der Praxis

Prof. Dr. Axel v. Werder und Dipl.-Kffr. Jenny Bartz vom Berlin Center of Corporate Governance der TU Berlin untersuchen in ihrer Studie „Corporate Governance Report 2012: Kodexregime und Kodexinhalt im Urteil der Praxis“ die Akzeptanz des Corporate Governance Kodex in der Wirtschaft.

Nach einer kurzen Einführung in die Konzeption der Studie (Abschn. II.) und die Auswertungsmethodik (Abschn. III. 1.) werden zunächst die Befunde zur grundsa¨tzlichen Zustimmung zum Kodexregime erörtert (Abschn. III. 2.). Im Anschluss hieran finden sich die Präsentation und Analyse der Erhebungsergebnisse zu den Einschätzungen der Zweckmäßigkeit (Abschn. III. 3.). Die Befunde zum Kodexregime und zum Kodexinhalt werden sodann zusammengeführt (Abschn. III. 4.), um die Gesamtbeurteilung des Kodex durch die Befragungsteilnehmer („Kodexklima“) zu ermitteln. Eine zusammenfassende Wertung der Untersuchungsresultate (Abschn. IV.) schließt den Beitrag ab.

Der Corporate Governance Report 2012 erschienen in: Der Betrieb, 2012, Nr. 16, S. 869-878 und ist abrufbar unter http://www.bccg.tu-berlin.de/main/publikationen/Corporate_Governance_Report_2012.pdf

Die dazugehörige Präsentation finden Sie unter http://www.bccg.tu-berlin.de/main/publikationen/Praesentation_Corporate_Governance%20Report_2012.pdf

Kommission ist kein moralischer Schiedsrichter

IM INTERVIEW: KLAUS-PETER MÜLLER: „Kommission ist kein moralischer Schiedsrichter“
Der Vorsitzende der Regierungskommission Corporate Governance Kodex über Aufsichtsratswahlen, Frauenquote und Gehälter.
Den vollständigen Artikel der Börsen-Zeitung finden Sie unter

Börsen Zeitung (06/2012): Interview mit Klaus Peter Mueller

Gute Corporate Governance-Nachrichten fördern verstärkt das positive Medienimage von Unternehmen

Berlin/Frankfurt – Die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Zehn Jahre nach Einführung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) nehmen Berichte über „Gute Unternehmensführung“ 12 Prozent (2002: 5 Prozent) der täglichen Unternehmensberichterstattung in den führenden deutschen und ausgesuchten europäischen Medien ein.

„Die Zahlen zeigen deutlich, dass das Thema ‚Gute Unternehmensführung‘ an Relevanz für die Medien gewonnen hat. Alleine gegenüber dem Vorjahr hat die Berichterstattung um 3 Prozent zugenommen. Dieser Trend wird anhalten“, ist Dr. Gero Kalt, Vorstand der Prime Research International AG & Co. KG, überzeugt. Prime Research hat in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Berichterstattung zu Corporate Governance-Themen in den rund 60 relevanten deutschen und europäischen Medien analysiert (Prime Research Medienstudie zur 11. Corporate Governance-Konferenz). Dabei wurde der Fokus bei den beobachteten Unternehmen auf den DAX30 gelegt.

Insgesamt lässt sich laut Prime Research ein Trend zu einer positiveren Wahrnehmung der Corporate Governance in deutschen Unternehmen feststellen, wenngleich dieser immer wieder durch negative Unternehmensmeldungen abgeschwächt wird. Anlass für kritische Berichterstattung bietet vor allem regelmäßig das Thema Vorstandsvergütung. Eine Chance zur positiven Profilierung sieht das Medienresonanzunternehmen dagegen bei Diversity-Themen.

Unternehmen wie Lufthansa, Henkel, Deutsche Post, Deutsche Telekom und BMW führen so die Rangliste der DAX30-Mitglieder an, die von den Medien in Bezug auf Diversity in der Berichterstattung am positivsten wahrgenommen werden. Insgesamt kommt Prime Research zu dem Schluss, dass gute Corporate Governance-Nachrichten vermehrt das positive Medienimage von Unternehmen fördern. Eine Vielzahl von DAX30-Unternehmen konnte so beispielsweise durch einen höheren Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten oder eine gesteigerte Transparenz bei Managergehältern eine positive Resonanz in der medienöffentlichen Wahrnehmung erzielen, was sich insgesamt positiv auf das Image ausgewirkt hat.

Quelle: http://www.compliancemagazin.de/corporategovernance/governancekodex/dcgk210612.html

Deutscher Corporate Governance Kodex: Erfolgreiche Selbstregulierung?

Annette Elisabeth Töller – Freiwillige Regulierung zwischen Staat und Markt: Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Abstract 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Managervergütung und die Vorstandshaftung betrachtet der Aufsatz den 2002 verabschiedeten und seither kontinuierlich weiterentwickelten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als besonders interessantes Beispiel für freiwillige Regulierung. Dabei untersucht er die Regulierungsmuster, also die Art der Regulierung und ihre Verlinkung mit dem Gesetzesrecht, er fragt nach den Ursachen für die Verwendung freiwilliger (statt gesetzlicher) Regulierung, untersucht, inwiefern die Regelung tatsächlich im Schatten der Hierarchie oder des Marktes steht, und betrachtet schließlich den Erfolg der Regelung. Letztlich geht es auch darum, ob und wie der Staat in solchen Arrangements in Erscheinung tritt.

Die  vollständige Abhandlung ist abrufbar unter toeller-aus-dms2_09

Aktiengesellschaften folgen weitgehend dem Corporate Governance Kodex

Die brandneue Studie Kodexakzeptanz 2012 desCenter for Corporate Governance (CCG) der Handelshochschule Leipzig (HHL) untersucht das Compliance-Verhalten deutscher Aktiengesellschaf­ten und die Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dieser enthält Emp­fehlungen und Anregungen für eine angemessene und gute Unternehmensführung deutscher Aktienge­sellschaften. Wie die Studie nun zeigt, wird der Ko­dex in den meisten börsennotierten Unternehmenweitgehend angewendet.

Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, dem Corporate Governance Kodex zu folgen, müssen aber jährlich in einer so genannten Entsprechenserklärung darlegen, inwieweit sie den Empfehlungen folgen oder von diesen abweichen. Die erste Version des Kodex wurde 2002 vorgestellt. Nach nun zehn Jahren analysiert und bewertet die Studie des CCG umfassend die Akzeptanz des Kodex und das Compliance-Verhalten der größten deutschen börsennotierten Gesellschaften.

Im Rahmen der von den beiden Universitätsprofessoren. Dr. Marc Steffen Rapp und Dr. Michael Wolff herausgegebenen Studie wurden die bis März 2012 veröffentlichten Entsprechenserklärungen der Gesellschaften detailliert analysiert und inhaltlich ausgewertet.

Zunächst untersuchten die Studienautoren das grundsätzliche Niveau der Kodexakzeptanz, um dann in einem zweiten Schritt das Entsprechensverhalten der Gesellschaften auf Kapitel-, Ziffer- bis hin zur Satzebene zu analysieren. Erstmals wurden auch vier Governance-Indizes für die vier Kernbereiche guter Governance (Transparenz, Kontrolle/Überwachung, Anreizsysteme und Vielfalt) erarbeitet.

Zusätzlich wurde der Zusammenhang zwischen Compliance-Verhalten und Unternehmensgröße bzw. Eigentümerstruktur sowie die im Rahmen der Entsprechenserklärungen gegebenen wörtlichen Erläuterungen analysiert.

Die wichtigsten Resultate der Studie

  1. Grundsätzlich akzeptieren die Unternehmen weite Teile des Kodex. Das schlägt sich in einem hohen Niveau der Entsprechensquoten nieder. Nur eine Minderheit der untersuchten Unternehmen lehnt mehr als 10 % der Kodexempfehlungen ab.
  2. Abweichungen zeigen sich vor allen in Kapitel 4 (Vorstand) und in Kapitel 5 (Aufsichtsrat). Die Studie identifizierte so genannte „kritische Ziffern“, also Empfehlungen, denen besonders häufig nicht entsprochen wird:
    • dem Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung,
    • der Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, Stichwort Selbstbehalt,
    • der individualisierten Offenlegung der Vergütung,
    • der erfolgsabhängigen Aufsichtsratsvergütung sowie
    • Fragen zur Vielfalt im Aufsichtsrat.
  3. Gesellschaften in Streubesitz weisen höhere Entsprechensgrade auf – ein aus ökonomischer Sicht wünschenswerter Substitutionseffekt zwischen DCGK und externer Governance-Struktur der Unternehmen.
  4. Der Transparenz-Index erreicht für beinahe alle DAX-Gesellschaften sehr hohe Standards, im MDAX hingegen entscheidet sich rund ein Viertel der Gesellschaften, substanzielle Teile des Kodex abzulehnen. Ähnliches gilt für die Themenfelder Überwachung und Kontrolle sowieAnreizsysteme. Die höchste Heterogenität zeigt der Diversity-Index, der die Vielfalt in den Unternehmensorganen abbildet: Während die Gesellschaften im Durchschnitt 89,3 % der Indexbestandteile akzeptieren, finden sich auch Indexwerte unterhalb von 70 % bis hin zu Minimalwerten von nur 33 %.
  5. Im Ausblick geben die Gesellschaften für 18 % aller Abweichungen an, zukünftig die entsprechenden Ziffern ganz oder zumindest teilweise erfüllen zu wollen.

Die im Rahmen der Studie untersuchten Unternehmen repräsentieren etwa 90 % der Marktkapitalisierung des Prime und General Standards der Deutschen Börse.

Die Studie Kodexakzeptanz 2012: Analyse der Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex steht per Download kostenfrei im Internet bereit. (Quelle: HHL/ml)